Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien
Sie möchten sich um ein DAAD-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt bewerben? Informationen und Antworten auf Fragen zu Bewerbungsvoraussetzungen und -anforderungen, zur Vorbereitung und Erstellung Ihrer Bewerbung und dem anschließenden Auswahlverfahren finden Sie hier.
Inhalt
- A. Bewerbungsvoraussetzungen
- B. Bewerbungsunterlagen
- C. Auswahlverfahren
- D. Stipendienleistungen
- E. Anrechnung von Förderleistungen anderer Stellen auf die DAAD-Stipendien
- F. Alternativen und Einschränkungen
- Zusätzliche Hinweise zu Musik, Medizin, Kunst und Architektur
- Weitere Informationen und Erklärvideos
A. Bewerbungsvoraussetzungen
Allgemeine Informationen
Die Stipendien stehen für Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Promovierende und Promovierte von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen für ein DAAD-Auslandsstipendium bewerben:
- Sie sind gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG Deutschen gleichgestellt. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes. Zu den dort aufgelisteten Personengruppen zählen unter anderem:
- EU-Bürger/innen, die mindestens 5 Jahre in Deutschland leben und dadurch ein „Daueraufenthaltsrecht“ erworben haben,
- Nicht-EU-Bürger/innen, die bereits eine Niederlassungserlaubnis (ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht) haben,
- Personen mit Flüchtlingsanerkennung oder anderen humanitären Aufenthaltstiteln und ständigem Wohnsitz in Deutschland,
- Personen, die vor Beginn ihres Studiums bereits 5 Jahre in Deutschland gearbeitet haben oder
- deren Eltern länger in Deutschland gelebt und gearbeitet haben.
- Darüber hinaus sind Sie bewerbungsberechtigt, wenn:
- Sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder
- Sie an einer deutschen Hochschule promovieren und während dieser Zeit ins Ausland gehen wollen.
- Diese Regelung gilt nicht für internationale Studierende/Doktoranden, die bereits mit einem "Incoming-DAAD-Stipendium" in Deutschland gefördert werden.
- Des Weiteren wird geprüft, inwieweit ein Deutschlandbezug gegeben ist und ob die begründete Erwartung besteht, dass Sie nach Beendigung des vorübergehenden Auslandsaufenthalts wieder nach Deutschland zurückkehren.
- Eine Förderung im Heimatland ist in der Regel ausgeschlossen.
- Sie sind gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG Deutschen gleichgestellt. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes. Zu den dort aufgelisteten Personengruppen zählen unter anderem:
Wenn Sie im Bachelorstudium (oder einem sonstigen grundständigen Studium, z. B. Diplom, Staatsexamen) eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Bewerbungsschluss mindestens im zweiten Fachsemester befinden.
In den Fachbereichen Musik, Bildende Künste/Design/Film, Darstellende Kunst (Tanz/Schauspiel/Regie/Musical) müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im dritten Fachsemester sein.
Für Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtung Medizin:
- Als Humanmedizinerin bzw. Humanmediziner müssen Sie bei Bewerbungsschluss den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben und spätestens bis zum Stipendienantritt den Nachweis erbringen, dass Sie das erste klinische Jahr absolviert haben.
- Zahn- und Tiermedizinerinnen und -mediziner müssen zum Bewerbungsschluss mindestens die Ärztliche Vorprüfung in der dafür vorgesehenen Zeit (Zahnmedizin fünf Semester, Tiermedizin vier Semester) bestanden haben; es wird außerdem erwartet, dass der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung noch vor Stipendienantritt abgelegt wird.
Ja, das Hochschulabschlusszeugnis (z. B. Bachelorzeugnis) kann bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden. In jedem Fall müssen die bisherigen Studienleistungen durch ein aktuelles Transcript of Records/einen Notenauszug mit der Bewerbung nachgewiesen werden.
Details dazu finden Sie in der jeweiligen Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank.
Nein, es gibt in aller Regel keine Altersbeschränkung. Einzelne Ausnahmen gibt es in Programmen, in denen eine ausländische Institution das Stipendienprogramm finanziert und dies ausdrücklich vorgibt.
In den DAAD-Stipendienprogrammen gilt ansonsten gilt lediglich die Einschränkung, dass der letzte Abschluss oder der Beginn Ihrer Promotion nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf (siehe Frage 5).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank.
Ja, bei den folgenden Lebensumständen, die sich verzögernd auf ein Studien- oder Promotionsvorhaben auswirken, kann eine Bewerbung zugelassen werden:
- Schwangerschaft und Geburt
- Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren (maximal 3 Jahre pro Kind)
- Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- lange schwere Krankheit
- Bundesfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr
- ggf. sonstige Umstände
Die Geburtsdaten von Kindern sowie Zeiten der Betreuung von Kindern, Zeiten der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder längere Auszeiten auf Grund einer Krankheit oder Behinderung sollten im Bewerbungsformular angegeben werden; hierfür ist das letzte Freitextfeld "Sonstige Bemerkungen/Hinweise" geeignet. Der DAAD behält sich vor, entsprechende Belege von Ihnen anzufordern.
