Häufig gestellte Fragen

  • Das RISE Weltweit Team steht Ihnen als Bewerber und Stipendiat des Programms telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Allerdings können wir Ihnen keinerlei Fragen zu den Visumsbedingungen und zur Visumsbeantragung für das jeweilige Gastland beantworten. Jegliche Fragen und Informationswünsche diesbezüglich richten Sie bitte direkt an die zuständigen Ländervertretungen, sprich die Konsulate und Botschaften, hier in Deutschland.

Bewerbungsberechtigung

Ich studiere in einem Masterstudiengang. Kann ich mich für RISE Weltweit bewerben?

Nein. Das Programm ist nicht für Graduierte geöffnet. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie in unserer Stipendiendatenbank.

Ich schließe mein Bachelorstudium im Sommersemester ab. Kann ich mich noch für RISE Weltweit bewerben?

Ja, solange Sie während des gesamten Praktikumsaufenthalts weiterhin in Ihrem Bachelorstudiengang an Ihrer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

 

Bewerbungsverfahren

Wie erhalte ich ein DAAD Sprachzeugnis?

Mit dem Vordruck für den Sprachnachweis  können Sie ins Fremdsprachenzentrum Ihrer Hochschule gehen, um es dort ausfüllen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus, was Sie für den Test mitbringen müssen. Einige Hochschulen bieten auch feste Testtermine an.

Für die Bewerbung für Kanada über Mitacs muss kein Sprachzeugnis eingereicht werden.

Darf ein Hochschullehrer aus meinem Fachbereich das DAAD Sprachzeugnis abnehmen?

Nein, nur Sprachdozenten, Sprachlehrer, die Fachsprachenzentren der Universitäten oder Übersetzer/Dolmetscher dürfen das DAAD Sprachzeugnis abnehmen. Ein Sprachzeugnis ausgefüllt von einem Hochschullehrer aus einem anderen Fachbereich wird nicht akzeptiert und muss erneut in der richtigen Form eingereicht werden.

Kann ich auch ein TOEFL-Ergebnis, ein Cambridge-Zertifikat oder andere Sprachzeugnisse einreichen?

Ja, Sie können auch ein TOEFL-Ergebnis oder ein Cambridge-Zertifikat einreichen, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen. Außer dem DAAD Sprachzertifikat können auch folgende Testergebnisse hochgeladen werden:

  • Cambridge (FCE),
  • IELTS,
  • TOEFL,
  • TOEIC,
  • OLS,
  • UNIcert II oder
  • PTE Academic 59-75.

Nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sollten die Englischkenntnisse auf Stufe B2 sein. Für weitere Hinweise besuchen Sie bitte die DAAD Seite zu diesem Thema.

Wie alt darf das Sprachzeugnis sein?

Das Sprachzeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Kann ich andere Sprachnachweise (z.B. Leistungskurs Englisch als Abiturfach), Nachweise über Auslandsaufenthalte oder Ähnliches einfach als Alternative zum Sprachzeugnis hochladen ohne den DAAD vorher zu informieren?

  • Nein, das Leistungskursfach Englisch, Sprachkurse, die nicht umfassend Ihren Sprachstand wiedergeben oder Nachweise über Auslandsaufenthalte reichen als Sprachnachweis nicht aus.
  • Das Abiturzeugnis zählt nicht als Sprachnachweis!
  • Sollten Sie einen anderen Sprachtest als TOEFL oder Cambridge vorliegen haben, erkundigen Sie sich zunächst beim DAAD, ob diese akzeptiert werden.
  • Laden Sie bitte keine Alternativen in der Datenbank hoch, die nicht mit dem DAAD vorher abgesprochen wurden!

Muss ich die Notenaufstellung auf dem DAAD Formular einreichen?

Nein, Sie können auch eine eigene Notenaufstellung Ihrer Hochschule einreichen. Die Aufstellung muss allerdings auf Englisch eingereicht werden.

Bei Fragen zur Anerkennung von Übersetzungen der Kurse kann das akademische Auslandsamt (International Office) Ihrer Hochschule behilflich sein.

Muss ich meine Noten selbst übersetzen/übertragen?

