Studieren und leben in der Schweiz
Hochschul- und Bildungssysteme im Ausland weisen häufig gravierende Unterschiede zu Deutschland auf. Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren.
Inhalt
Hochschulen
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen
Hochschulen
Das Schweizer Hochschulsystem kennt 12 anerkannte universitäre Hochschulen bestehend aus 10 kantonalen Universitäten und 2 Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie 9 Fachhochschulen, 20 Pädagogische Hochschulen sowie weitere vom Bund unterstützte Universitätsinstitutionen (siehe dazu die Seiten des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)). Die Promotionsmöglichkeit besteht lediglich bei den universitären Hochschulen.
Die Studiengänge der Schweizer Universitäten und der Eidgenössichen Technischen Hochschule Zürich (ETH) finden Sie in der Datenbank der Berufsberatung. Das Fachhochschulangebot finden Sie auf den Seiten des SBFI.
Studiensystem
Das Studiensystem ist mit dem deutschen vergleichbar. Das Studienjahr ist in zwei ungefähr gleich lange Semester gegliedert. Das Herbstsemester beginnt am Montag der Woche 38 und das Frühlingssemester am Montag der Woche 8.
Die schweizer Hochschulen haben ihr Studiensystem zum großen Teil entsprechend der Bologna-Deklaration umgestellt. In diesem zweistufigem System ist der Bachelor der erste (180 ECTS-Punkte oder drei Jahre Vollzeitstudium) und der Master der zweite akademische Titel (90 - 120 ECTS-Punkte oder ein einundeinhalb bis zwei Jahre Vollzeitstudium). Ein Bachelor ist Voraussetzung, um zum Masterstudium zugelassen zu werden.
Das Doktoratsstudium setzt einen Master einer universitären Hochschule resp. ein Lizentiat oder Diplom mit guten Abschlussnoten voraus. Das Doktoratsstudium beinhaltet das selbständige Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) unter der Begleitung eines/r Hochschullehrers/-lehrerin.
Die Zulassung zu bestimmten Berufen ist mit staatlichen Prüfungen verbunden, die zum Erwerb des Berufsausweises führen, dem Patent oder Diplom (certificat/brevet).
Weitere Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden sie in unseren Tipps & FAQ.
Zulassung
Zu den Universitäten und den eidgenössischen Technischen Hochschulen wird zugelassen, wer eine eidgnössische anerkannte Maturität oder das ausländische Äquivalent (Allgemeine Hochschulreife) vorweisen kann. Entscheidungsbefugnis in Zulassungsfragen hat die Zieluniversität.
Die Fachhochschulen verlangen für die Zulassung eine Berufsmaturität (Fachhochschulreife).
Die Zulassung ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter in den medizinischen Fächern ist gesondert geregelt. In Fächern mit knappen Aufnahmekapazitäten steht es den Universitäten frei, die Zulassung für Ausländer/Innen zu beschränken.
Die universitäten Hochschulen in der Schweiz sind in Zulassungsfragen autonom. Daher ist eine Anfrage an die jeweilige Universität unerlässlich. Das Bewerbungsprozedere kann von Universität zu Universität differieren. Nähere Angaben sind auf den Websites der Universitäten publiziert oder enthalten die Vorlesungsverzeichnisse.
In den medizinischen Fächern findet man Zulassungsbeschränkungen. Als Zulassungsvoraussetzung ist ein Eignungstest üblich. Die Anmeldefrist der jeweiligen Hochschule ist zu beachten.
Studiengebühren
Die Hochschulen erheben Studiengebühren, die zwischen SFR 500,- und SFR 4.000,- (Durchschnitt bei ca. SFR 700-,) pro Semester betragen. Die Beiträge sind jeweils zu Beginn eines Semesters zu entrichten. Einige Hochschulen erheben zusätzliche Gebühren für Ausländer/Innen.
(1 Euro (EUR) = 1,3045 Swiss Franc (CHF); Stand: März 2019).
Sprachvoraussetzungen
Für einen Studienaufenthalt im französischsprachigen Teil der Schweiz müssen bereits vor Beginn des Studiums die sprachlichen Voraussetzungen so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen die mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht.
An einzelnen Hochschulen ist das Bestehen einer Sprachprüfung in Französisch Bedingung für die Immatrikulation. Entsprechende Auskünfte geben die Hochschulkanzleien.
An der Università della Svizzeria italiana ist italienisch die offizielle Unterrichtssprache. Unter Umständen wird eine Sprachprüfung verlangt. Eine Broschüre über angebotene Sprachkurse kann beim Rektorat der Universität angefordert werden.
Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
Inhalt
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Innerhalb der ersten Woche muss bei der zuständigen Fremdenpolizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Ausländischen Studierenden ist eine Beschäftigung neben dem Studium bis zu 15 Stunden die Woche erlaubt (in den Semesterferien zu 100%). Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft und beim Staatssekretariat für Migration.
Lebenshaltungskosten
Das Schweizer Preisniveau liegt etwa 20% über dem deutschen. Neben den Studiengebühren muss nach Erfahrung von Studierenden von einer Orientierungssumme von SFR 21.000,- bis SFR 31.000,- pro Jahr (EUR 1.600,- bis EUR 2.500,- monatlich) ausgegangen werden (Stand 2019).
Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.
(1 Euro (EUR) = 1,3045 Swiss Franc (CHF); Stand: März 2019).
Unterkunft
Plätze in Studentenwohnheimen sind nicht immer verfügbar. Auf dem freien Wohnungsmarkt betragen die monatlichen Mieten für ein Zimmer ca. SFR 500,- und mehr. Die Preise können allerdings je nach Stadt und persönlichen Ansprüchen erheblich differieren.
Die Hochschulen verfügen über Wohnungs- und Zimmervermittlungsstellen für Studierende, die bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sind.