Behinderungen und Krankheiten weisen Sie dem DAAD bitte durch den Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest nach. Aus dem Attest sollten nach Möglichkeit die Fehlzeiten hervorgehen. Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung oder chronischer Krankheit finden Sie auf der Seite DAAD/Mobilität mit Behinderung. Auch "sonstige Umstände" sind zu begründen und mit aussagekräftigen Nachweisen zu belegen.
Ja: Wenn Sie einen Aufenthalt in einem Erasmus+-Programmland planen, können Sie leider nicht im Programm Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland gefördert werden. Bitte bewerben Sie sich um eine Förderung im Erasmus+-Programm.
Zudem ist im Jahresstipendienprogramm keine Förderung nach Großbritannien möglich.
Eine Förderung für ein Masterstudium mit einem Abschluss im Ausland ist dagegen weltweit möglich.
Ja, die DAAD-Stipendienprogramme stehen generell allen Fachrichtungen offen. In manchen Programmen gibt es für bestimmte Fächer Einschränkungen. Darüber hinaus gibt es fachspezifische Sonderprogramme.
In der Stipendiendatenbank können Sie die Programme auswählen, die für Ihre Fachrichtung angeboten werden.
Ja, hierfür steht das Programm Chancen.Digital: Stipendien für ein digitales Masterstudium im Ausland zur Verfügung.
Sie erhalten in diesem Programm die Möglichkeit, einen Masterstudiengang an einer ausländischen Hochschule zu belegen, der entweder vollständig digital oder im sogenannten "Blended Learning", also mit Präsenzphasen vor Ort, angeboten wird. Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht an physischer Auslandsmobilität teilnehmen können oder wollen.
Der DAAD fördert vor allem Personen mit hohen akademischen Leistungen Die Stipendienprogramme schreiben (bis auf wenige Ausnahmen wie das LL.M-Programm) keinen Mindestnotendurchschnitt für die Bewerbung vor. Die akademischen Leistungen (Auswahlkriterium "Qualifikation") sind gleichwohl ein wichtiges Kriterium für die Gewährung des Stipendiums.
Aber gute Noten sind nicht alles: Daneben werden auch andere Aspekte berücksichtigt, die ebenfalls wichtig sind, wie z. B. Qualität des Vorhabens, Sprachkenntnisse, Motivation, außerfachliches Engagement, besondere Lebensumstände u.a. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie unter Abschnitt C.
In den meisten Stipendienprogrammen sind mindestens gute Kenntnisse der Unterrichtssprache bzw. der Arbeitssprache im Gastland unerlässlich. Von dieser Regel gibt es in einigen Programmen Ausnahmen. Andere Programme dienen explizit dem Spracherwerb, daher beachten Sie bitte unbedingt die Programmausschreibungen in der Stipendiendatenbank.
Die Kenntnisse der Unterrichtssprache zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mit Nachweisen belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre sein sollten. Dafür nutzen Sie bitte das DAAD-Sprachnachweisformular. Es muss vom jeweiligen Fremdsprachenlektor bzw. der -lektorin oder von einem Prüfungsberechtigten des Sprachenzentrums bzw. des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache ausgestellt und von Ihnen mit der Bewerbung eingereicht werden. Hier finden Sie eine Handreichung für Lektoren und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars.
Alternativ zum DAAD-Sprachnachweisformular kann ein hiervon "befreiendes" Sprachzeugnis vorgelegt werden.
Liegt Ihnen bereits das für die Zulassung zum Studium erforderliche Sprachzeugnis vor (z. B. TOEFL), sollten Sie dieses Zeugnis auf jeden Fall einreichen. Handelt es sich dabei nicht um ein "befreiendes Zeugnis", müssen Sie ein solches oder einen Nachweis auf DAAD-Sprachzeugnisformular zusätzlich einreichen.
Wichtig: Mit Ihrer Bewerbung müssen Sie auf jeden Fall einen Sprachnachweis hochladen (Ausnahmen: siehe A 12 bis 14). Falls Sie darüber hinaus bis zum Auswahltermin weitere Sprachtests ablegen, können Sie diese gerne über das Portal nachreichen. Der DAAD wird sich bemühen, sie der Auswahlkommission zukommen zu lassen.
Ein einschlägiger Schulabschluss in der Unterrichtssprache der Gasthochschule, z. B. das International Baccalaureate Diploma (IB) oder das französische Baccalauréat (Abibac) wird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt. Der Schulabschluss darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Bitte geben Sie dies im Bewerbungsformular im Freitextfeld der Rubrik "Sprachkenntnisse" an.
Leistungskurse in der Sprache des Gastlandes sind nicht ausreichend. Ebenso reicht es nicht aus, wenn Sie an einem bilingualen Gymnasium Abitur gemacht haben, aber keinen Abschluss in der Sprache des Gastlandes erworben haben. Zum Beispiel: Wenn Sie an einem bilingualen Gymnasium (mit einzelnen Fächern in Englisch) ein rein deutsches Abitur gemacht haben.
Ein einschlägiger Hochschulabschluss in der Sprache des Gastlandes wird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt. Einzelne Seminare oder Vorlesungen in der Unterrichtssprache des Gastlandes sind nicht ausreichend. Zum Beispiel: Sie haben einen Bachelor in Großbritannien oder in einem vollständig englischsprachigen Studiengang erworben und möchten in den USA studieren.
