Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik
Musikalische Aufnahmen/Arbeitsproben sowie eine Übersicht über die gespielten Stücke sind über die Mediendatenbank des DAAD einzureichen.
Den hierfür erforderlichen Link erhalten Sie spätestens zwei Wochen nach dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen über das DAAD-Portal.
Sollte es wider Erwarten nicht möglich sein, die geforderten Audio-/Videodateien über den erhaltenen Link hochzuladen, kontaktieren Sie bitte den DAAD bei technischen Problemen über die E-Mail musikauswahl at daad.de, in anderen Fällen über das Mitteilungssystem im Portal.
Jeder Tonträger muss folgenden Anforderungen genügen:
- Die hochgeladene Datei muss von der Bewerberin oder dem Bewerber vorgetragene Werke höheren Schwierigkeitsgrades enthalten. Bitte achten Sie darauf, dass jeder einzelne Satz als eigene Datei abgespeichert und bezeichnet wird.
- Alle Aufnahmen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein und müssen von exzellenter Tonqualität sein. Wenn Sie Aufnahmegeräte mit automatischer Lautstärkeregelung verwenden (z.B. DigCams, Zoom etc.), schalten Sie diese Funktion bitte aus. Sollte aufgrund der mangelnden Tonqualität der Aufnahme die künstlerische Qualität nicht beurteilt werden können, kann die Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte laden Sie ausschließlich Videodateien (mp4, maximal 1080 Pixel) hoch. Ausnahmen stellen das Fach Komposition und die Fächer Tontechnik, Sound Studies u.Ä. dar: Hier können auch Audiodateien (mp3, wav) eingereicht werden.
- Jede Datei muss folgendermaßen bezeichnet sein:
Ihr Nachname_Personenkennziffer_Instrument_Komponist_Werk_Satznummer (danach folgt die Dateiendung)
(z.B. „Ramos_98765432_Klavier_Mozart_KV595_Satz3.wav“)
- Alle hochgeladenen Arbeitsproben müssen in einem Formular ("Angaben zu den Audio- bzw. Videodateien") aufgelistet werden, das als PDF-Dokument sowohl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal als auch mit den Arbeitsproben in der Mediendatenbank hochgeladen wird.
Bei Wiederbewerbungen sind neue Aufnahmen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur behandelt werden kann, wenn die genannten formalen Anforderungen an Vollständigkeit und Länge der Tonaufnahmen erfüllt sind.
Für die Auswahl der Arbeitsproben gelten folgende Vorgaben:
Die Gesamtaufnahme muss bei Gesang mindestens 20 Minuten, beim Instrumentalspiel mindestens 30 Minuten und beim Dirigieren mindestens 15 Minuten betragen.
Instrumentalistinnen und Instrumentalisten aus dem Bereich Ernste Musik müssen möglichst vollständige Werke (nicht nur einzelne Sätze) aus mindestens drei verschiedenen bzw. für das Fach und das Studienvorhaben wesentlichen Stilepochen einspielen. Eines der Werke sollte Neue Musik (nach 1950) sein (ausgenommen sind Instrumentalisten im Fach Alte Musik).
Instrumentalistinnen und Instrumentalisten aus dem Bereich Jazz sollten mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters bzw. unterschiedlicher Tempi (z.B. Ballade, schnelles Stück) einspielen. Ihre Soli sind mit entsprechen Zeitangaben zu kennzeichnen. Bei größeren Bands ist ein Track mit kleinerer Besetzung (Duo, Trio) empfehlenswert.
Bewerberinnen und Bewerber der Fächer Kammermusik oder Liedbegleitung müssen zusätzlich zu den drei geforderten Werken im Fach Kammermusik oder Liedbegleitung mindestens ein Werk ihres Solofachs einspielen.
Mitglieder von Ensembles oder Duos müssen sich zusätzlich zu den drei geforderten Ensemblewerken auch mit mindestens einem Werk solistisch präsentieren.
Von Schlagzeugerinnen und Schlagzeugern wird ein Programm erbeten, das eine möglichst große stilistische Vielfalt abbildet. Es ist gewünscht, dass unterschiedliche instrumentelle Kategorien (z.B. Variation von Set-Up, Mallets; Verwendung alternativer Drums wie Multipercussion, Square Drum) berücksichtigt werden. Die Stücke sollten von unterschiedlichen Komponisten stammen. Es kann auch ein Werk aus dem Duo-Kammermusik-Repertoire eingereicht werden.
Sänger und Sängerinnen spielen bitte ein unterschiedliches Programm aus drei Stilepochen ein, das außerdem die Bereiche Oper, Lied und Konzert abdeckt.
Komposition: Sie müssen eigene Kompositionen in Form von Partituren (PDF-Format) und Tonaufnahmen einreichen. Wählen Sie drei Ihr Oeuvre am besten repräsentierenden Stücke aus. Gewünscht sind drei Partituren mit verschiedenen Besetzungen. Die Werke dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Die Partituren müssen das Datum der Fertigstellung tragen. Bitte reichen Sie außerdem ein Werkverzeichnis ein. Die Auflösung der Videoaufnahmen darf 1080 Pixel nicht überschreiten.
Dirigieren und Chorleitung: Erwartet wird eine Video-Aufnahme (Auflösung von maximal 1080 Pixeln) mit eigenem Dirigieren aus jüngerer Zeit, die sowohl eine Probenarbeit als auch eine Aufführung, möglichst mit dem Gesicht zur Kamera, zeigt. Die dirigierten Werke sollten aus verschiedenen repräsentativen Stilepochen (z.B. Barock, Klassik, Oper, Moderne etc.) stammen und dem Studienvorhaben entsprechen. Die gewählte Literatur muss der angestrebten Studienart (Chor- oder Orchesterdirigieren) entsprechen. Zusätzlich ist eine Aufnahme mit eigenem Instrumentalspiel erforderlich.
Tonmeisterinnen und Tonmeister sollen drei Aufnahmen verschiedener Produktionsprojekte präsentieren.