Wichtige Hinweise zu den DAAD-Stipendien
Nein, es gibt in aller Regel keine Altershöchstgrenze. Einzelne Ausnahmen gibt es in Programmen, in denen ein ausländischer Partner dies ausdrücklich vorgibt. In manchen Stipendienprogrammen gilt die Einschränkung, dass der letzte Abschluss nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf (siehe auch Frage 2). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stipendienausschreibung unter unter der Rubrik „Bewerbungsvoraussetzungen“.
Ja, bei den folgenden Lebensumständen, die sich verzögernd auf ein Studien- oder Promotionsvorhaben auswirken, kann eine Bewerbung zugelassen werden:
- Schwangerschaft und Geburt
- Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren (maximal 3 Jahre pro Kind)
- Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- lange schwere Krankheit
- verpflichtender Wehrdienst
- ggf. sonstige Umstände
Die Geburtsdaten von Kindern sowie Zeiten der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen oder längere Auszeiten auf Grund einer Krankheit oder Behinderung sollten im Bewerbungsformular angegeben werden; hierfür ist das letzte Freitextfeld „Sonstige Bemerkungen/Hinweise“ geeignet. Der DAAD behält sich vor, entsprechende Belege von Ihnen anzufordern.
Behinderungen und Krankheiten weisen Sie dem DAAD durch den Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest nach. Aus dem Attest sollten nach Möglichkeit die Fehlzeiten hervorgehen. Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung oder chronischer Krankheit finden Sie auf der Seite: .
Auch sonstige Umstände sind zu begründen und mit aussagekräftigen Nachweisen zu belegen.
Ja, in Programmen, die einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen, können Sie sich schon im letzten Studienjahr bewerben. Dann müssen Sie alle akademischen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung gefordert sind, bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts erfüllen. Das Abschlusszeugnis können Sie nachreichen; es muss vor Stipendienantritt vorgelegt werden.
Ja, wenn Sie sich zum Bewerbungsschluss höchstens 15 Monate in Deutschland aufhalten und die Stipendienausschreibung keine anderweitigen Vorgaben macht.
Eine Bewerbung aus Ihrem aktuellen Aufenthaltsland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Wenn Sie sich für ein Kurzstipendium (bis 6 Monate) bewerben möchten, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens einem Jahr in Ihrem Aufenthaltsland leben und dort einen Wohnsitz haben.
- Möchten Sie für mehr als 6 Monate nach Deutschland kommen, müssen Sie außerdem Ihren letzten Abschluss (z.B. /) in Ihrem Aufenthaltsland erworben haben oder bis zum Stipendienantritt erwerben.
Sie können sich in jedem Fall aus Ihrem Herkunftsland bewerben, auch wenn Sie aktuell in einem anderen Land leben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Ihr Herkunftsland ist in der Regel das Land, in dem Sie den Großteil Ihres bisherigen Lebens verbracht haben und kann unabhängig von Ihrer Nationalität sein.
Auf jeden Fall sollten Sie sich beraten lassen und klären, welche Stipendienprogramme für Sie offenstehen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in der auf der Registerkarte „Kontakt und Beratung“.
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich aus ihrem Herkunftsland (in der Regel das Land, in dem Sie den Großteil Ihres bisherigen Lebens verbracht haben) bewerben. Wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist, wie oben beschrieben (A.5), auch eine Bewerbung aus dem aktuellen Aufenthaltsland möglich. Die Nationalität allein berechtigt nicht zur Bewerbung aus einem Land, in dem man noch nie gelebt hat und momentan auch nicht lebt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit für ein Auslandsstipendium bewerben:
- Sie sind in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder
- Sie an einer deutschen Hochschule
und wollen während dieser Zeit ins Ausland gehen. Diese Regelung gilt nicht für internationale Studierende/, die bereits mit einem „Incoming-DAAD-Stipendium“ in Deutschland gefördert werden.
