Der Nebenjob
Auch für internationale Studierende gibt es in Deutschland viele Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen, zum Beispiel als Bedienung, wissenschaftliche Hilfskraft oder in der Nachhilfe. Es gibt aber bestimmte Einschränkungen.
Regeln für Studierende
Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind den deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt. Wenn sie allerdings mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie (wie auch deutsche Studierende) bestimmte Versicherungsbeiträge zahlen. Für Studierende aus anderen Ländern gelten spezielle gesetzliche Regeln:
- Internationale Studierende aus anderen Ländern dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie dürfen sich nicht .
- Wer mehr arbeiten will, braucht die Zustimmung der und der . Sie ist von der Arbeitsmarktlage abhängig: In Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit sind die Chancen besser.
Davon ausgenommen ist die Arbeit als . Sie kann zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss man aber trotzdem informieren. Wer unsicher ist, um welche Art von Job es sich handelt, sollte sich bei einem der oder beim beraten lassen.
TIPP: Es ist wichtig, die arbeitsrechtlichen Regelungen für internationale Studierende zu kennen. Wer dagegen verstößt, kann aus Deutschland ausgewiesen werden. Bei Fragen zu den Bedingungen hilft das Akademische Auslandsamt weiter.
Das Deutsche Studierendenwerk bietet auf seiner Webseite einen ausführlichen Flyer "Jobben für internationale Studierende" zum Download an:
https://www.studierendenwerke.de/beitrag/jobben-fuer-internationale-studierende
Jobsuche
Die regionalen Anlaufstellen der Bundesagentur für Arbeit haben oft eine Job-Vermittlung für Studierende. An großen Hochschulen gibt es Stellenangebote beim Studierendenwerk. Online-Jobbörsen finden sich auf den Hochschul-Websites und im Webangebot der Studierendenwerke. Manchmal genügt auch ein Blick aufs an der Hochschule oder in die Anzeigenmärkte der lokalen und regionalen Zeitungen.
„Hiwis“: Manche Studierende arbeiten als wissenschaftliche Hilfskraft (umgangssprachlich „Hiwi“) an der Hochschule. Sie sind zum Beispiel für die Aufsicht in der Bibliothek zuständig, leiten oder recherchieren Literatur für Professoren und Professorinnen. Hiwi-Stellen sind eine gute Ergänzung zum Studium. Wer sich dafür interessiert, sollte im Sekretariat des eigenen Instituts nach offenen Stellen fragen und auf Aushänge an der Hochschule achten.
Außerhalb der Hochschule: Zu den typischen Studierendenjobs abseits des Campus' gehören Kellnern, Arbeit auf Messen, Babysitting und Kurierdienste. geben häufiger Nachhilfeunterricht, Studierende der Publizistik arbeiten für Zeitungen: Am meisten lohnt es sich, wenn der Job mit dem Studienfach zu tun hat.
TIPP: Für Studierende ist es praktisch unmöglich, den gesamten Lebensunterhalt durch Nebenjobs zu finanzieren. Es gibt in Deutschland nur wenige entsprechende Angebote auf dem Arbeitsmarkt für Studierende – und wer zu viel arbeitet, verlängert sein Studium unnötig. Nutzen Sie lieber die vorlesungsfreie Zeit und sorgen Sie dafür, dass Sie durch oder mithilfe Ihrer Familie finanziell abgesichert sind.
Gehalt
In Deutschland gibt es seit 2015 einen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er 12,41€ pro Stunde. Wie viel man verdient, hängt jedoch stark von den eigenen Kenntnissen, der Branche und dem regionalen Arbeitsmarkt ab. In Städten wie München und Hamburg sind die Stundenlöhne meist höher, die Lebenshaltungskosten allerdings auch. Für Hiwis, die Produktionshilfe in der Industrie oder Servicekräfte auf Messen liegt der durchschnittliche Stundenlohn oft etwas höher als der Mindestlohn.
Steuern
Studierende können einen Minijob ausüben und bis zu 538 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Wer regelmäßig mehr als 538 Euro verdient, braucht eine Steuernummer. Dann wird monatlich ein bestimmter Betrag vom Lohn abgezogen. Studierende erhalten ihn am Ende des Jahres durch eine zurück.
Versicherung
Wer in Deutschland fest angestellt ist, zahlt normalerweise Sozialabgaben. Zu ihnen zählen die Beiträge für die Krankenversicherung wie für die Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Wer nicht länger als drei Monate am Stück oder auf das Jahr verteilt weniger als 70 Tage arbeitet, muss keine Sozialabgaben zahlen. Wer über einen längeren Zeitraum beschäftigt wird, ist rentenversicherungspflichtig. Studierende zahlen meist geringe Beträge – und auch nur dann, wenn sie mehr als 538 Euro im Monat verdienen.
TIPP: Bei Jobs, die mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen, leiden nicht nur die Studienleistungen, sondern es werden auch Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig.