Auslands-BAföG & Co

Junger Mann geht eine Trepper herunter

Neben den verschiedenen Stipendien gibt es noch mehr Wege, Ihr Auslandssemester zu finanzieren, wie Auslands-Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), vom Bund finanzierte Bildungskredite oder das neue Mobilitätsprogramm PROMOS.

Inhalt

    Auslands-BAföG

    Bildungskredit

    Studienkredite

    PROMOS - Neues Stipendien-Programm für Aufenthalte bis 6 Monate

Auslands-BAföG

Auch gesetzliche Förderungen wie das BAföG können unter Umständen Ihr Auslandsstudium finanziell unterstützen, selbst wenn Sie in Deutschland keines beziehen können. Der Grund sind höhere Kosten durch den Auslandsaufenthalt. Beziehen Sie bereits Inlands-BAföG, können Sie dies jedoch nicht einfach mit ins Ausland nehmen. Für das Auslands-BAföG sind spezielle kommunale Ämter zuständig. Liegen die Förderungsvoraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.

Voraussetzungen

Stipendien werden auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Leistungsbezogene Stipendien wie direkt vom DAAD vergebene Stipendien und auch PROMOS oder internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP) bleiben bis zu einem Betrag von EUR 300,- anrechnungsfrei, der darüber hinaus gehende Teil wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Förderungsberechtigt sind Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben.

Ausbildung innerhalb der EU

Innerhalb der EU und in der Schweiz kann die Ausbildung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses von Anfang an gefördert werden.

Unabhängigkeit von inländischer Ausbildungsphase

Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kann man für die Dauer des jeweiligen Auslandsaufenthalts gefördert werden.

Anrechenbarkeit auf Inlandsausbildung bei einem Studium außerhalb der EU oder der Schweiz

Generell wird die Auslandsausbildung außerhalb der EU oder der Schweiz höchstens ein Jahr lang bzw. bei besonderen Gründen bis zu zweieinhalb Jahre gefördert. Dabei müssen die Studienleistungen im Ausland zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Der Mindestzeitraum, den man für einen Aufenthalt im Ausland einplanen sollte, beträgt sechs Monate bzw. ein Semester, für ein Praktikum oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation zwölf Wochen.

Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.

Förderung

Die Förderung (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz, den das Auswärtige Amt zum Kaufkraftausgleich festsetzt und wird teilweise als Zuschuss gewährt.

Das heißt, zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Einzige Ausnahme ist der Zuschlag zu den Studiengebühren, er muss später nicht zurückgezahlt werden.

Zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Studierende werden tw. Reisekostenzuschüsse, Zuschüsse für höhere Lebenshaltungskosten und Studiengebühren gewährt.

Antragstellung

Für die Förderung sind je nach Zielland spezifische Ämter zuständig. Die entsprechenden Anträge sind dort zu stellen.

Wichtig: Die Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden!

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Studierenden einen zinsgünstigen und individuell anpassbaren Kredit an. Der Bildungskredit ersetzt nicht die BAföG-Förderung und kann sogar neben dem BAföG in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs beim Bundesverwaltungsamt.

Studienkredit

Neben dem Bildungskredit der Bundesregierung halten zahlreiche (private) Kreditinstitute vergleichbar günstige Studienkredite zur Finanzierung des Studiums und der entsprechenden Lebenshaltungskosten bereit. Ein Vergleich lohnt sich.

PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden

Im Kontext der Bologna-Reform wurde das Programm PROMOS ins Leben gerufen. Das neue Mobilitätsprogramm bietet Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) um beispielsweise auch während eines eng terminierten Bachelor-Studienganges den Sprung ins Ausland zu wagen. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Das akademische Auslandsamt der Hochschule hilft Ihnen weiter.