Darüber hinaus können sich Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff. Abs 2, Abs. 2a, und Abs.3 BAföG bewerben. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetztes, zu finden.
Des Weiteren wird geprüft, inwieweit ein Deutschlandbezug gegeben ist und ob die begründete Erwartung besteht, dass Sie nach Beendigung des vorübergehenden Auslandsaufenthalts wieder nach Deutschland zurückkehren.
Eine Förderung im Heimatland ist in der Regel ausgeschlossen.
Die Programme für Studierende in Deutschland für ein im Ausland finden Sie in unserer Stipendiendatenbank .
Grundsätzlich ja: Der DAAD bietet viele Stipendienprogramme an, die für fast alle Fächern offenstehen, wobei für manche Fächer (z. B. Medizin) Einschränkungen gelten. Darüber hinaus gibt es fachspezifische Programme, die sich an ganz bestimmte Fachbereiche richten, wie z.B. Architektur, Musik oder Informatik. In der können Sie die Stipendienprogramme selektieren, die für Ihre Fachgruppe angeboten werden.
Für die Stipendienbewerbung wird nicht in allen Programmen ein generelles Mindestsprachniveau gefordert. Je nach Herkunftsland und Stipendienprogramm können aber bestimmte Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Welche dies sind, ist im Abschnitt „Bewerbungsvoraussetzungen“ der Stipendienausschreibung geregelt. Bitte lesen Sie dort genau nach, was für Ihr Programm zutrifft.
In jedem Fall gilt aber bei Stipendien für ein Studium in Deutschland: Mit der Bewerbung müssen Sie nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihres gewünschten Studiengangs Sie aktuell verfügen.
Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse gerne selbst einschätzen möchten, stehen Ihnen z.B. die kostenlosen Deutsch-Einstufungstests der oder des zur Verfügung.
Einen kostenlosen Einstufungstest für Englisch bietet z.B. .
Ja, es gibt Internetangebote zum Deutschlernen. Spezielle Online-Deutschkurse bieten zum Beispiel das oder auch die an. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren länger als 6 Monate dauert, übernimmt der DAAD die Kurskosten für ein DUO-Modul.
Kostenlose Angebote zum Deutschlernen stellt unter anderem die Deutsche Welle auf ihrer Website zur Verfügung:
Nein, DAAD- werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die in Deutschland ein Präsenzstudium in Vollzeit absolvieren möchten. Daher können Sie, wenn Sie ein Blended Learning- oder Fern-/Onlinestudienprogramm bzw. Teilzeitstudium (z.B. Duales Studium) anstreben, keine DAAD-Förderung erhalten.
Wenn Sie bereits durch den DAAD, eine andere deutsche Förderorganisation oder eine
andere staatliche Stelle in Deutschland gefördert werden, können Sie kein
vom DAAD erhalten.Ein Erasmus-Stipendium ist mit einem DAAD-Vollstipendium nicht vereinbar.
Stipendiatinnen und Stipendiaten im Programm "Hochschulsommerkurse in Deutschland" bzw.
"Hochschulwinterkurse in Deutschland" sowie DAAD-Geförderte, die ein Teilstipendium
bekommen, dürfen zusätzlich eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen.
Mit dem Motivationsschreiben legen Sie auf mindestens einer und maximal 3 Seiten Ihre fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland dar.
Ein Motivationsschreiben wird bei Bewerbungen um ein Studienstipendium oder um einen Sprach- oder Fachkurs verlangt. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Persönlichkeit und Ihre Beweggründe für die Bewerbung um ein DAAD- vorzustellen. Die folgenden Hinweise und Leitfragen sollen helfen, ein aussagekräftiges Motivationsschreiben zu verfassen:
- Fakten zu Ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnissen
- Studium: Studiengang, , ggf. Abschluss
- Berufserfahrung, wenn vorhanden
- fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Sprachkenntnisse
- Preise und Auszeichnungen (falls zutreffend)
- Motivation zum Studium
- Warum möchten Sie den Studiengang studieren oder den Sprach- bzw. Fachkurs besuchen, für den Sie sich bewerben?