In diesen Fällen entfällt das Sprachnachweisformular. Bitte geben Sie dies im Bewerbungsformular im Freitextfeld der Rubrik "Sprachkenntnisse" an.
Nein, in diesem Fall ist ein Sprachnachweis nicht erforderlich. Laden Sie bitte im Portal in der Rubrik "Sprachnachweis" stattdessen ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
Ja, in diesen Fällen ist ein Sprachnachweis erforderlich. Beachten Sie bitte die Informationen unter A.11.
Eine Ausnahme bilden deutschsprachige Studiengänge in der Schweiz oder Österreich: Wenn Sie sich dort für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben möchten und Ihre Muttersprache Deutsch ist, ist kein Sprachnachweis erforderlich. Laden Sie bitte im Portal in der Rubrik "Sprachnachweis" stattdessen ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
Ja, auf jeden Fall. Beachten Sie bitte die Informationen im Kapitel A.11.
Ja, wenn es sich um einen akkreditierten Bachelorstudiengang handelt.
Ja, wenn Sie noch nicht mehr als ein Studienjahr im Gastland studiert haben. Bitte beachten Sie die für Erasmus+-Programmländer geltenden Einschränkungen (s. Antwort zu Frage A.6) im Jahresstipendienprogramm für Studienaufenthalte im Ausland.
Diese regionale Einschränkung gilt nicht, wenn Sie einen Masterabschluss im Ausland anstreben und sich im Programm Masterstudium mit einem Abschluss im Ausland bewerben möchten.
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie die für Erasmus+-Programmländer geltenden Einschränkungen (s. Antwort zu Frage A.6).
Diese regionale Einschränkung gilt nicht, sofern Sie einen Masterabschluss im Ausland anstreben und sich im Programm Masterstudium mit einem Abschluss im Ausland bewerben möchten.
Nein, das ist nicht möglich. Eine Bewerbung um ein Forschungsstipendium für Doktorandinnen und Doktoranden ist nur möglich, wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland promovieren.
Kollegiatinnen bzw. Kollegiaten der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt.
Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) können sich nur um Doktorandenstipendien mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthalts ruht.
Wenn Sie in den Fachbereichen Bildende Künste, Darstellende Kunst oder Musik mit einem künstlerischen Projekt bzw. im Bereich Architektur mit einem Vorhaben mit praktischer Ausrichtung promovieren wollen, bewerben Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen und Arbeitsproben im Programm Stipendien für Studierende im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film (bzw. Darstellende Kunst bzw. Musik bzw. Architektur) zu dem dort genannten Termin.
Im Übrigen gelten für Sie die Bedingungen des Programms Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden.
B. Bewerbungsunterlagen
Schauen Sie sich doch zum Einstieg unsere Erklärvideos an.
Der Einstieg zur Bewerbung erfolgt über die Ausschreibungen in der DAAD-Stipendiendatenbank. Dort werden Sie zu den Bewerbungsschritten und zu den entsprechenden Formularen geleitet.
Bei Programmen mit festen Bewerbungsschlussterminen wird das Portal in der Regel spätestens sechs Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet und zum Bewerbungstermin um 23.59 Uhr geschlossen (z. B. Bewerbungsschluss 15. Juli, eine Bewerbung ist bis zum 15. Juli um 23.59 Uhr möglich).
Bei Bewerbungen für alternative Zielländer gilt, dass Sie den Bewerbungstermin einhalten müssen, der für das Zielland Ihrer ersten Priorität gilt. Ihre Bewerbung wird in dem für das erstgenannte Zielland zuständigen DAAD-Programmreferat bearbeitet. Im Auswahlverfahren wird dann darüber entschieden, ob und wenn ja für welches der angegeben Zielländer eine Förderung erfolgen kann.
Bei Bewerbungen für aufeinander folgende Aufenthalte in mehreren Zielländern gilt der Bewerbungstermin des Landes, in dem der Aufenthalt beginnen soll.
Bitte beachten Sie dazu die Angaben in der jeweiligen Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank.
Sie müssen alle in der jeweiligen Ausschreibung genannten Bewerbungsunterlagen einreichen. Diese Dokumente sind einzeln im DAAD-Portal hochzuladen – mit Ausnahme von gegebenenfalls erforderlichen Gutachten, die per Post eingereicht werden. In der Regel werden Arbeitsproben in Form von Audio- und Videodateien in den Fachbereichen Kunst, Musik und Architektur in einer gesonderten Datenbank hochgeladen. Lesen Sie hierzu bitte die Programmausschreibungen.
Die genauen Auflistungen der im jeweiligen Stipendienprogramm einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Programmausschreibungen in der Stipendiendatenbank.
Nein, da die Bewerbungsunterlagen als PDF im DAAD-Bewerbungsportal hochgeladen werden, ist dies nicht erforderlich.
Nur gegebenenfalls erforderliche Gutachten werden im Original eingereicht und per Post an den DAAD gesendet.
