Anerkennung des IB-Diploma in Deutschland

Das International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) ist ein Schulabschluss, der von der in Genf ansässigen privatwirtschaftlichen International Baccalaureate Organisation (IB-Organisation) vergeben wird und an weltweit vielen tausenden Schulen erworben werden kann. Ein IB-Diploma wird deutschlandweit grundsätzlich als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt, wenn die Bedingungen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt werden. Abhängig vom Prüfungstermin und den im IB-Diploma nachgewiesenen Fächern besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen entweder ein direkter, mit freier Fachwahl oder ein .

Das IB Diploma ist ein allgemeinbildender Schulabschluss und umfasst ein zweijähriges Diploma Programme. Der Lehrplan sieht sechs Prüfungsfächer vor, von denen jeweils eines aus den von der IB-Organisation festgelegten Fächergruppen eins bis fünf belegt werden muss sowie ein weiteres wahlfreies Fach, das aus jeder der sechs Fächergruppen gewählt werden kann.

  • Gruppe 1: Studies in language and literature
  • Gruppe 2: Language acquisition
  • Gruppe 3: Individuals and societies
  • Gruppe 4: (Experimental) Sciences
  • Gruppe 5: Mathematics
  • Gruppe 6: The arts

Mindestens drei (möglich sind auch vier) müssen von den Schülerinnen und Schülern auf dem Anspruchsniveau Higher Level (HL) absolviert werden, die übrigen auf Standard Level (SL). Die IB-Organisation definiert HL-Kurse mit einem Pensum von insgesamt 240 Unterrichtsstunden, SL-Kurse mit 150 Stunden.

Hinweis zum Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB):

Das GIB basiert auf dem Beschluss „Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“ (Beschluss der KMK vom 26.04.2002 in der jeweils geltenden Fassung) und wird als anerkannt.

Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz „Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung ist das Abschlusszeugnis ausländischer Schulen mit Deutschunterricht, die zum „Gemischtsprachigen International Baccalaureate“ führen, als Nachweis der für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt.
 

1. Voraussetzungen für die Anerkennung des IB-Diploma in Deutschland

Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz wird das IB-Diploma in Deutschland als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt, wenn der Abschluss „nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit erworben worden ist“. Außerdem müssen von den Absolventen alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

1.1 Prüfungsfächer

  • Im IB Diploma Programme sind sechs voneinander unabhängige Prüfungsfächer durchgängig, d.h. zweijährig aufsteigend, zu belegen, davon mindestens drei Fächer im Higher Level (HL), die übrigen Fächer im Standard Level (SL).
  • Aus den IB-Fächergruppen 1 und 2 müssen insgesamt zwei Sprachen auf Niveau A (muttersprachliches oder sehr hohes Sprachniveau) oder Niveau B (mittleres Sprachniveau) belegt worden sein. Gemäß der oben genannten IB-Vereinbarung muss „mindestens eine fortgesetzte Fremdsprache als Language A oder Language B HL“ nachgewiesen werden. Die Wahl einer sogenannten Language ab initio (d.h. einer weiteren Fremdsprache, bei der keine oder wenige Vorkenntnisse vorhanden sind) ist als sechstes Fach möglich, sie erfüllt jedoch nicht die Bedingung für die Fächergruppen 1 und 2. Ein sogenannter als Language A: Literature SL kann gemäß der oben genannten IB-Vereinbarung ab Prüfung 2013 anerkannt werden, wenn die Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule keinen Unterricht in ihrer Muttersprache erhalten können.
  • Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach aus der Fächergruppe 3 (History, Geography, Economics, Psychology, Philosophy, Social Anthropology, Business and Management, Global Politics) muss sich unter den sechs Prüfungsfächern befinden.
  • Eines der naturwissenschaftlichen Fächer (Biology, Chemistry, Physics) aus der Gruppe 4 muss nachgewiesen werden.
  • Bis einschließlich Prüfung 2020: Aus der Gruppe 5 muss Mathematics SL (vor 2006 Mathematical Methods) oder Mathematics HL oder Further Mathematics in Verbindung mit Mathematics HL gewählt worden sein.
  • Ab Prüfung 2021 und Zulassungstermin Wintersemester 2021/2022: Ein IB-Diploma mit den Mathematikkursen „Analysis and Approaches“ und „Applications and Interpretation“ auf Higher Level (HL) eröffnet den direkten Hochschulzugang für alle Fächer. Werden die beiden Mathematikkurse auf Standard Level (SL) belegt, wird mit dem IB-Diploma ein fachgebundener Zugang für  und für Studienfächer, die nicht dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich zuzuordnen sind, eröffnet werden. Ausnahme: Absolventinnen und Absolventen der in der "Vereinbarung über die Anerkennung des IB-Diploma" (ab Seite 5) aufgelisteten Schulen erfüllen im Fach Mathematik die einschlägigen Anforderungen, sodass diesen ein allgemeiner Hochschulzugang zu eröffnen ist mit vereinbarungsgemäßem Erwerb des IB-Diplomas. 
  • Das sechste verbindliche Fach kann außer den genannten Fächern eines der nachfolgenden Fächer nach der Terminologie des IB bezeichneten Fächer sein: Visual Arts, Music, Theatre (Arts), Film, Literature and Performance, eine weitere moderne Fremdsprache, Latin, Classical Greek, General Chemistry, Applied Chemistry, Environmental Systems and Societies, Computer Science, Design Technology, World Religions, Sport Exercise and Health Science. Für die Anerkennung in Deutschland können nur die Fächer in die Bewertung einfließen, die in der oben genannten IB-Vereinbarung explizit genannt werden. Alle anderen Fächer sind von der Bewertung ausgeschlossen.
  • Bis einschließlich Prüfungstermin 2024 gilt: Unter den insgesamt drei im HL nachzuweisenden Fächern muss sich entweder Mathematik oder eines der naturwissenschaftlichen Fächer Biology, Chemistry, Physics befinden. Ab Prüfungstermin 2025 gilt: Unter den insgesamt drei im HL nachzuweisenden Fächern muss sich entweder eine Sprache, Mathematik oder eines der naturwissenschaftlichen Fächer Biology, Chemistry, Physics befinden.
  • Deutsche Zeugnisinhaberinnen und -inhaber, die an einer Schule im Ausland im Rahmen des IB-Programms keinen Deutschunterricht nachweisen können, müssen vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Näheres wird durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt.

1.2 Benotung

Die IB-Punkteskala für Prüfungsleistungen reicht in der Wertigkeit aufsteigend von 1 bis 7. Die Noten 7 bis 4 stellen Bestehensnoten dar, die Noten 3 bis 1 sind im IB Nichtbestehensnoten. Das IB-Diploma wird ausgestellt, wenn in den sechs Prüfungsfächern eine Gesamtpunktzahl von mindestens 24 Punkten erreicht wurde. Diese Mindestpunktzahl ist auch für die Anerkennung des IB-Diplomas in Deutschland nachzuweisen.

Die Prüfungsfächer müssen damit mindestens mit der IB-Note 4 bewertet worden sein. Falls gemäß der oben genannten IB-Vereinbarung in nur einem Fach die IB-Nichtbestehensnote 3 vorliegt, dann kann diese dadurch ausgeglichen werden, dass in einem weiteren Fach auf mindestens demselben Anspruchsniveau mindestens die IB-Bestehensnote 5 und insgesamt mindestens 24 Punkte erzielt worden sind. Das IB-Diploma wird von der IBO auch ausgestellt, wenn mehr als eine Nichtbestehensnote vorliegt. Für den direkten Hochschulzugang in Deutschland kann dies jedoch nicht berücksichtigt werden.

