German Studies Dozenturen in Nordamerika

Skyline von Manhattan

Der DAAD vermittelt und fördert in diesem Programm 2- bis 5jährige Lehraufenthalte auf dem Gebiet der Deutschland- und Europastudien an amerikanischen und kanadischen Hochschulen.

INHALT

Programmbeschreibung
Aufgaben der Dozentin bzw. des Dozenten
Förderumfang und Laufzeit
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungsverfahren und Ausschreibungen
Hannah Arendt Gastlehrstuhl an der University of Toronto
und Max-Weber-Lehrstuhl an der New York University

Sonstiges: Beurlaubung

Programmbeschreibung

Die Präsenz von deutschen und europäischen Themen, Theorien und Methoden im Lehrprogramm führender nordamerikanischer Hochschulen zu stärken, ist eine der zentralen Zielsetzungen des German Studies Dozentenprogramms. Seit der Programmeinrichtung im Jahre 1984 haben fast 150 deutsche Gastdozentinnen und Gastdozenten aus einer Vielzahl von Fachdisziplinen ihren Beitrag zur Vermittlung eines authentischen und zeitgemäßen Deutschlandbildes, seiner neueren Geschichte und seiner aktuellen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Realität, an nordamerikanischen Hochschulen geleistet.

Das Programmangebot richtet sich vorrangig an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Bereich Politikwissenschaft, Geschichte, Soziologie und Kulturwissenschaft mit deutscher, europäischer oder transatlantischer Perspektive. Zur Zeit fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Dozentinnen und Dozenten an 21 Standorten in den USA und Kanada.

Die Auswahl der am Programm beteiligten Hochschulen erfolgt durch den DAAD. Die ausländische Hochschule stellt für die Dozentin oder den Dozenten eine entsprechende Stelle und Vergütung bereit und formuliert in Abstimmung mit dem DAAD Aufgaben und erforderliche Qualifikation der Dozentin bzw. des Dozenten. Der DAAD sucht geeignete Kandidatinnen und Kandidaten und schlägt sie der Hochschule vor.

Aufgaben der Dozentin bzw. des Dozenten

  • Die Lehraufgaben der Dozentin bzw. des Dozenten werden von der Gasthochschule in Abstimmung mit dem DAAD definiert und sind daher von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich. Meist sind es angehende Hochschullehrerinnen und –lehrer, die Veranstaltungen zu deutschlandspezifischen Themen anbieten und in hohem Maße in den Lehrkörper der Hochschule integriert sind. Parallel zur Ausschreibung der Stellen veröffentlicht der DAAD eine detaillierte Beschreibung des jeweiligen Aufgabenprofils und der erwarteten Qualifikationen und Lehr- und Forschungserfahrungen.
  • Neben der Lehre verstehen es die Dozentinnen und Dozenten als ihre zentrale Aufgabe, an ihren Gastuniversitäten über den Studienstandort Deutschland zu informieren, sie befördern die Anbahnung von Kooperationen und Austauschbeziehungen zwischen der Gast- und Herkunftsuniversität und nehmen je nach den örtlichen Verhältnissen, z.B. durch die Ausrichtung von Veranstaltungen, weitreichende kulturpolitische Aufgaben wahr.

Förderumfang und Laufzeit

Neben der Vermittlung von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten an nordamerikanische Hochschulen übernimmt der DAAD auch fördernde und unterstützende Funktionen. Er bereitet die Dozentinnen und Dozenten auf ihre Aufgaben vor, unterstützt sie in ihrer Tätigkeit und ergänzt das ortsübliche Gehalt durch eine finanzielle Förderung sowie verschiedene finanzielle Nebenleistungen.