Ein Studienplan soll das angestrebte akademische Ziel des Auslandsaufenthalts beschreiben und die geplanten Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule aufführen.
Beschreiben Sie kurz den Inhalt der voraussichtlichen Veranstaltungen bzw. der Module und machen Sie Angaben dazu, wie viele Credit Points dafür vergeben werden. Die Veranstaltungsübersicht kann auch in tabellarischer Form erstellt werden. Stellen Sie auch dar, wie sich Ihr Vorhaben im Ausland in Ihren bisherigen und zukünftigen Studienverlauf einfügt und begründen Sie kurz Ihre Wahl.
Beachten Sie, dass es sich um einen vorläufigen Plan handelt, da zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht unbedingt feststeht, welche Kurse an Ihrer Gasthochschule in dem betreffenden Studienjahr tatsächlich stattfinden und ob Sie zu den gewünschten Kursen zugelassen werden.
Falls Sie vorab mit einem Prüfungsberechtigten Ihrer Heimathochschule besprochen haben, welche ausländischen Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, können Sie hierzu gerne Angaben im Studienplan machen.
Das Motivationsschreiben ist eine weitere Bewerbungsunterlage; sie soll bitte nicht mit dem Studienplan zusammengefasst, sondern als eigenes Dokument erstellt und im Portal hochgeladen werden.
In dem Motivationsschreiben begründen Sie persönlich kurz und prägnant (auf maximal 2 Seiten) in Ihren eigenen Worten, weshalb Sie das von Ihnen im Bewerbungsformular angegebene Vorhaben (z. B. Studium, Forschungsprojekt, Praktikum) an der von Ihnen gewählten Gastinstitution realisieren möchten.
Gehen Sie zum Beispiel darauf ein, warum das Vorhaben für Sie in fachlicher und persönlicher Hinsicht für Ihre weitere Laufbahn und Entwicklung besonders bedeutend ist, was Sie sich davon versprechen, weshalb es gerade in dem von Ihnen gewünschten Land und an der gewünschten Gastinstitution durchgeführt werden soll etc.
Nein, das ist nicht erforderlich. Die Auswahlkommission setzt sich aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern deutscher Hochschulen zusammen und erwartet keine auf Englisch verfassten Bewerbungsunterlagen, wenngleich sie akzeptiert werden.
Ja, das ist möglich.
Als Hochschullehrer/ Hochschullehrerin gelten laut Hochschulrahmengesetz hauptberuflich an einer Hochschule tätige Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.
Daneben können die Bewerbungsgutachten auch von Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleitern an außeruniversitären Forschungseinrichtungen erstellt werden. Gutachten von Emeriti sind ebenfalls möglich.
Bewerbungsgutachten für Studierende in den Programmen Jahresstipendien für Studienaufenthalte, Stipendien für ein Masterstudium im Ausland, Kombinierte Studien- und Praxissemester sowie HAW International können auch von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden erstellt werden.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte an portal@daad.de .
Sofern in der Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank keine Ansprechperson genannt wird, wenden Sie sich bei Fragen zu den DAAD-Stipendien an das Infocenter des DAAD.
Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf unserer Website.
Das Infocenter ist zudem telefonisch erreichbar unter 0228-882-180 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr; am Freitag von 9 bis 14 Uhr.Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind.
Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht bzw. vernichtet.
C. Auswahlverfahren
Informationen zum Auswahlprozess für Stipendien beim DAAD finden Sie auch in unseren Erklärvideos.
Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die Bewerbungen begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall, wenn z. B. ein bestimmtes Fachgebiet von der bestehenden Kommission nicht abgedeckt ist, werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten eingeholt.
Mitglieder der Auswahlkommissionen, die vom Vorstand des DAAD berufen werden, sind in erster Linie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer deutscher Hochschulen. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regel ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben kein Stimmrecht.
Die berufenen Auswahlkommissionsmitglieder sind ehrenamtlich für den DAAD tätig. Mehr Informationen zu den Auswahlkommissionen finden Sie hier.
Der Zeitpunkt der Auswahlen und ob diese mit oder ohne persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber stattfinden, hängt von dem gewünschten Gastland bzw. dem Stipendienprogramm ab. In den einzelnen Programmausschreibungen in der Stipendiendatenbank finden Sie Hinweise zu dem für Ihr Programm geltenden Verfahren und zeitlichen Ablauf.
Wenn in Ihrem Stipendienprogramm eine Auswahl mit "persönlicher Vorstellung" vorgesehen ist, wird – je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und je nach Anzahl der eingegangenen Bewerbungen – ein Teil der Bewerberinnen und Bewerber nach einer ersten Prüfung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen zur persönlichen Vorstellung eingeladen.
Diese findet entweder in Präsenzform in Bonn oder aber digital statt; die Bewerberinnen und Bewerber werden hierzu rechtzeitig informiert. Wer eingeladen wird, richtet sich nach der Bewertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der Auswahlkriterien des jeweiligen Stipendienprogramms.
Die persönliche Vorstellung ist keine Prüfung, sondern ein Gespräch zwischen Auswahlkommission und Bewerber bzw. Bewerberin, für das in den meisten Programmen jeweils maximal 15 Minuten angesetzt werden.
