Array

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Auswahl von typischen Fragen zum Programmablauf

Ist es möglich einen Praktikanten länger als 3 Monate einzustellen?

Ja, bei Zahlung des Mindestlohnes sind auch Praktika mit einer Dauer bis zu 6 Monaten möglich.

Muss der Mindestlohn gezahlt werden?

Bei Praktika unter drei Monaten für immatrikulierte Studierende, gehören die Praktikanten nicht zu den Arbeitnehmern, die unter das Gesetz des Mindestlohnes fallen. Es muss lediglich eine monatliche Rate von 500 € netto pro Monat gezahlt werden.

Bei Praktika bis zu sechs Monaten und Praktika für nicht immatrikulierte Bewerber, die sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden muss der Mindestlohn gezahlt werden.

Kann das Praktikum optional auch virtuell angeboten werden?

Ja, das ist möglich.  Wenn das Praktikum auch virtuell absolviert werden kann, erwähnen Sie dies bitte im Praktikumsangebot.

Wofür ist der fachliche Betreuer zuständig?

Abgesehen von der Unterstützung im Praktikum sollte er auch ein Ansprechpartner für private Angelegenheiten sein. Es wäre hilfreich für den Praktikanten Unterstützung bei der Wohnungssuche und den notwendigen Anmeldungen (Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörde) zu bekommen. Sie können in Ihrer Bewerbung aber angeben, ob Sie bei der Wohnungssuche Unterstützung anbieten oder nicht.

Bitte informieren Sie Ihre Praktikanten umgehend, sollte es seit der Veröffentlichung Ihrer Projektbeschreibung in der Datenbank zu wesentlichen Änderungen des Projekts oder sogar zu einem neuen Projektvorschlag kommen. Stimmen Sie unbedingt im Vorfeld – vor dem Praktikumsbeginn – die Änderungen mit den Praktikanten ab. So können diese einschätzen, ob das Projekt weiterhin zu ihnen passt und sie die nötigen Voraussetzungen für das neue Projekt mitbringen.

Ist es möglich zwei Bewerber durch das Programm aufzunehmen?

Generell ist es schon möglich zwei Bewerber zugeteilt zu bekommen, auch wenn Sie nur ein Projekt eingestellt haben.
Bitte informieren Sie uns spätestens in der Rankingphase per E-Mail ob Sie zwei Bewerber aufnehmen möchten. Da sich die Bewerber auf bis zu drei Projekte bewerben können, wird dies jedoch nicht immer möglich sein. (Sollte Ihre zweite Wahl von einem anderen Anbieter auf Platz eins gerankt worden sein, so wird der Bewerber wahrscheinlich dem anderen Projekt zugeteilt.)

Wie funktioniert die Stipendienvergabe?

Nachdem wir von allen Praktikumsanbietern das Ranking erhalten haben, beginnen wir mit der Zuteilung der Bewerber auf die Projekte. Hierbei ist das Ranking und die Anzahl der Bewerbungen auf ein Projekt ausschlaggebend.
(Projekte werden nach der Anzahl ihrer Bewerbungen gerankt und bekommen  – wenn möglich  – ihre Nummer eins)
Die Reihenfolge der Bewerbungen der Studierenden stellt keine Präferenz dar.

Nach der Zuteilung informieren wir Sie über die Ergebnisse. Sie haben dann noch einmal die Möglichkeit den zugeteilten Bewerber endgültig zu bestätigen. Anschließend informieren wir auch die Studierenden über die Auswahlergebnisse und beginnen mit der Vorbereitung des Aufenthalts.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Teilnehmende Arbeitgeber stellen den Arbeitsplatz zur Verfügung und zahlen eine zusätzliche Praktikumsvergütung ( Euro 500,- netto pro Monat, d.h. evtl. zusätzlich Sozialabgaben bzw. den Mindestlohn). Weitere Hinweise für ein erfolgreiches Praktikum finden Sie auch in unserem Leitfaden für Praktikumsanbieter Download: RISE Professional - Leitfaden für Firmen (pdf, 48,40 KB)

Benötigen die Stipendiaten eine Freistellung von der Arbeitsgenehmigung?

Studierende benötigen für ein kurzes studienfachbezogenes Praktikum das Einvernehmen der Agentur für Arbeit. Wir beantragen die Freistellung von der Arbeitsgenehmigung (Einvernehmen im Rahmen des § 15 Nr. 4 BeschV) bei der Agentur für Arbeit (ZAV – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung).

Wann finden die Praktika statt?

Das Praktikum kann frühestens am 15. Mai starten und muss bis spätestens 31. Dezember beendet sein. Die Dauer liegt zwischen 10 Wochen und sechs Monaten. Den konkreten Zeitraum sprechen Sie direkt mit dem Praktikanten ab und teilen uns diesen mit.

Wie ist der zeitliche Ablauf des Programms?

• 15. August – 15. Oktober: Einstellung der Praktikumsangebote
• 15. Oktober– 30. November: Bewerbung der Studierenden
• 15. Oktober– 15. Dezember: Gutachtenfrist für Bewerber
• ab 16. Dezember: Weiterleitung von vollständigen und geprüften Bewerbungen an die Praktikumsanbieter durch DAAD
• 18. Januar – 1. Februar: Ranking der Bewerbungen durch Praktikumsanbieter
• ab Ende Februar: Benachrichtigung über die Ergebnisse der Auswahl
• ab 15. Mai: Start der Praktika

Array