Praxisbeispiel Europa-Universität Flensburg

Campusgelände der Europa-Universität Flensburg voller Studierender

Einführung einer Anerkennungsdatenbank / Internationales Semester zur Mobilitätsförderung und Internationalisierung der Lehrerbildung

Basisdaten zur betrachteten Hochschule:

  • Europa-Universität Flensburg (EUF), 5.333 Studierende (WS 16/17)
  • Auslandsmobilität: Gesamt 22% (Fachbereich International Management: 73%),
  • 144 Studierende (Outgoing Studium und Praktikum), 62 Studierende (Incoming) in WS 2016/17
  • Anerkennungsquote: nahezu 100% 

Organisatorische Abwicklung:

Um die zwei Prozesse der Anerkennungsverwaltung und Mobilitätserfassung (gemäß den neuen Anforderungen des Hochschulstatistikgesetzes) zu bündeln, wurde im Jahr 2017 ein weitestgehend einheitlicher, zentralisierter Datenerhebungs- und Anerkennungsprozess eingerichtet, der in der Prüfungsverwaltung / zentralen Anerkennungsstelle verortet ist. Das Formular „Anerkennungsantrag“ wurde in diesem Zusammenhang weiterentwickelt und vereinheitlicht. Das Ausfüllen eines Learning Agreements wird auch für Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus-Programms empfohlen; zur Verdeutlichung der später anzuerkennenden Kurse werden diese auch im Anerkennungsantrag eingetragen. Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts und Erhalt des Transcript of Records der Gasthochschule wird dieses bei der Prüfungsverwaltung / zentralen Anerkennungsstelle zur Anerkennung eingereicht.

Zur Steigerung der Beratungskompetenz von Studierenden hinsichtlich eines Auslandsaufenthalts und um die Erfassung von Anerkennungsfällen zu erleichtern wurde eine MS Access-basierte Anerkennungsdatenbank entwickelt, die von der Anerkennungsbeauftragten (sowie im Team des International Center zur Einsicht und einer Hilfskraft) verwaltet wird. Für die Studiengänge Bildungswissenschaften B.A. und Kultur-Sprache-Medien M.A. erfasst die Datenbank bereits die Eckdaten Name der Gasthochschule, Semester der Kursbelegung und Studiengang sowie die Zuordnung von Modulen der Gasthochschule zu Modulen der EUF einschließlich der an der Gasthochschule vergebenen und der daheim angerechneten Creditpoints. Ein Suchformular erlaubt es in der Beratung, nach Modulkombinationen sowie den dazugehörigen Partneruniversitäten zu suchen. Die Anerkennungsfälle können auch online eingesehen werden. Die über die Anerkennungsdatenbank gesammelten Daten können von der Prüfungs- wie auch der Universitätsverwaltung statistisch ausgewertet werden wie auch in die gängigen Datenverarbeitungsprogramme exportiert werden.

Zur Erleichterung von Auslandsaufenthalten an den Partnerhochschulen wurde mit dem Herbstsemester 2017 auf internationale Semesterzeiten umgestellt, wodurch nun auch das Frühjahrssemester problemlos als Mobilitätsphase genutzt werden kann. Semesterbeginn ist jeweils zum 01.03. und 01.09. Die Vorlesungszeiten beginnen i.d.R. Mitte März bzw. Mitte September und enden i.d.R. jeweils Ende Juni und Anfang Januar (inkl. Prüfungswochen).

Finanzieller & personeller Aufwand:

Für jeden Studiengang gibt es eine Ansprechperson für Anerkennungsfragen; Anerkennungsanträge werden jedoch in erster Linie von der Anerkennungsbeauftragten (Anerkennung von Auslandsaufenhalten) sowie einer weiteren Person (Anerkennung von Studienfachwechseln) bearbeitet.

Der Aufbau der Anerkennungsdatenbank hat etwa 10 % der Arbeitskraft der Anerkennungsbeauftragten sowie Unterstützung durch eine studentische (technische) Hilfskraft im Umfang von insgesamt ca. 450 Stunden erfordert. Die längerfristige Pflege der Datenbank wird durch die Anerkennungsbeauftragte abgewickelt.

Wirksamkeit & Ausblick:

Durch die Nutzung eines Anerkennungsformulars, das auch die Mobilitätsmerkmale abfragt, werden die für das novellierte Hochschulstatistikgesetz benötigten Daten erfasst und in die Prüfungsverwaltung eingegeben. Darüber hinaus können die Daten von Studierenden, die als Freemover ins Ausland gehen, erfasst werden.  Die semesterweise durchgeführten Informationsveranstaltungen haben einen positiven Einfluss auf die Antragsstellung auf Anerkennung auch bei Freemovern geführt.

Durch die weitere Zentralisierung des Anerkennungsprozesses wird für alle Beteiligten eine Verfahrenssicherheit sowie Transparenz gewährleistet. Mit Erstellung einer Anerkennungssatzung werden die Mindestregelungen universitätsweit festgehalten. Im Folgenden sollen noch in einem ergänzenden Leitfaden weitere Qualitätsmerkmale und -ziele beschrieben werden.

Stand: 13.10.2017