Auswahlkommissionen

Zwei unscharfe Silhouetten hinter Tischen

Das Auswahlverfahren für die Vergabe von DAAD-Stipendien im Rahmen der Individualförderung und Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung ist ein wesentliches Merkmal der akademischen Selbstverwaltung im DAAD: Die Förderentscheidungen werden von unabhängigen Auswahlkommissionen getroffen, die in der Arbeit des DAAD einen zentralen Platz einnehmen. Somit wird gewährleistet, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Projekte in anspruchsvollen, unabhängigen und fairen Wettbewerbersverfahren ausgewählt werden.

Zusammensetzung der Auswahlkommissionen

Mitglieder der Kommissionen sind Gutachterinnen und Gutachter aus dem Hochschul- und Forschungsbereich sowie in bestimmten Programmen auch Experten aus der Wirtschaft, aus Ministerien, Hochschul- und Wissenschaftsverwaltung. An der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland sind in der Individualförderung auch ehemalige DAAD-Stipendiaten beteiligt. In ca. 85 Auswahlkommissionen des DAAD wirken rund 550 Gutachterinnen und Gutachter mit. Angehörige der Geschäftsstelle des DAAD wirken in den Auswahlkommissionen beratend und koordinierend mit.

Um ein ausgewogenes Verhältnis von Kontinuität und Erneuerung zu sichern, werden die Kommissionsmitglieder vom Vorstand des DAAD für einen Zeitraum von vier Jahren berufen. In den Grundsätzen für die Berufung von Mitgliedern der Auswahlkommissionen sind die Verfahren zur Besetzung der Kommissionen geregelt.

Die fachliche Zusammensetzung der Auswahlkommissionen unterscheidet sich je nach Programm und Zielgruppe sowie Zielland. So wird die jeweilige Fach- oder Regionalkompetenz der Gutachterinnen und Gutachter berücksichtigt und im Auswahlprozess gewinnbringend eingesetzt.

Auswahlkriterien

Je nach Programm werden unterschiedliche Kriterien an die Auswahl der Geförderten und der Projekte angelegt. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung benannt. In der Individualförderung entscheidet die Auswahlkommission über die Vergabe eines Stipendiums zum Beispiel anhand der fachlichen Qualifikation und Qualität des Studien- bzw. Forschungsvorhabens sowie anhand außerfachlicher Kriterien. Wichtig ist dabei auch, wie die Auswahlkommission das Entwicklungspotenzial sowie die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers einschätzt. Teilweise finden zudem persönliche Auswahlgespräche oder Präsentationen statt.

In der Projektförderung entscheidet die Auswahlkommission aufgrund der Relevanz hinsichtlich der Zielsetzung des jeweiligen Programms, der akademischen Qualität, der Relevanz im jeweiligen Fachgebiet, der Nachhaltigkeit und Sichtbarkeit des beantragten Projekts. Wichtig kann dabei auch sein, wie die Auswahlkommission Internationalisierungs- und Multiplikatoreneffekte, den Stand der Vorbereitung oder das Innovationspotential bewertet.

In dem Merkblatt für die Gutachtertätigkeit in DAAD-Auswahlkommissionen sind die Verfahren zur Durchführung der Auswahlen und Zusammensetzung der Auswahlkommissionen näher beschrieben.

Interesse an einer Gutachtertätigkeit?

Wenn Sie Interesse haben, als Gutachterin bzw. Gutachter in unseren Auswahlkommissionen mitzuwirken, dann finden Sie auf der Seite „Aufruf zur Interessensbekundung für eine Gutachtertätigkeit im DAAD“ weitere Informationen. Sie haben die Gelegenheit, Ihr Interesse und Ihre Wünsche mitzuteilen.