Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design/Visuelle Kommunikation und Film

Im Fachbereich Bildende Kunst, Design/Visuelle Kommunikation und Film gelten für das in der DAAD-Mediendatenbank einzureichende Portfolio folgende Anforderungen:

a) Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und ähnliche Fachbereiche

Bitte reichen Sie Bilder oder digitalisierte Aufzeichnungen Ihrer Werke in einer PDF-Datei von maximal 25 Seiten ein. Nutzen Sie auch gerne die ergänzende Portfolio Liste zur näheren Beschreibung (diese Liste erhalten Sie gemeinsam mit dem Uploadlink). Hyperlinks, die zu Video- oder Audio-Dateien führen, sind möglich. Achten Sie darauf, dass diese ohne Anmeldung funktionieren und im vorgegebenen Rahmen (30 Seiten oder bis zu 10 Minuten Videomaterial) bleiben.
Die Hyperlinks sollten nicht genutzt werden, um Ihr Portfolio zusätzlich zu erweitern. Als Alternative können Sie Video- oder Audiodateien direkt in die DAAD-Mediendatenbank hochladen. Eine Datei wird dabei als eine Seite Ihres Portfolios gezählt, darf aber 10 Minuten nicht überschreiten. Material, das diese Vorgaben nicht erfüllt oder überschreitet, wird nicht zur Begutachtung zugelassen.

Sie können gerne zusätzliche Skizzen, Studien, Entwürfe oder andere Ausschnitte aus dem Schaffensprozess hinzufügen, um Ihre künstlerische Arbeitsweise oder die Werke näher zu beleuchten.

b) Film

Filme, Videos und Animationen

Sie können beim künstlerischen Portfolio/den filmischen Arbeitsproben bis zu 20 Minuten Videomaterial hochladen. Dies kann ein längerer Filmausschnitt sein oder auch eine Aneinanderreihung unterschiedlicher Werke. Wenn Sie diese als eine Datei hochladen, achten Sie bitte darauf, die Ausschnitte klar zu kennzeichnen, damit die Kommission diese gut zuordnen kann. (Nutzen Sie auch gerne die ergänzende Portfolio-Liste zur näheren Beschreibung)
Sie können gerne zusätzliche Skizzen, Studien, Entwürfe oder andere Ausschnitte aus dem Schaffensprozess hinzufügen, um ihre künstlerische Arbeitsweise oder die Werke näher zu beleuchten.
Show reels und Trailer sind nicht erwünscht.