Anschlussförderung für auslaufende Projekte der zweiten Förderrunde (Förderung 2019 - 2020)
Die 2018 auslaufenden Projekte der zweiten Runde können sich um eine zweijährige Anschlussförderung in Höhe von maximal 125.000 € pro Jahr bewerben. Ziel der Anschlussfinanzierung ist die Schaffung eines reibungslosen Übergangs in die Nachförderphase eines Projekts und die Unterstützung seiner nachhaltigen Verankerung.
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