- Was reizt Sie an der Hochschule, die Sie ausgewählt haben?
- Was erhoffen Sie sich von dem Studium in Deutschland bzw. von dem Besuch des Kurses (persönlich, beruflich, für die Karriere)?
- Motivation zum Stipendium
- Warum bewerben Sie sich um ein DAAD-Stipendium?
- Was erhoffen Sie sich davon?
- Wie wird das Stipendium helfen, Ihre akademischen, beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen?
- Persönliche Interessen
- Hier können Sie darlegen, welche besonderen außeruniversitären Leistungen und Engagements oder auch persönlichen Eigenschaften für Sie sprechen.
- Fakten zu Ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnissen
Ein Proposal ist eine ausführliche und präzise Darlegung des mit der wissenschaftlichen Betreuerin bzw. dem Betreuer abgestimmten Vorhabens. In einem Proposal legen Sie die Ziele der Forschungsarbeit fest, reflektieren über das theoretische und methodische Vorgehen und beschreiben die einzelnen Arbeitsschritte. Sie müssen das Proposal selbst ausarbeiten und selbst formulieren. Proposals von anderen zu übernehmen stellt einen Verstoß gegen die dar.
Das Ziel
- Was ist der Inhalt Ihres Forschungsprojektes?
- Welche Arbeitsschritte sind geplant?
- Wie ist der zeitliche Ablauf des Forschungsprojekts geplant?
Der Aufbau
Das Proposal (wenn in der Stipendienausschreibung nicht anders angegeben, max. 10 Seiten) sollte informieren über:
- Das Forschungsgebiet allgemein und den Stand der Forschungsliteratur:
- Wie ist der aktuelle Forschungsstand?
- Auf welche Theorien/Arbeiten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehen Sie sich?
- Welchen theoretischen Rahmen bzw. welches wissenschaftliche Modell verwenden Sie? Erklären Sie, warum Sie sich auf diese Theorie bzw. dieses Modell beziehen. Gibt es Theorien/Modelle, die dazu in Konkurrenz stehen und warum verwenden Sie diese nicht für Ihre Arbeit?
- Wie ist die Fragestellung des Vorhabens?
- Zentrale Forschungsfragen (Hypothesen), Forschungsziele und wissenschaftliche Bedeutung des Vorhabens:
- Was beabsichtigen Sie, herauszufinden?
- Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Vorhaben?
- Die Forschungsstrategie/Methoden:
- Wie wollen Sie die Forschungsfragen beantworten?
- Wie wollen Sie Daten sammeln (Dokumentenanalyse, quantitative oder qualitative Erhebung, Experiment etc.)?
- Welche wissenschaftliche Literatur werden Sie verwenden?
- Wie werden Sie die Ergebnisse auswerten?
- Welche Vorarbeiten haben Sie bereits geleistet und werden Sie bis zum Stipendienantritt leisten?
- Ethische Fragen/zu erwartende Schwierigkeiten im Zusammentragen der Daten
- Forschungsbibliografie: Auflistung der Bücher und Aufsätze, die Ihrer Arbeit zugrunde liegen
Beachten Sie bitte, dass der Zeitplan als gesondertes Dokument im DAAD-Portal hochgeladen werden muss.
Wenn Sie in Deutschland individuell forschen oder möchten, benötigen Sie eine Betreuungszusage einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers in Deutschland (siehe Frage 2). Bei Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm ist ein Nachweis über bestehende Kontakte zur Koordinatorin bzw. zum Koordinator des Doktorandenprogramms durch Einreichen entsprechender Korrespondenz erforderlich.
Möchten Sie in Deutschland ein absolvieren, genügen Informationen über die ausgewählten Studiengänge (siehe „Bewerbungsverfahren“ in der Stipendienausschreibung).