Wenn Sie die Bedingungen der oben genannten IB-Vereinbarung nicht vollständig erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, zur Anerkennung als Hochschulzugangsqualifikation eine zusätzliche Prüfung gemäß der „Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an den und für die (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 in der jeweils geltenden Fassung) abzulegen. Die Anerkennung als fachgebundene Hochschulzugangsqualifikation wird auch durch ein erfolgreiches Hochschulstudium von einem Jahr in einem Land möglich, dessen Reifezeugnisse in Deutschland den Hochschulzugang direkt oder nach einem einjährigen erfolgreichen Studium eröffnen (vgl. S. 4 der o.g. IB-Vereinbarung).

2. Notenumrechnung

Die Umrechnung der im IB-Diploma erreichten Gesamtpunktzahl ins deutsche Notensystem ist für Sie insbesondere dann von Relevanz, wenn Sie sich auf ein mit Mindestnoten zulassungsbeschränktes Studienfach bewerben. Mit der in der IB-Vereinbarung festgelegten Formel lässt sich die IB-Note in eine deutsche Gesamtnote umrechnen und Sie können feststellen, ob Sie die von der deutschen Hochschule geforderte Durchschnittsnote für den gewünschten Studiengang erreicht haben.

Formel Ib1

  • N = gesuchte deutsche Durchschnittsnote
  • P = im Zeugnis ausgewiesene Gesamtpunktzahl
  • Pmax = der obere Eckwert (Maximalnote = 42)
  • Pmin = der untere Eckwert (Minimalnote = 24)

Das Endergebnis der Umrechnung ist eine Dezimalzahl, die einschließlich ihrer ersten Nachkommastelle die deutsche Durchschnittsnote darstellt. Es wird nicht gerundet, sondern weitere Nachkommastellen entfallen.

Beispiel:

Die IB-Gesamtpunktzahl eines Absolventen oder einer Absolventin beträgt 37:

Formel Ib2

Da die zweite Kommastelle entfällt, lautet die ins deutsche System umgerechnete Note im Beispiel 1,8.

3. Anerkennung des Abschlusszeugnisses

Bei der Bewerbung an einer deutschen Hochschule müssen Sie Ihr IB-Diploma durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses nachweisen, das von der IB-Organisation ausgestellt wird und die Prüfungsfächer und -noten auflistet. Zeugnisse, die von der besuchten Schule selbst ausgestellt wurden, sind dagegen grundsätzlich nicht anerkennungsfähig. Auch ein sogenanntes IB Certificate wird von deutschen Hochschulen nicht akzeptiert.

Sollte Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch kein offizielles IB-Diploma ausgestellt worden sein, so kann ersatzweise das offizielle Transcript of Grades der IB-Organisation zur Anerkennung eingereicht werden. Die Zeit zwischen der Bekanntgabe der Noten und dem Ende von Bewerbungsfristen an deutschen Hochschulen zum Wintersemester desselben Jahres ist meist sehr kurz. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie frühzeitig ein solches Transcript of Grades über Ihre Schule bei der IB-Organisation beantragen.

Um feststellen zu können, ob alle Anforderungen für den direkten Hochschulzugang erfüllt sind, ist auch der Nachweis sämtlicher Jahreszeugnisse (Term Reports/Semester Reports) erforderlich. Daraus muss hervorgehen, auf welchem Level die 6 IB-Fächer während des 2-jährigen IB-Programms belegt wurden.

Sollten Sie sich über das System bewerben und es liegt Ihnen noch kein IB-Diploma in Papierform vor, können Ihre Prüfungsergebnisse von online verifiziert werden. Dafür müssen Sie Ihrem IB-Schulkoordinator bzw. Ihrer IB-Schulkoordinatorin frühzeitig mitteilen, dass Ihre Ergebnisse für Hochschulen und relevante Institutionen auf der IB-Homepage verfügbar gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass uni-assist erst dann das Prüfergebnis online verifizieren kann, wenn Sie das Portal uni-assist selbst über das Kontaktformular über die Veröffentlichung Ihres Prüfergebnisses durch die IB-Organisation informiert haben.