Die Kommission möchte sich in dem Auswahlgespräch einen Eindruck von der Motivation und den Kenntnissen der Bewerberin oder des Bewerbers machen; es dient somit als Ergänzung zur Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Das Gespräch wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des DAAD moderiert, ein weiterer DAAD-Mitarbeiter führt Protokoll. Die Auswahlkommission setzt sich in der Regel aus ca. 4 bis 8 Mitgliedern zusammen.
Nach einer Begrüßung und kurzen Vorstellung der Kommission stellen die Kommissionsmitglieder konkrete Fragen, insbesondere zum bisherigen Werdegang (Studium/Promotion, ggf. außerfachliche Interessen und Engagement), zum geplanten Vorhaben sowie zu weiteren akademischen oder beruflichen Zielen. Es können auch konkrete Fachfragen gestellt werden, sowie Fragen zur Geschichte oder aktuellen sozialen oder politischen Situation im Gastland. Oftmals wird auch eine kurze Unterhaltung in der (Unterrichts-)Sprache des Gastlandes geführt.
In manchen Programmen gibt es hiervon abweichende Verfahren; hierzu finden Sie ggf. die Erläuterungen in den einzelnen Programmausschreibungen in der Stipendiendatenbank.
Wichtige Kriterien für die Auswahl sind im Allgemeinen:
- die akademische bzw. künstlerische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen, Studienverlauf, ggf. Sprachkenntnissen
- die Qualität des Vorhabens, gemessen an Studien- bzw. Forschungsplan
- Potential des Bewerbers / der Bewerberin: Motivation, Perspektiven (Bedeutung des Auslandsaufenthalts für die weitere Entwicklung) und außerfachliches Engagement
In einigen Programmen gelten zusätzliche oder hiervon abweichende Kriterien. Diese entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank.
Ja, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit werden besondere Lebensumstände, die sich z. B. nachteilig auf den Studienverlauf oder auf die Möglichkeit, sich neben dem Studium ehrenamtlich zu engagieren, ausgewirkt haben, berücksichtig, sofern Sie dies wünschen und hierzu in Ihrer Bewerbung Angaben machen.
Beispiele für "besondere Lebensumstände" sind:
- Behinderung,
- chronische oder längere Krankheit,
- Kindererziehung,
- Pflege von Angehörigen,
- zur Studienfinanzierung erforderliche umfangreiche Erwerbstätigkeit.
In diesen oder vergleichbaren Fällen wird bei der Bewertung der Bewerbung ein Nachteilsausgleich vorgenommen.
Die Vielfalt der Auswahlkriterien, ihre Gewichtung untereinander und die Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung im Auswahlgremium führen dazu, dass die Entscheidungen Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber nicht im Einzelnen begründet werden.
Die Dauer ist sehr unterschiedlich: Bei Programmen, die kurze Aufenthalte fördern, ist eine Bewerbung oft kurzfristig möglich (z. B. im Kongressreisenprogramm). In anderen Programmen mit längeren Förderlaufzeiten dauert das Bewerbungs- und Auswahlverfahren oft mehrere Monate. Daher müssen Sie sich in vielen Programmen, die längere Studien- oder Forschungsaufenthalte fördern, mehrere Monate, teilweise auch ein Jahr im Voraus bewerben.
Beispiel: Sie bewerben sich um ein Stipendium für einen Master in Dänemark.
- Anfang Mai: Ab jetzt können Sie sich online bewerben.
- 29. September: Bewerbungsschluss – Ihre Bewerbung wird nun vom DAAD geprüft und von Gutachterinnen und Gutachtern vorausgewählt.
- Dezember: Sie bewerben sich an Ihrer Wunschhochschule. Man sollte aber bereits im Vorfeld Kontakt aufgenommen und sich über das Bewerbungsverfahren der Hochschule informiert haben.
- Februar: Sie erhalten vom DAAD eine Einladung zu einem Auswahlgespräch.
- März: Sie nehmen an einem Auswahlgespräch beim DAAD in Bonn (oder virtuell) teil.
- Mai/Juni: Sie erhalten die Zusage für Ihr Stipendium.
- Juli: Sie nehmen an einem Vorbereitungsseminar in Bonn teil.
- September: Sie erhalten die erste Stipendienrate und die Reisekostenpauschale.
- Mitte September: Sie reisen nach Dänemark und das Studium beginnt.
Nach der Auswahlsitzung dauert es in der Regel ca. drei Wochen, bis Sie vom DAAD informiert werden, ob Sie ein Stipendium erhalten.
Bei sehr zahlreichen Bewerbungen (z.B. für besonders „beliebte“ Gastländer, u.a. in Nord- und Westeuropa oder für die USA/nach Kanada), sollten Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen. Hierfür bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Sie werden in jedem Fall informiert, auch wenn Sie nicht für ein Stipendium ausgewählt werden. In diesem Fall erhalten Sie über das DAAD-Portal ein Absageschreiben.
Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Derzeit betragen sie für Studierende für die meisten Gastländer zwischen 950 Euro und 1.300 Euro. Eine Erhöhung der Stipendienrate zur Deckung eines individuell begründeten Mehrbedarfs ist grundsätzlich nicht möglich; eine Ausnahme besteht für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit (siehe Frage 3); bitte informieren Sie sich hierzu ggf. auf unserer Homepage unter Mobilität mit Behinderung.
Doktorandinnen und Doktoranden, die in einem Doktorandenprogramm gefördert werden, erhalten eine höhere Rate als Studierende.
Die Stipendien werden nicht in jedem Fall zur Deckung der gesamten Lebenshaltungskosten ausreichen, insbesondere an besonders teuren Standorten, so dass eine gewisse Eigenbeteiligung notwendig werden kann. Informieren Sie sich daher genau über die Lebenshaltungskosten und Studiengebühren an Ihrem Wunschstandort.
Im Programm Kurzstipendien für Praktika im Ausland werden Teilstipendien (in der Regel 350 Euro pro Monat) gezahlt. Das DAAD-Teilstipendium deckt ausschließlich die auslandsbedingten Mehrkosten. Die Teilstipendien können mit den Förderleistungen anderer Stellen kombiniert werden. Weitere Informationen zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Bei Aufenthalten von mehr als 22 Tagen in einem Kalendermonat wird stets automatisch auf die volle Monatsrate aufgerundet.
Bei Aufenthalten von bis zu 22 Tagen wird eine taggenaue Berechnung (Monatsrate: 30, gerundet) vorgenommen.
Ja, in diesen Fällen können zusätzliche Mittel beantragt werden, welche die regulären Stipendienleistungen individuell ergänzen. Setzen Sie sich dazu nach dem Stipendien-Auswahlverfahren mit der zuständigen Ansprechperson im DAAD in Verbindung.
Ja, der DAAD kann in den meisten Programmen Studiengebühren an der ausländischen Hochschule bis zu einer für die einzelnen Länder festgesetzten Höchstgrenze übernehmen. Beachten Sie bitte die Angaben zu den Stipendienleistungen in der Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank.
Wenn in der jeweiligen Stipendienausschreibung nicht anders angegeben, werden in der Regel bis zu 2.500 Euro pro Studienjahr als Zuschuss zu den Studiengebühren gezahlt.
Für einige Länder sind höhere Zuschüsse möglich; so können gegenwärtig pro Studienjahr maximal folgende länderspezifische Zuschüsse gezahlt werden:
Land Zuschuss pro Studienjahr Ägypten 6.000 Euro Australien 12.000 Euro Brasilien 4.500 Euro Chile 4.500 Euro Großbritannien 18.000 Euro Hongkong 9.000 Euro Israel 5.000 Euro Japan 7.700 Euro Kanada 9.000 Euro Korea 4.100 Euro Neuseeland 3.000 Euro Südafrika 3.000 Euro USA 18.000 Euro Es ist dennoch unter Umständen mit einer erheblichen Eigenbeteiligung zu rechnen. Informieren Sie sich daher bitte im Vorfeld über die an Ihrer Wunschhochschule anfallenden Studiengebühren.
Ja, der DAAD zahlt, wenn in der Programmausschreibung nicht anders angegeben, je nach Gastland unterschiedlich hohe Reisekostenzuschüsse in Form von Pauschalen. Mit dem Reisekostenzuschuss sind auch Reisenebenkosten (z. B. Visagebühren, Kosten für Impfungen etc.) abgegolten.
Wichtig für die Planung der Reise: Der DAAD setzt sich für Klimaschutz ein und begrüßt es, wenn Sie sich für eine umweltfreundliche Anreise entscheiden. Unter https://www.routerank.com/de können Sie überprüfen, wie hoch der CO2-Ausstoß Ihrer Flugreise ist. Dort können Sie sich auch berechnen lassen, ob Alternativen (z. B. Direktflüge) geringere CO2-Emmissionen erzeugen würden.
Viele Tipps zum klimafreundlichen Reisen haben wir in dieser Broschüre zusammengestellt.
Der DAAD hält in einigen Förderprogrammen, insbesondere für Incomings, einen Zuschlag vor, den Geförderte zusätzlich zum Reisekostenzuschuss erhalten, wenn sie mit Bus und Bahn anreisen. Hierzu finden Sie hier ein Informationsmerkblatt.Alternativ kann man Flugreisen auch kompensieren. Es gibt verschiedene Anbietende, bei denen man kompensieren kann (zum Beispiel Atmosfair) – dies ist sowohl vor als auch nach der Reise möglich. Vorerst nur im Programm „Grüner Wasserstoff“ für Outgoings erfolgt eine Erstattung dieser Zahlungen. Wenn Sie sich informieren wollen, wie Sie kompensieren können, schauen Sie bitte hier .
In den meisten Programmen, wie z. B. im Programm Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland oder Stipendien für ein Masterstudium im Ausland, umfassen die Stipendienleistungen eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt.
In den Programmen, in denen eine Teilstipendienrate gezahlt wird, ist eine Versicherung nicht automatisch in den Stipendienleistungen enthalten. Stipendiatinnen und Stipendiaten können diese aber auf eigene Kosten über den DAAD abschließen. Informationen zur DAAD-Versicherung finden Sie auf der Seite Versicherung.