Die wissenschaftliche Betreuung können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder wissenschaftliche Lehrkräfte übernehmen, die an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind. Im wissenschaftlichen Bereich sollten die Gastgeberinnen und Gastgeber nach Möglichkeit habilitiert sein.
Auf finden Sie Tipps, wie Sie eine wissenschaftliche Betreuerin oder einen Betreuer finden.
Sie benötigen eine „Betreuungszusage“. Durch diese bestätigt Ihre wissenschaftliche Gastgeberin bzw. Ihr Gastgeber die Bereitschaft, Sie bei der Durchführung Ihres Forschungsvorhabens oder Ihrer Promotion zu unterstützen. Die Betreuungszusage müssen Sie zusammen mit der Bewerbung einreichen.
Idealerweise enthält das (formlose) Zusageschreiben Angaben darüber,
- dass die Darstellung des Forschungsvorhabens und der Zeitplan abgesprochen sind,
- dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
- welche Arbeitssprache am Gastinstitut gesprochen wird.
Je nach Stipendienprogramm gelten unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Wo und wie Sie sich bewerben müssen, lesen Sie bitte im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ der Programmausschreibung in der . Bei Fragen lassen Sie sich bitte beraten. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner – oftmals auch in Ihrer Nähe – finden Sie in der Stipendiendatenbank auf der Registerkarte „Kontakt und Beratung“ eines Stipendienprogramms. Eine Übersicht mit den Standorten und Kontaktdaten des finden Sie hier.
• Was bedeutet das?
Sie müssen sich online bewerben. Dazu müssen Sie sich im DAAD-Portal registrieren. Wählen Sie dazu in der Stipendiendatenbank zunächst das gewünschte Stipendienprogramm und dort die Registerkarte „Bewerbung einreichen“. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur in dem Zeitraum angezeigt wird, in dem die Bewerbungsfrist läuft. Der jeweilige Bewerbungsschluss ist auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“ angegeben.
• Ich habe technische Probleme mit meiner Online-Bewerbung. Was kann ich tun?
Sollten technische Probleme auftreten, hilft Ihnen die Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (MEZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter weiter.
• Welche Dokumente muss ich hochladen, um eine Bewerbung im DAAD-Portal einreichen zu können?
Damit Ihre Bewerbung als vollständig gilt, müssen Sie alle in der Ausschreibung genannten Bewerbungsunterlagen einreichen. Mit Ausnahme der Gutachten und Arbeitsproben bei Künstlerinnen und Künstlern sind diese Dokumente im DAAD-Portal hochzuladen. Gutachten müssen, sofern sie in der Stipendienausschreibung gefordert werden, per Post eingereicht werden (siehe Frage 3). Künstlerische Arbeitsproben werden über eine Mediendatenbank hochgeladen - hierfür erhalten Sie ggf. rechtzeitig einen Upload-Link. In bestimmten Fällen können einzelne Unterlagen (z.B. ein Hochschulzeugnis) auch nachgereicht werden, sofern dies in der Ausschreibung des Stipendienprogramms ausdrücklich zugelassen wird.
• Wird der Eingang meiner Bewerbung bestätigt?
Ja, sobald Sie Ihre Bewerbung online abgesendet haben, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung über den erfolgreichen Versand der Bewerbung und eine E-Mail mit dem Hinweis, dass eine Nachricht im Mitteilungssystem des Portals für Sie vorliegt. In der Nachricht wird der Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt.
Gutachten sollten in wissenschaftlichen Fächern von promovierten Hochschullehrenden ausgestellt werden, die unter anderem zu folgenden Fragen Auskunft geben können:
- Wie sind Ihre akademischen Leistungen?
- Wodurch zeichnen Sie sich fachlich und persönlich aus?
- Ist Ihr Vorhaben gut geplant, durchführbar und relevant?
- Welche Bedeutung hat das für Ihre wissenschaftliche und berufliche Karriere?
Bitte lesen Sie in der jeweiligen Ausschreibung in der Stipendiendatenbank nach, wie Sie das Gutachtenformular generieren und wie es eingereicht werden muss.
