Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung des Wohnsitzes
Für internationale Studierende gibt es nach der Ankunft in Deutschland ein paar bürokratische Aufgaben zu erledigen. Am wichtigsten ist die Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt. Erst danach ist es zum Beispiel möglich, ein Bankkonto zu eröffnen. Diese Behördengänge kommen auf Sie zu:
1. Meldebestätigung
Wer ein Zimmer oder eine Wohnung in Deutschland gefunden hat, muss innerhalb von zwei Wochen zum gehen. Die Anmeldung oder Ummeldung (für diejenigen, die innerhalb einer Stadt umziehen) ist eine Pflicht für alle, die in Deutschland wohnen. Wer sich anmeldet, bekommt eine Meldebescheinigung. Sie bestätigt, dass jemand unter einer bestimmten Adresse gemeldet ist, also seinen offiziellen Wohnsitz dort hat. Die Meldebescheinigung wird bei ganz unterschiedlichen Anlässen gebraucht: zum Beispiel, wenn man ein Bankkonto eröffnet, einen Bibliotheksausweis oder eine Parkgenehmigung beantragt. Diese Unterlagen sind für die Anmeldung nötig:
- Personalausweis/Reisepass, eventuell mit Visum
- Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters oder der Vermieterin, dass Sie eingezogen sind
TIPP: Manchmal werden weitere Unterlagen wie die Immatrikulationsbescheinigung verlangt. Beim können Sie nachfragen, was Sie alles brauchen. Dort erfahren Sie auch die Adresse Ihres Einwohnermeldeamtes. In größeren Städten gibt es mehrere Bürgerämter. Für Sie zuständig ist normalerweise das Amt, das in Ihrem Stadtteil liegt.
2. Aufenthaltserlaubnis
Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz brauchen keine . Sie erhalten schon bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung, dass sie das Recht haben, in Deutschland zu leben. Manchmal müssen sie zusätzlich nachweisen, dass sie krankenversichert sind und ihr Studium finanzieren können.
Wer nicht aus den genannten Ländern stammt, muss sich persönlich bei der melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieses Dokument ist ähnlich wie das Visum an ein bestimmtes Studienvorhaben geknüpft. Internationale Studierende benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, wenn sie schon eine Zusage für einen Studienplatz haben. Ansonsten beantragen sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung, die später umgewandelt werden kann. Als Nachweis für die Aufenthaltserlaubnis wird eine Karte mit einem Chip erstellt, auf der zum Beispiel ein Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert sind. Es dauert manchmal durchaus einige Monate, bis die Karte fertig ist. Diese Unterlagen sind für die Aufenthaltserlaubnis nötig:
- Reisepass, eventuell mit Visum
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Finanzierungsnachweis
- Krankenversicherungsschutz
- Gebühr in Höhe von bis zu 100 Euro (am besten bar mitbringen)
- eventuell Passfotos, Mietvertrag und
TIPP: Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird meist zunächst für zwei Jahre ausgestellt. Sie muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung hängt davon ab, ob Sie regulär studieren, also Prüfungen ablegen und Credit Points erwerben. Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie Ihr Studium ernst nehmen und in einer angemessenen Zeit abschließen können.
3. Weitere Behördengänge
Bankkonto einrichten: Mit einem deutschen Bankkonto lassen sich regelmäßige Zahlungen wie Miete und Versicherungen einfacher erledigen. Die meisten Banken bieten kostenlose Girokonten für Studierende an. Im Vergleich zu anderen Ländern wird in Deutschland häufig in bar bezahlt, gerade bei kleineren Beträgen. Aber auch die Zahlung per EC-Karte, Debit-Karte oder Smartphone ist bei alltäglichen Einkäufen üblich.
Führerschein prüfen lassen: Führerscheine aus einem Mitgliedsstaat der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind in der Regel auch in Deutschland gültig. Andere ausländische Führerscheine bleiben für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten in Deutschland gültig. Manchmal ist eine deutsche Übersetzung oder ein internationaler Führerschein nötig. Nach sechs Monaten muss meist der deutsche Führerschein gemacht werden. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind die Bürgerämter zuständig.