Prüfungen, die „General Certificate of Education“ heißen, können auch Bestandteil von Sekundarschulabschlüssen von Ländern sein, deren Schulsystem aus geschichtlichen Gründen auf dem britischen Schulsystem basiert. Für diese Länder können andere Bedingungen für einen Hochschulzugang in Deutschland gelten. Daher müssen immer die Bewertungsvorschläge für das jeweilige Land geprüft werden, die in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu finden sind.

Für die Bewertung sind den Anerkennungsstellen immer die Zeugnisse der anerkannten britischen Prüfungstellen („Awarding Bodies“) vorzulegen. Die Zeugnisse der jeweiligen Schule sind nicht ausreichend. Zu den „Awarding Bodies“ zählen derzeit: AQA, Cambridge Assessment International Education (früher Cambridge International Examinations), CCEA, LRN (Learning Resource Network), OCR, Oxford AQA, Pearson (früher Edexcel), WJEC bzw. WJEC Eduqas.

2. Anerkennung des GCE in Deutschland

Für die Anerkennung des GCE sind zusammengefasst folgende Bedingungen festgelegt:

a) Grundvoraussetzungen 

Unabhängig vom zu wählenden Studiengang existieren die folgenden Grundvoraussetzungen: 

b) Fachspezifische Anforderungen 

Bezogen auf das zu wählende Studienfach müssen folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: 

Künstlerische Studiengänge Keine fachspezifischen Anforderungen
Geistes- und rechtswissenschaftliche Studiengänge 1 A Level aus: Sprache, Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft
Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge 1 A Level aus: Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft;
1 A Level aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Naturwissenschaftliche Studiengänge 2 A Level aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Mathematische und technische Studiengänge 1 A Level in Mathematik;
1 A Level aus: Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Medizinische Studiengänge, einschließlich Pharmazie 3 A Level aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Studiengänge, die diesen Fachrichtungen nicht zugeordnet werden können Über fachspezifische Anforderungen entscheidet die zulassende Hochschule

 

c) Zusätzliche Vorgaben

  • Vorläufige Ergebnismitteilungen („Candidate Statement of Provisional Results“ und vergleichbare Bezeichnungen) von anerkannten Prüfungsstellen können berücksichtigt werden. Die Zeugnisse der Prüfungsstellen sind zu Beginn des 2. Studiensemesters bzw. spätestens 1 Jahr nach Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle vorzulegen.
  • Einzelne A Level-Fächer mit berufsbildendem Inhalt können als drittes Fach berücksichtigt werden gemäß „Liste C: Zulässige berufsbildende A Level-Fächer“ (Fach 3). In diesem Fall wird die Auswahl der Studiengänge auf die Fachrichtung des berufsbildenden A Level-Fachs eingeschränkt.
  • Bei der Bewertung wird im Regelfall ein insgesamt mindestens 12-jähriger aufsteigender Schulbesuch vorausgesetzt.

d) Für weitere britische Schulabschlüsse gilt: 

International Advanced Level

International Advanced Level, die manche britische „international schools“ anbieten, werden analog zu GCE AL bzw. GCE AS für den Hochschulzugang berücksichtigt.

Advanced Subsidiary Level (AS Level)

GCE AS und International AS Level werden nach den geänderten Bewertungsvorschlägen nicht länger für den Hochschulzugang berücksichtigt.

Cambridge Pre-U

Beim „Cambridge Pre-U“ handelt es sich um einen britischen Schulabschluss, der in Großbritannien als Berechtigung für den Hochschulzugang akzeptiert wird. Für den Zugang von Studienbewerbern mit „Cambridge Pre-U“-Qualifikationen zum Studium an deutschen Hochschulen gelten die oben genannten Grundvoraussetzungen sowie die fachspezifischen Anforderungen zur Anerkennung des GCE in Deutschland.

Die „Cambridge Pre-U“ müssen durch Zeugnisse der Prüfungsstelle „Cambridge Assessment International Education“ (früher: Cambridge International Examinations) nachgewiesen sein, wobei ein „Cambridge Pre-U Principle Subject“ mit der Mindestnote M3 einem „General Certificate of Education - Advanced Level“ (A Level) mit der Mindestnote C entspricht

(International) General Certificate of Secondary Education und GCE Ordinary Level

General Certificate of Secondary Education (GCSE), International GCSE und GCE Ordinary Level (GCE O Level) Nachweise, die im Vereinigten Königreich oder an britischen „international schools“ erworben wurden, werden auf einen deutschen Hauptschulabschluss bzw. mittleren Schulabschluss bezogen und für den Hochschulzugang in Deutschland NICHT berücksichtigt.

AICE Diploma

Das AICE Diploma wird gemäß den Bedingungen für die GCE A Levels als Hochschulzugangsberechtigung akzeptiert.