Wenn in der Stipendienausschreibung nicht anders angegeben, können Sie Ihre Bewerbung entweder auf Deutsch oder Englisch einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Bewerbungsunterlagen, z.B. Hochschulzeugnisse, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, entweder auf Deutsch oder Englisch übersetzen (lassen). Die Übersetzungen müssen für die Bewerbung nicht sein und können von Ihnen selbst angefertigt werden.
Welcher Sprachnachweis für eine Stipendienbewerbung gegebenenfalls erforderlich ist, ist im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ der jeweiligen Stipendienausschreibung geregelt.
Nein, zunächst nicht. Der DAAD behält sich aber vor, im Falle einer positiven Auswahlentscheidung nachzufordern.
Die Bewerbungen werden durch eine unabhängige und ehrenamtlich tätige Auswahlkommission bewertet. Diese kann aus einheimischen und/oder deutschen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie DAAD-Lektorinnen und -Lektoren bestehen. Je nach Stipendienprogramm und Gegebenheiten vor Ort findet zudem eine persönliche Vorstellung der besten Bewerberinnen und Bewerber statt. Diese kann entweder vor Ort, in Präsenzform, oder virtuell stattfinden.
Die Auswahlentscheidung wird je nach Programm entweder durch die Auswahlkommission unmittelbar vor Ort oder – bei einem zweistufigen Auswahlverfahren – durch eine weitere unabhängige Kommission aus Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern in Deutschland getroffen. Mitarbeitende des DAAD haben kein Stimmrecht.
Nein. Um die Unabhängigkeit unserer ehrenamtlich tätigen Auswahlkommissionsmitglieder zu bewahren, müssen wir sicherstellen, dass sie ihre Bewertungen ohne jede Einflussnahme oder Befangenheit vornehmen können. Aus diesem Grund sehen wir – wie auch andere Förderinstitutionen – davon ab, die Zusammensetzung der einzelnen Kommissionen und die Namen der ggf. hinzugezogenen Zusatzgutachter bekannt zu geben.
Gleichzeitig gelten für die Auswahlgutachter strenge Befangenheitsregelungen: Zur Vermeidung von Interessenkonflikten/Befangenheit dürfen Gutachterinnen und Gutachter keine Bewerbungen aus der eigenen Fakultät der Hochschule bewerten oder Bewerberinnen und Bewerber begutachten, mit denen sie in einem persönlichen (Betreuungs-)verhältnis stehen.
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- Die Qualität des Vorhabens:
- bei Studien-, Forschungs- und Fortbildungsaufenthalten: ein überzeugendes und gut geplantes Vorhaben (siehe auch oben, Frage B.2)
- bei strukturierten Studienprogrammen und Sprach- oder Fachkursen: eine gut begründete Kurswahl, belegt durch das Motivationsschreiben (siehe oben, Frage B.1)
- Die akademischen Leistungen
- Außerfachliche Kriterien:
- Außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten)
- Engagement in akademischer Selbstverwaltung, hochschulpolitischen Belangen
- Politisches, soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Je nach Stipendienprogramm können weitere Auswahlkriterien wichtig sein, z.B. die Sprachkenntnisse. Was für Ihr Programm zutrifft, lesen Sie bitte in der Programmausschreibung in der nach.
- Die Qualität des Vorhabens:
Die Stipendienhöhe richtet sich nach der akademischen Qualifikation der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie nach dem jeweiligen Stipendienprogramm. Sie beträgt in der Regel 934 Euro für Geförderte im und 1.200 Euro für und . Die Raten für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind in der Regel: 2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und und 2.150 Euro für Professorinnen und Professoren. Einen Überblick über weitere mögliche Leistungen finden sie jeweils in der Programmausschreibung in der .