Nein, Sie müssen Ihre Noten nicht selbst übersetzten/übertragen.

Der DAAD lässt den Praktikumsanbietern eine “Grading Scale” zur Umrechnung der Noten in Tabellenform zukommen.

Ich kann mein Transcript nicht hochladen

Wenn auf dem Transcript, das von der Uni als PDF ausgegeben wird, Skripte hinterlegt sind, kommt es zu einer Fehlermeldung und das Transcript kann nicht hochgeladen werden.

Bitte wandeln Sie in dem Fall das Transcript in ein neues PDF um (= print to pdf) und entfernen damit die Skripte.

Muss ich mein Abiturzeugnis hochladen?

Nein, bitte laden Sie das deutsche Abiturzeugnis auf keinen Fall hoch!

Gibt es einen Mindestnotendurchschnitt, den man für die Bewerbung benötigt?

Nein. Dennoch spielt der Notendurchschnitt eine wichtige Rolle bei der Platzierung und Stipendienvergabe durch den DAAD.

Ausnahme sind Bewerbungen für Kanada über die Mitacs Datenbank (Bewerbung August bis Mitte September). Hier wird ein Mindestnotendurchschnitt von 2,9 verlangt.

Wie muss der englische Lebenslauf aussehen?

Bitte reichen Sie einen tabellarischen Lebenslauf ein. In einigen Ländern z. B. Nordamerika, ist es nicht üblich, dem Lebenslauf ein Foto beizufügen.

Erwähnen Sie gerne auch außerfachliche Kriterien wie  Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten), Engagement in akademischer Selbstverwaltung, hochschulpolitischen Belangen, politisches, soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement, aber auch im Sinne der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie hier Angaben machen können.

 

Was muss im Motivationsschreiben stehen?

Bitte erläutern Sie auf maximal zwei Seiten Ihre fachliche Eignung für die Teilnahme am Programm sowie die sinnvolle Integration des Praktikums in Ihren Studienverlauf.

Kann ich mehrere Motivationsschreiben hochladen?

Ja, Sie können mehrere Motivationsschreiben hochladen. Sie sollten unbedingt für die bis zu drei verschiedenen Angebote auf die Sie sich bewerben, jeweils ein eigenes Motivationsschreiben anfertigen. Die Motivationsschreiben können, bis auf Deutsch, auch in anderen Sprachen verfasst werden.

Wer erstellt die List of courses? Und wie soll sie aussehen?

Sie selbst erstellen die Kursliste, die in der Regel nur eine Seite sein sollte.

  • Führen Sie hier nur Kurse auf, die für die Praktika wichtig sind.
  • Sollte der Titel eines Kurses nicht aussagekräftig genug sein, erklären Sie noch kurz in einem Satz, um was es hier geht.
  • Nennen Sie auch Kurse, die Sie noch bis nächsten Sommer belegen werden.

Wie wird das Gutachten auf Englisch eingereicht und was muss es enthalten?

Das Gutachten kann frei formuliert und direkt von Ihrem Gutachter in der Datenbank hochgeladen werden.

Bitte tragen Sie dafür den Namen und die E-Mail-Adresse Ihres Gutachters in das online Bewerbungsformular ein. Dieser erhält einen Link, um das Gutachten auf der Datenbank hochzuladen.

Die Gutachten-Abgabe ist verlängert bis 7. Januar 2024. 

Ein Gutachten-Formular ist in der Datenbank nur für Gutachter hinterlegt. Nach der online Abgabe wird es automatisch Ihrer Bewerbung hinzugefügt. Die/der Gutachter/in erhält dann eine Bestätigungsemail.

Für Sie ist das Gutachten in Ihrem Bewerbungsprofil nicht zu sehen.

Nach Bewerbungsschluss werden wir Ihre Unterlagen überprüfen und fehlende Gutachten anmahnen.

Wir informieren Sie per Email über die Vollständigkeit.

Darf ein fachfremder Hochschullehrer, z.B. Sprachprüfer, auch das Gutachten für meine Bewerbung erstellen?

Nein, nur Hochschullehrer aus Ihrem Fachbereich/Studienfach dürfen das Gutachten für Ihre Bewerbung erstellen.

