Studieren und leben in Polen

Ein junger Mann benutzt ein Tablet und einen Stift, um Ideen am Küchentisch festzuhalten.

Hochschul- und Bildungssysteme im Ausland weisen häufig gravierende Unterschiede zu Deutschland auf. Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren.

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Hochschulen

Die staatlichen bzw. vom Staat finanzierten Hochschulen unterstehen in der Regel dem Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen. Dazu gehören 19 Universitäten, 23 Technische Hochschulen, 5 Wirtschaftshochschulen, 12 Medizinische Hochschulen und 18 Hochschulen für Kunst, Theater und Musik sowie noch eine große Anzahl anderer Hochschulen, so dass insgesamt ein Anzahl von 390 (132 staatliche und 258 private) erreicht wird.

Neben dem staatlichen Hochschulsystem ist seit 1990 ein bedeutender nichtstaatlicher Hochschulsektor entstanden; mittlerweile zählt man 302 private Hochschulen, von denen sich die meisten allerdings auf das Angebot wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtungen beschränken. Einige wenige nichtstaatliche Hochschulen kann man durchaus zu den Spitzenhochschulen des Landes rechnen.

Die Qualitätssicherung von Hochschulen und Studiengängen ist durch die Einrichtung der staatlichen Akkreditierungskommission gegeben.
Forschung wird außer an Hochschulen und Instituten, die den Ministerien unterstehen, an der Polnischen Akademie der Wissenschaften (PAN) betrieben.

Studiensystem

Das akademische Jahr wird in zwei Semester unterteilt. Das Wintersemester beginnt zum 1. Oktober und endet Anfang / Mitte Februar. Das Sommersemster beginnt Mitte Februar und endet im Juni. In der Regel sollte das Studium zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden.

Das Studium ist in Polen straff organisiert und weist verschulte Srukturen auf. Mittlerweile ist die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor (6 Semester) und Master (4 Semester) abgeschlossen. Ausnahmen sind die Rechtswissenschaften und die Medizin.

Das Medizinstudium, das auf eine Dauer von sechs Jahren angelegt ist, wird mit dem Grad lekarz abgeschlossen.

Im Postgraduiertenbereich können die akademischen Titel Doktor (Dr.) (Promotion) und Doktor (Dr.) habil (Habilitation) nach erfolgreichem Bestehen von Prüfungen und Vorlage von wissenschaftlichen Arbeiten vergeben werden.

Immer größer wird die Anzahl der Studiengänge in englischer Sprache.

Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden Sie in unseren Tipps vorab.

Zulassung

Für den Hochschulzugang in Polen ist die allgemeine Hochschulreife erforderlich. Inhaber der Fachhochschulreife oder anderer Qualifikationen müssen die Zugangsberechtigung mit der polnischen Botschaft und der gewünschten Hochschule abklären.

Die Zulassung zum grundständigem Studium in Polen erfolgt in Abhängigkeit von der Abiturnote. An einzelnen Hochschulen werden darüber hinaus Aufnahmegespräche / -prüfungen durchgeführt.

Ausländische Studienbewerber, die im Rahmen eines organisierten Austauschprogramms (DAAD, ERASMUS) oder einer Hochschulpartnerschaft nach Polen kommen, werden ohne Aufnahmeprüfung zugelassen. Bewerbungen außerhalb eines organisierten Programmes erfolgen direkt bei der Hochschule, an der man studieren will. Dort sind auch die entsprechenden Termine zu erfragen (In der Regel endet für Studierende die Bewerbungsfrist am 1. Juni, für Graduierende am 31. Januar eines Jahres). Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.

Studiengebühren

Seit dem 1. Mai 2004 sind ausländische Europäische Union (EU)-Bürger von Studiengebühren befreit, da sie wie polnische Staatsbürger zu behandeln sind, von denen zur Zeit bei einem Vollstudium an staatlichen Hochschulen keine Gebühren verlangt werden.

An privaten Hochschulen und für die Teilnahme an fremdsprachigen Studiengängen werden auch von polnischen Studierenden Gebühren verlangt, so dass diese Studiengänge auch für ausländische Studierende kostenpflichtig sind (ab ca. EUR 2.000,- bis EUR 12.00,- pro Studienjahr).

Sprachvoraussetzungen

Bereits vor Beginn des Studienaufenthalts müssen die sprachlichen Voraussetzungen so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht. Obwohl Sprachprüfungen nicht zwingend vorgeschrieben sind, werden ausreichende Kenntnis der polnischen Sprache vorausgesetzt. Für Studierende im Rahmen des Erasmusaustauschprogramms werden in der Regel englischsprachige Vorlesungen und Veranstaltungen angeboten.

Detaillierte Informationen zum Polnisch lernen - u.a. Sprachkurse an den Hochschulen - finden Sie auf den Seiten des Polnischen Instituts. Eine weitere Möglichkeit zum Erlernen der polnischen Sprache bietet u.a. das Polonicum der Universität Mainz. Der Erwerb des Staatszertifikats Polnisch als Fremdsprache ist möglich.

Visum, Arbeitserlaubnis, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die hier zusammen gestellten Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

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Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Zum Studium, das länger als 3 Monate dauert, wird eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Diese muss spätestens 45 Tage nach der Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden und kann jeweils für ein Jahr verlängert werden. Es müssen ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der polnischen Botschaft. Deutsche Studierende benötigen keine Arbeitserlaubnis; das verschulte Studium lässt jedoch wenig Zeit für Nebentätigkeiten.

Informationen zum Gesundheitsschutz in Polen finden Sie in der untenstehenden Infobox. Man sollte sich auf jeden Fall bei der heimischen Krankenkasse über die Krankenversicherungspflicht erkundigen.

Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der Europäische Union (EU), kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in Polen sind geringer als in Deutschland, Warschau ist jedoch relativ teuer. Nach Erfahrung ausländischer Studierender muss bei bescheidener Lebensführung und Unterbringung im Studentenwohnheim von einer Orientierungssumme von monatlich EUR 300,- bis EUR 500,- ausgegangen werden.

Unterkunft

Die preiswerteste Unterkunftsmöglichkeit stellen die Studentenwohnheime (akademik) dar (Monatsmiete ca. EUR 75,- bis EUR 150,- für einen Platz im Zimmer mit Mitbewohnern oder EUR 150,- bis EUR 250,- für ein Einzelzimmer.) Auf dem privaten Wohnungsmarkt lassen sich für deutsche Verhältnisse preiswerte Zimmer finden (ca. EUR 300,-), in Warschau sind die Mieten relativ hoch.