Beachten Sie bitte die Angaben zu den Stipendienleistungen in der Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank.
Der DAAD möchte auch Studierende mit Familie ermutigen, im Studium oder während der Promotion einen Auslandsaufenthalt zu realisieren und bietet hierfür spezielle Zusatzleistungen.
Wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner bzw. die -partnerin und/oder Kinder sich zusammen mit dem Stipendiaten/der Stipendiatin im Ausland aufhalten oder dies geplant ist, können folgende Leistungen beantragt werden:
- Kinderzulage: Monatliche Kinderzulage für begleitende Kinder unter 18 Jahren in Höhe von 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind
- Kinderbetreuungskosten: Übernahme von nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 12 Jahren bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Monat
- Verheiratetenzuschlag: Monatlicher Zuschlag von 200 Euro für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen
- Reisekostenzuschuss: Pauschalierter Reisekostenzuschuss (länderspezifisch) für begleitende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Kinder von 2 bis 18 Jahren; für Kinder unter 2 Jahren (Reisezeitpunkt entscheidend): Erstattung der Reisekosten gegen Einreichen der Belege
- Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für begleitende Ehe- und eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen und für Kinder (Unfallversicherung nur für Partner; nicht für Kinder).
In Programmen, in denen lediglich Teilstipendien gezahlt werden, können diese Leistungen leider nicht angeboten werden.
Eine Reihe ausländischer Hochschulen stellt dem DAAD sogenannte Gegenstipendien zur Verfügung, die oftmals in einem Erlass der Studiengebühren für die DAAD-Stipendiaten bestehen.
Für diese Gegenstipendien gelten in der Regel die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen und der gleiche Bewerbungsgang wie für DAAD-Stipendien. In den meisten Fällen müssen Sie sich also nicht gesondert um ein Gegenstipendium bewerben.
Liegen die Stipendienleistungen von ausländischer Seite unter denen des entsprechenden DAAD-Stipendiums, gleicht der DAAD die Differenz nach seinen Richtlinien aus. Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen ein Stipendium des DAAD zugesprochen wurde, heißt das nicht, dass Sie automatisch auch ein Gegenstipendium an der gewünschten Hochschule erhalten. Über die Vergabe des Gegenstipendiums entscheiden die ausländischen Hochschulen unabhängig vom DAAD.
Falls Ihnen zusätzlich ein Gegenstipendium zugesprochen wird, kann (je nach Art und Umfang des Gegenstipendiums) eine teilweise oder komplette Befreiung von den Studiengebühren möglich sein. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen, sondern bei der Auswahl der Hochschulen auch auf die Finanzierbarkeit Ihres Studienvorhabens ohne ein eventuelles Gegenstipendium achten.
BAföG-Leistungen werden vom DAAD nicht auf das Stipendium angerechnet; es werden die vollen Stipendienleistungen ausgezahlt.
Falls Sie während der Stipendienzeit BAföG beziehen, sind Sie verpflichtet, Stipendienleistungen des DAAD als Einkommen bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt anzugeben.
Das BAföG reduziert sich während der Stipendienzeit allerdings um den Betrag der DAAD-Stipendienrate, der 300 Euro überschreitet (Leistungsstipendien bis 300 Euro zählen nicht als Einkommen und werden daher nicht auf das BAföG angerechnet).
Doktorandinnen und Doktoranden, die einen Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit der Promotion planen und sich in der Promotionsförderung eines der Begabtenförderungswerke befinden, können kein DAAD-Stipendium erhalten.
Für alle anderen Stipendienzwecke ist eine Förderung durch den DAAD möglich, allerdings ist dann die Inanspruchnahme eines Auslandszuschlags der Förderwerke ausgeschlossen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden zudem in voller Höhe auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Beim Erhalt eines DAAD-Teilstipendiums wird ein Inlandsstipendium des Begabtenförderungswerkes nicht angerechnet. Die Studienkostenpauschale der Begabtenförderungswerke wird nicht auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet.
Ein Zweitstipendium wird auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet, wenn und soweit es 538 Euro pro Monat übersteigt. Zweitstipendien für ein Lehramtspraktikum im Ausland im Rahmen des Programms "Schulwärts!" werden voll auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet.
Beim Erhalt von DAAD-Teilstipendien wird ein Zweitstipendium bis zur Höhe von 812 Euro belassen. Ein darüberhinausgehender Betrag wird auf das Teilstipendium angerechnet.
Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber nicht abgedeckt sind, werden im Rahmen der DAAD-Richtlinien für die einzelnen Programme vom DAAD übernommen. Umgekehrt rechnet der DAAD Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber bereits abgedeckt sind, auf die DAAD-Leistungen an.Zuschüsse zu Studiengebühren anderer Stipendiengeber werden bis zur Höhe der Restkosten, die nicht vom DAAD abgedeckt sind, belassen. Darüberhinausgehende Zuschüsse werden auf den DAAD-Zuschuss angerechnet.
Während der Stipendienlaufzeit weiterlaufende Gehaltsbezüge werden in voller Höhe auf den "inlandsbezogenen Teil" der DAAD-Vollstipendienleistungen (850 Euro bei Doktoranden, 752 Euro bei Studierenden und in Graduiertenprogrammen geförderten Promovierten) angerechnet.