  • Die Dozentinnen und Dozenten gehen mit ihrer Gasthochschule ein Dienstverhältnis ein. Der finanzielle Beitrag der Gasthochschule orientiert sich an der Hälfte eines ortsüblichen Gehaltes. Der DAAD gewährt den Dozentinnen und Dozenten zusätzlich zum Ortsgehalt eine finanzielle Förderung.
  • Außerdem können Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, Schul- und Kindergartenbeihilfen, Zuschüsse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Kostenerstattung im Rahmen des Gesundheitsdienstes und Beihilfen in Krankheitsfällen gewährt werden. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass die Dozentinnen und Dozenten sich und ihre Familien auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichern. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden.
  • Dozentinnen und Dozenten können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaubsreisen, für Vorstellungsreisen und zur aktiven Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen erhalten.
  • Auf Antrag kann nach Beendigung der Auslandstätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich nach mindestens dreijähriger Förderung um ein Rückkehrstipendium zu bewerben.
  • Die Dozenten und Dozentinnen unterliegen während der Dauer der Auslandstätigkeit nicht der deutschen Arbeitslosenversicherung. Daher besteht in der Regel nach der Rückkehr kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
  • Vor der Ausreise findet ein Vorbereitungsseminar in Bonn statt.
  • Durch die Einladung zur jährlich stattfindenden Konferenz der German Studies Association (GSA) soll zur Vernetzung der Programmteilnehmer beigetragen werden.

Laufzeit

Die Förderungsdauer beträgt zunächst zwei Jahre und kann im Einvernehmen mit der Gasthochschule bis auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Promotion sowie mehrjährige Lehrerfahrung und einschlägige wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Zeitpunkt der Bewerbung.
  • Das Studium soll i.d.R. an einer deutschen Hochschule abgeschlossen worden sein.
  • Die Qualifikationserfordernisse werden im Einzelfall durch die ausländische Hochschule bestimmt (bitte beachten Sie die jeweilige Ausschreibung).
  • Sehr gute englische Sprachkenntnisse
  • Umfassende und aktuelle Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen im Zeitraum der letzten zwei Jahre vor Einreichung der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben. Eine Bewerbung von Personen, die sich während dieses Zeitraums im Ausland aufgehalten haben (z.B. im Rahmen einer Fördermaßnahme), ist nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für Geförderte im Programm Deutschlehren.International (Lehrassistenzen).
  • Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat.
  • Lehrerfahrung an einer deutschen Hochschule ist erwünscht.

Bewerbungsverfahren und Ausschreibungen

  • Die Anzeigen werden i.d.R. im Oktober in unserer Datenbank veröffentlicht.
  • Bewerbungsschluss ist i.d.R. vier Wochen nach dem Ausschreibungstermin.
  • Nach einer Vorauswahl auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen werden geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel Ende Februar stattfindet. Der Vor- und der Endauswahlausschuss setzt sich aus Hochschullehrerende von deutschen Hochschulen und Vertretern der ausländischen Gasthochschulen zusammen.
  • Die endgültige Entscheidung über die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten trifft die ausländische Hochschule.

Hannah Arendt Gastlehrstuhl an der University of Toronto und Max-Weber-Lehrstuhl an der New York University

Im Rahmen der German Studies Dozentenauswahl wird zusätzlich der Hannah Arendt Gastlehrstuhl für Deutschland- und Europastudien an der University of Toronto, CEES, Munk School of Global Affairs and Public Policy (jährlich) sowie der Max-Weber-Lehrstuhl an der New York University ausgeschrieben. Die Besetzung erfolgt für ein akademisches Jahr beim Hannah-Arendt-Gastlehrstuhl, beim Max-Weber-Lehrstuhl mehrjährig.

Die Bewerberinnen und Bewerber aus den jeweils ausgeschriebenen Fachgebieten (in der Regel Politik, Geschichte oder Soziologie) müssen habilitiert sein oder eine der Habilitation vergleichbare Qualifikation nachweisen.

Bevorzugt werden Inhaberinnen/Inhaber einer C3/C4 bzw. W3/W2-Professur.

Der Lehrstühle werden ebenfalls im September/Oktober in unserer Datenbank veröffentlicht. Bewerbungsschluss ist i.d.R. sechs Wochen nach dem Ausschreibungstermin.

Ansprechpartnerin:

Angela Schmilewski
Referat Nordamerika, RISE/ST 23
E-mail: schmilewski at daad.de

Sonstiges: Beurlaubung

Hinweise für Beamte oder Angestellte, die für die Dauer der Tätigkeit als Gastdozenten eine Beurlaubung anstreben: Die erforderlichen dienstrechtlichen Anträge haben die Bewerber und Bewerberinnen rechtzeitig auf dem Dienstweg und in Abstimmung mit dem DAAD selbst zu erstellen. Der DAAD ist bereit, die Beurlaubungsanträge bei den zuständigen Behörden zu unterstützen.