Unter bestimmten Voraussetzungen bietet der DAAD einen Verheiratetenzuschlag, Kinderzuschläge und Versicherungsleistungen für Ehe- und eingetragene Lebenspartner und Kinder an. Bei mit einer Förderdauer von mehr als 6 Monaten entnehmen Sie bitte der Stipendienausschreibung in der Stipendiendatenbank, ob eine Förderung von Familienangehörigen in diesem Programm vorgesehen ist. Wenn die Förderdauer weniger als 6 Monate beträgt, werden keine Familienleistungen gewährt.
Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an während der gesamten Dauer des Deutschlandaufenthaltes krankenversichert sein. In vielen Stipendienprogrammen sind Versicherungsleistungen Bestandteil des Stipendiums. Bitte lesen Sie die Ausschreibung in der Stipendiendatenbank unter der Überschrift „Stipendienleistungen“. Wenn in Ihrem Wunschprogramm keine Versicherung angeboten wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über den DAAD eine günstige und abschließen. Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an die Versicherungsstelle des DAAD wenden: oder (+49) 228/882-8770.
Wer während des eine Nebentätigkeit, also eine Beschäftigung gegen Vergütung oder auch ein unbezahltes , annehmen möchte, braucht in jedem Fall die vorherige Zustimmung des DAAD. Zusätzlich erforderlich ist, dass die wissenschaftliche Betreuung oder Studiengangsleitung die Nebentätigkeit befürwortet. Der DAAD prüft, ob die Nebentätigkeit mit dem Stipendienzweck zu vereinbaren ist. Nebeneinkünfte von mehr als 520 Euro brutto pro Monat werden auf die monatliche Stipendienrate angerechnet.
Ein ausländisches Zweitstipendium bis 450 Euro wird nicht auf das DAAD- angerechnet. Ist das Zweitstipendium höher, wird der Betrag, der 520 Euro übersteigt, auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet.
Ein Stipendium durch eine andere deutsche Förderorganisation oder eine andere staatliche Stelle in Deutschland darf nicht gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium in Anspruch genommen werden (siehe auch oben, Frage A.11).
Ja. Der DAAD übernimmt für seine Stipendiatinnen und Stipendiaten grundsätzlich keine Studiengebühren. Auch als Stipendiatin oder Stipendiat müssen Sie also darauf achten, ob Ihre gewünschte Gasthochschule Gebühren für das Studium verlangt.
Generell gibt es in Deutschland zwar keine allgemeinen Studiengebühren, jedoch ist das Studium nicht immer an allen Standorten gebührenfrei. Im Bundesland Baden-Württemberg müssen internationale Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Ländern (- und -Level) an staatlichen Hochschulen pro Semester Gebühren in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Außerdem können private Hochschulen in allen Bundesländern für das Studium Gebühren verlangen. Diese sind unterschiedlich hoch. Staatliche und private Hochschulen in allen Bundesländern erheben in der Regel Gebühren für sogenannte „weiterbildende Masterstudiengänge“, die oft bereits Berufserfahrung voraussetzen oder zu einer bestimmten Zusatzqualifikation führen. Hierzu zählen zum Beispiel die sogenannten LL.M.-Studiengänge für Juristen. Hier werden zum Teil sehr hohe Gebühren verlangt, über die Sie sich im Vorfeld genau informieren sollten.
Ja, in diesen Fällen können zusätzliche Mittel beantragt werden, welche die regulären Stipendienleistungen individuell ergänzen. Setzen Sie sich dazu nach dem Stipendien-Auswahlverfahren mit der zuständigen Ansprechperson im DAAD in Verbindung.
Beachten Sie bitte: eine Angabe der Behinderung oder chronischen Krankheit schon im Bewerbungsformular ist nicht notwendig, kann aber unter Umständen hilfreich sein, z.B. wenn sich ein Handicap nachteilig auf Ihren Studienverlauf/Ihre Studienleistungen ausgewirkt hat und dies im Bewerbervergleich berücksichtigt werden soll. Weitere Informationen und zur Auslandsmobilität mit Behinderung finden Sie unter .