Bei Promovierten in Postdoc-Programmen werden weiterlaufende Bezüge auf den Grundbetrag des Stipendiums angerechnet. Je nach Höhe der Vergütungen erhalten Sie gegebenenfalls nur noch die auslandsbedingten Mehrkosten.
Bei Förderung mit DAAD-Teilstipendien bleiben weiterlaufende Gehaltsbezüge unberücksichtigt.
Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DAAD in Bonn gestattet. Das Hauptkriterium für die Zustimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht. Die über die Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte (z. Z. 538 Euro) hinausgehenden Einkünfte werden auf das Stipendium angerechnet.
Bei Förderung mit DAAD-Teilstipendien gilt: Der so genannte Eigenanteil an den Kosten des Auslandsstudiums (812 Euro) kann auch durch eine Nebentätigkeit aufgebracht werden (Nettoverdienst). Eine Nebentätigkeit bis zur Höhe des Eigenanteils muss dem DAAD angezeigt werden, ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. Die Ausübung einer Nebentätigkeit mit einem Verdienst, der über die Höhe des Eigenanteils hinausgeht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DAAD in Bonn gestattet. Das Hauptkriterium für die Zustimmung ist auch in diesem Fall, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht.
Sollte der Praktikumsgeber/die Gasthochschule eine Vergütung zahlen, werden die über die Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte (z. Z. 538 Euro) hinausgehenden Einkünfte auf das Stipendium angerechnet.
Zahlt der Praktikumsgeber/ die Gasthochschule eine Aufstockung zum Stipendium, um einen gesetzlichen Mindestlohn zu gewährleisten, wird diese Aufstockung nicht mit dem Stipendium verrechnet.
Eine parallele Bewerbung in unterschiedlichen DAAD-Stipendienprogrammen für dasselbe Vorhaben ist grundsätzlich möglich, sollte aber sehr gut begründet werden.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer vom DAAD finanzierter Förderungen ist jedoch ausgeschlossen.
Ein Erasmus+-Stipendium sowie ein Fulbright-Stipendium sind mit einem DAAD-Stipendium nicht vereinbar - sie dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Auch kann ein Deutschlandstipendium nicht gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium in Anspruch genommen werden (Ausnahme: DAAD-Teilstipendium); die Beurlaubung von einem Deutschlandstipendium für die Laufzeit des DAAD-Stipendiums ist jedoch möglich.
Ansonsten werden Zweitstipendien deutscher und ausländischer (privater und öffentlicher) Einrichtungen auf die DAAD-Stipendienraten angerechnet, wenn und soweit sie 538 Euro pro Monat übersteigen (siehe Frage E. 3).
Semesteraufenthalte werden aktuell nur im Programm HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende direkt vom DAAD gefördert, das sich an Studierende von Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen richtet.
Darüber hinaus werden Auslandssemester über die Programme Erasmus+ und PROMOS gefördert. Die Bewerbungen für diese Programme laufen nicht über den DAAD: die an PROMOS und Erasmus+ teilnehmenden Hochschulen haben selbst die Möglichkeit, an ihre Studierenden Stipendien für Auslandsaufenthalte zu vergeben.
Im DAAD-Programm PROMOS können grundsätzlich gefördert werden:
- Studien-, Praxis- und Sprachkursaufenthalte,
- mehrwöchige Fachkurse,
- Sommerkurse und kurze Aufenthalte für Abschlussarbeiten.
- Möglich ist auch die Förderung von Studienreisen von Studierendengruppen ins Ausland.
Weitere Informationen zu Erasmus+ und PROMOS erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt/International Office Ihrer Hochschule.
Ja, der DAAD stellt den deutschen Hochschulen auf Antrag Mittel für die Durchführung eigener Internationalisierungsprojekte zur Verfügung. In vielen dieser Programme sind auch Mittel für die Mobilitätsförderung von Studierenden bis hin zu Hochschullehrerinnen und -lehrern vorgesehen.
Auskunft über an Ihrer Hochschule laufende Projekte und gegebenenfalls darin bestehende Stipendienmöglichkeiten erteilt Ihr Fachbereich oder Ihr Akademisches Auslandsamt/International Office.
Nein, Semesteraufenthalte werden mit den Jahresstipendienprogrammen nicht gefördert.
Wenn Sie an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule studieren, kommt für Sie aber das Programm HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende in Betracht.
Die Vergabe eines Jahresstipendiums ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt. Wenn Sie also z. B. während Ihres Masterstudiums ein DAAD-Jahresstipendium erhalten haben, können Sie sich als Doktorandin bzw. Doktorand erneut für ein Jahresstipendium bewerben.
Bewerbungen um DAAD-Stipendien müssen immer bis zu den in der jeweiligen Programmausschreibung genannten Terminen erfolgen. Eine rückwirkende Bewerbung bzw. Förderung ist nicht möglich.
Je nach Stipendienprogramm gibt es jedes Jahr einen oder mehrere Bewerbungstermine, sodass Sie sich ggf. zum nächsten Termin bewerben können.