Anerkennung des Auslandsstudiums

Junge Frau sitzt schräg nach vorne schauend und lächelnd an Laptop in Seminarraum

Vor dem Studium im Ausland sollten Sie klären, welche Leistungen in Deutschland angerechnet werden können. Hier erfahren Sie, worauf Sie dabei achten sollten.

Grundsätzlich gilt, dass die im Ausland erbrachten Leistungen keinen „wesentlichen Unterschied“ zu den geforderten Leistungen der Heimathochschule haben dürfen. Die Anerkennung kann also nur dann verweigert werden, wenn Ihre Hochschule wesentliche Unterschiede identifiziert und diese nachweisen kann.

Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthalts Punkte gemäß des „European Credit Transfer System“ (ECTS) erworben haben und Sie deren Anerkennung in einem „Learning Agreement“  verabredet haben, funktioniert die Anerkennung nach der Rückkehr an die Heimathochschule in der Regel problemlos.

Folgende Tipps helfen Ihnen, vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt an alles Wichtige zu denken, damit die Anrechnung gelingt:

Vor der Abreise

  • Bevor es losgeht, sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Bedingungen Ihre Heimathochschule für die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen stellt und auch nach welchem System die Notenübertragung stattfindet. In der Regel erfahren Sie das bei Ihrem Fachbereich, aber auch im Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.
  • Erasmus+ Studierende sind dazu verpflichtet, mit der Heimat- und der Gasthochschule vorab eine Lernvereinbarung („Learning Agreement“) über die geplanten Studienleistungen zu treffen.
  • Auch wenn Sie ohne Austauschprogramm – also als Freemover – im Ausland studieren, kann ein „Learning Agreement“ sinnvoll sein.

Während des Auslandsaufenthalts

  • Im Ausland sollten Sie alle erbrachten Leistungen dokumentieren und die entsprechenden Nachweise sammeln. Diese Nachweise sind für eine Anerkennung verpflichtend.
  • Hat sich am vorab abgeschlossenen „Learning Agreement“ etwas geändert? Falls ja, teilen Sie das bitte umgehend Ihrer Heimathochschule mit.

Nach der Rückkehr

Für eine zügige Anerkennung sollten Sie schnellstmöglich nach der Rückkehr alle relevanten Unterlagen bei der zuständigen Stelle an der Heimathochschule vorlegen:

  • Immatrikulationsnachweis
  • Anzuerkennende Leistungs- und Prüfungsnachweise
  • Transcript of Records 
  • Learning Agreement
  • Modulbeschreibungen