Ein Gutachten erstellt von einem Hochschullehrer aus einem anderen Fachbereich bzw. Sprachprüfer wird nicht akzeptiert und muss erneut in der richtigen Form eingereicht werden.

Können bestimmte Unterlagen auch nachgereicht werden?

Nein! 

Ausnahme:

  • Gutachten und
  • Sprachnachweise ;  bitte kontaktieren Sie uns.

Es werden auch nur vollständige Bewerbungen für die Anbieter zur Einsicht freigeschaltet!

Muss die Bewerbung zusätzlich auch per Post eingereicht werden?

Nein! Die Bewerbung wird nur online an den DAAD übermittelt.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre vollständige Bewerbung mit dem Klick auf den Button “Bewerbung absenden” erfolgreich online beim DAAD einzureichen!

Ohne diesen Klick, kommt die Bewerbung nicht beim DAAD an!

Auswahlverfahren und Platzierung

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?

Die endgültige Auswahl, wer ein Stipendium bekommt, wird im DAAD getroffen.

Von den bis zu 300 geplanten weltweiten Praktika, werden etwa 100 durch den kanadischen Partner Mitacs platziert.

200 RISE Weltweit Praktika werden auf der Basis der Rankings der Projektanbieter vergeben. Es gibt keine Priorisierung durch die Bewerber!

Die endgültige Auswahl erfolgt durch den DAAD unter zwei wechselnden Gesichtspunkten:

1. die Projekte werden nach der Anzahl ihrer Bewerbungen eingestuft und bekommen  – wenn möglich  – ihre Nummer eins, d.h. Projekte mit vielen Bewerbungen werden zuerst berücksichtigt;

und

2. die besten Studierenden werden aufgrund ihrer akademischen Leistung  auf ein von ihnen ausgewähltes Projekt vermittelt. Voraussetzung: Sie sind in einem Projekt unter den ersten zwei Kandidaten platziert.

 

Wann erfahre ich, ob ich platziert werden konnte?

Spätestens Anfang März werden alle Bewerber/innen über das Ergebnis der Auswahl benachrichtigt und erfahren, ob sie platziert werden konnten, auf der Warteliste sind oder leider nicht platziert werden konnten.

Wir versuchen dabei alle Benachrichtigungen per E-Mail zu versenden und nur im Ausnahmefall auf den Postweg zurück zu greifen.

Werde ich auch benachrichtigt, wenn ich nicht platziert werden konnte?

Ja. Wir versuchen alle Bewerber/innen zur gleichen Zeit zu benachrichtigen. Ein Nachrücken aufgrund von Rücktritten ist nur für Kandidatinnen und Kandidaten der Warteliste möglich.

Wer bestimmt den genauen Beginn und das genaue Ende des Praktikums und für wie lange erhalte ich ein Stipendium?

Das Praktikum sollte in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Oktober stattfinden, mindestens sechs Wochen dauern und kann höchstens für höchstens drei Monate durch den DAAD gefördert werden. (Kanada: 10-12 Wochen, frühester Start 1.  Mai, spätester Start 31. Juli)

Die genauen Praktikumsstart- und Praktikumsenddaten werden von den Projektbetreuern und den Stipendiaten gemeinsam festgelegt und dem DAAD so schnell wie möglich mitgeteilt. Ihre Stipendienzusage kann Ihnen nur auf Grundlage dieser Daten erstellt werden.

Spätester Laufzeitbeginn ist der 15. September und spätestes Laufzeitende des Stipendiums immer der 15. Oktober (für Oktober ist dann eine Einschreibebestätigung nötig, die im Sommer nachgereicht werden muss).

Hinweis: Stipendiaten, die nicht mehr im WS nach dem Praktikum in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, müssen das Praktikum spätestens zum 15. Oktober beenden.

Ist es möglich zu erfahren, welche Angebote nicht vergeben wurden, um sich für diese ungenutzten Angebote ein Sommerpraktikum selbstständig zu organisieren?

Nein! Eine Veröffentlichung der nicht besetzten Projekte ist aus logistischen sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.