DAAD-Versicherung: Zielland Ausland
Wer kann sich versichern?
Praktikanten, Studierende, Wissenschaftler sowie deren Lebenspartner und Kinder
Wer ist bereits versichert?
- Wenn Sie z.B. als Stipendiat vom DAAD direkt gefördert werden, sind diese Informationen für Sie nicht von Interesse, da die Versicherung bereits Bestandteil Ihres Stipendiums ist (siehe Stipendienzusage).
- Auch vom DAAD geförderte Lektoren, Lang-/Kurzeitdozenten und Postdoktoranden können sich mit der Förderung versichern (s. Anlagen zum Fördervertrag).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Ich mache ein Praktikum im Ausland…
- Ich möchte im Ausland studieren…
- Ich habe schon einen ersten Hochschulabschluss…
- Ich promoviere…
- Ich bin Wissenschaftler…
… und erhalte Förderung aus Programmen des DAAD bzw. der Europäischen Union.
… oder ich werde von einer Mitgliedshochschule bzw. Partnerorganisation des DAAD vermittelt und betreut.
Informationen zu den Versicherungsbedingungen
- Versicherungsbedingungen für Praktikanten (720)
- Versicherungsbedingungen für Studierende, Graduierte, Doktoranden in europäische Länder (726)
- Versicherungsbedingungen Studierende, Graduierte, Doktoranden (in nicht europäische Länder) und Wissenschaftler in europäische und nicht europäische Länder aus DAAD-Projektförderung (750)
- Versicherungsbedingungen für Studierende, Graduierte, Doktoranden und Wissenschaftler - weltweit - gefördert von Partnerorganisationen (751)
Hier gehts weiter zur Anmeldung bei der Versicherung über das DAAD-Portal…