Das Visum

Reisepass

 

Internationale Studierende benötigen häufig ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Auch eine Aufenthaltserlaubnis ist gelegentlich nötig. Ob Sie die Dokumente brauchen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lang Sie bleiben möchten.

Einreise ohne Visum

Staatsbürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz brauchen zur Einreise nur einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument. Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, sollten Sie einen Termin beim Ihrer Hochschulstadt vereinbaren. Dort können Sie eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht erhalten.

Wer aus Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, oder den Vereinigten Staaten kommt, kann ohne Visum einreisen. Wenn Sie länger als drei Monate im Land bleiben, müssen Sie eine  beantragen. Dies können Sie bei der / dem Ausländeramt. Sie finden das für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländeramt hier.
Gleiches gilt für Studierende aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco oder San Marino. Sie dürfen ohne Visum einreisen, wenn nicht geplant ist, anschließend in Deutschland zu arbeiten. Studienbegleitende Nebenjobs sind von dieser Regel ausgenommen. In jedem Fall sollten Sie vor der Abreise nach Deutschland dennoch eine deutsche Botschaft oder ein Generalkonsulat in Ihrem Land für weiterführende Informationen aufsuchen.

Weitere Ausnahmeregelungen gelten für die Staatsangehörigen vieler Länder bei Aufenthalten von höchstens drei Monaten, wenn keine Arbeit aufgenommen wird. Diese Frist kann nicht verlängert werden. 

Einreise mit Visum

Für Bewerber aus anderen Ländern gilt für gewöhnlich die Visumspflicht. Allerdings gibt es weitere Sonderregeln. Detaillierte Auskünfte zur Visumspflicht finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Wer ein Visum braucht, muss dieses rechtzeitig in seinem Heimatland beantragen. Zuständig dafür sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate). Je nach Dauer und Anlass des Aufenthalts kann ein Schengen-Visum oder lediglich ein nationales Visum ausgestellt werden. Das Schengen-Visum gilt für einen kurzen Aufenthalt von bis zu drei Monaten, für Urlaube, Sprachkurse und Geschäftsreisen und kann nicht verlängert werden. Das nationale Visum ist für längere Studienaufenthalte vorgesehen.

Die Antragstellung

Für den Antrag auf ein Visum wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland. Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Die Anträge und alle nötigen Unterlagen können für gewöhnlich direkt von den Websites der Auslandsvertretungen heruntergeladen werden.

Wer schon eine Zusage von einer Hochschule hat, kann ein beantragen. Wer noch auf den Zulassungsbescheid wartet oder eine Aufnahmeprüfung machen muss, beantragt ein . Es wird mit einer Gültigkeit von drei Monaten erteilt. Wenn innerhalb dieser Frist die oder die Aufnahme in ein bzw. einen studienvorbereitenden Deutschkurs erfolgt, kann das Visum um sechs Monate verlängert werden.

In der Regel nötige Unterlagen:

TIPP: Bis ein Visum ausgestellt wird, vergehen oft Monate. Deshalb ist es wichtig, den Antrag früh genug zu stellen, auch wenn noch keine Bestätigung des Studienplatzes vorliegt. Sie können ein Bewerbervisum beantragen und es in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln. Beachten Sie: Ein Touristenvisum kann nicht nachträglich in ein Visum für Studierende umgewandelt werden.