Auslandsaufenthalte im Jurastudium

Frau vor einem Gerichtsgebäude

Jurastudierende, die ins Ausland gehen, können sich nicht nur persönlich, fachlich und sprachlich weiterentwickeln. Ein Auslandsaufenthalt eröffnet auch zusätzliche Jobmöglichkeiten. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie für ein Studium, Praktikum oder eine Wahlstation im Referendariat ins Ausland gehen möchten.

Im Vergleich zu anderen Studiengängen hat Jura in der Regel relativ wenige internationale Elemente. Kein Wunder: Schließlich geht es später im Job insbesondere um die deutsche Rechtsordnung. Dennoch gibt es auch im Jura-Bereich viele Arbeitgeber, für die Beschäftigte mit Auslandserfahrung interessant sind: Das sind zum Beispiel internationale Großkanzleien, die Rechtsabteilung internationaler Konzerne oder internationale Organisationen. Wer während des Studiums ins Ausland geht, kann somit nicht nur in eine fremde Kultur und ein anderes Rechtssystem eintauchen, sondern sich auch persönlich weiterentwickeln und seine Sprachkenntnisse verbessern. Ein Auslandsaufenthalt eröffnet Jurastudierenden zusätzliche Jobmöglichkeiten.

Jurastudium im Ausland

Wenn Sie ein Jurastudium im Ausland planen, sollten Sie sich bewusst machen: Wer für das gesamte Studium ins Ausland geht, kann später nicht als Richterin oder Richter, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder Staatsanwältin oder Staatsanwalt in Deutschland arbeiten. Denn hierfür müssen die beiden deutschen juristischen Examen abgelegt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, einen großen Teil des Studiums oder zumindest ein oder zwei Semester im Ausland zu verbringen.

Wer schon vor Beginn seines Studiums den Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt hat, sollte das bereits bei der Wahl des Studienortes in Deutschland berücksichtigen. Denn nicht alle deutschen Hochschulen erkennen im Ausland erbrachte Leistungen im fachlichen Schwerpunktbereich – wie etwa Verwaltung oder Strafverfolgung und Strafverteidigung – an. Abseits des Schwerpunktstudiums gibt es nur wenige andere Studieninhalte, die für eine Anrechnung infrage kommen, beispielsweise die Fremdsprachenfachkompetenz.

Eine Möglichkeit für einen längeren Studienaufenthalt im Ausland bieten international ausgerichtete Jurastudiengänge. Dabei kooperiert jeweils eine deutsche mit einer ausländischen Hochschule, Studierende wechseln das Studienland während des Studiums. Am Ende steht häufig zusätzlich zum deutschen auch ein ausländischer Abschluss. Die Kooperationen gibt es zum Beispiel mit französischen und britischen Hochschulen.

Jurastudierende, die für ein oder zwei Semester Erfahrungen in einem anderen Land sammeln wollen, können beispielsweise über eine Partnerhochschule im Rahmen von Erasmus+ ins Ausland gehen. Viele Hochschulen haben zudem weitere Partner außerhalb Europas, mit denen es Austauschprogramme gibt. Informieren Sie sich dazu einfach über das Auslandsbüro Ihrer Universität oder Fakultät. Der Vorteil bei einem Auslandsaufenthalt über eine Partnerhochschule ist: Fragen zur Anerkennung von Leistungen, die Sie im Ausland erbringen, sind in der Regel schon geklärt. In den meisten Fällen haben die Auslandsbüros der juristischen Fakultäten zudem Erfahrungsberichte zu den einzelnen Partneruniversitäten. Auch Listen mit Kursen, die sich für eine Anrechnung eignen, können Sie dort mitunter bekommen.

Mit dem LL.M., dem Master of Laws, steht Jurastudierenden eine weitere Option für einen Auslandsaufenthalt offen. Ein LL.M.-Programm können Sie nach dem ersten Examen absolvieren. Manche Universitäten bieten auch die Möglichkeit, schon vor dem ersten Examen ein integriertes internationales Masterprogramm zu absolvieren. Am Ende erhalten Sie einen Masterabschluss, der jedoch erst mit Abschluss des ersten Examens gültig wird.

Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich möglichst früh, wie ein Auslandsstudium gut in Ihren Studienablauf passt. Denn das ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Fragen Sie einfach beim International Office oder den Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät nach. Und nutzen Sie die Informationsveranstaltungen Ihrer Hochschule zu Auslandsaufenthalten. 

Denken Sie außerdem daran: Wenn sich während Ihres Auslandsaufenthalts Ihre Kurse än-dern sollten, informieren Sie umgehend die Ansprechpersonen an Ihrer Hochschule, die für die Anerkennung zuständig sind. Dann können Sie direkt klären, ob auch die neuen Kurse später anerkannt werden.

Praktikum oder Referendariat im Ausland

Auch für ein Praktikum oder die Wahlstation im Referendariat können Jurastudierende ins Ausland gehen. Viele Universitäten erkennen Praktika im Ausland als eines der Pflichtprakti-ka an. Manche Hochschulen bieten ihren Studierenden sogar Praktikumsplätze im Ausland an. Wer sich hingegen selbst ein Praktikum sucht, kann beispielsweise in einer Kanzlei im Ausland arbeiten. Auch internationale Organisationen, etwa die Vereinten Nationen oder EU-Institutionen, haben Praktikumsplätze. Weitere Stellen sind zudem bei deutschen Auslandsvertretungen oder der GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) zu finden.

Voraussetzung für ein Auslandspraktikum sind gute Sprachkenntnisse. Für einige Stellen wird außerdem erwartet, dass Sie das Rechtssystem im jeweiligen Land kennen. Viele Stel-len – aber lange nicht alle (siehe Box „Praktikumsvermittlung“) – sind darüber hinaus unbe-zahlt. Bedenken Sie außerdem, dass Sie Jurastudierende festgelegt ist, dass sie ihr Praktikum nur während der vorlesungsfreien Zeit absolvieren können, viele Arbeitgeber aber kein Praktikum mit einer Dauer von weniger als acht Wochen vergeben. Trotz der Her-ausforderungen gilt: Wer ein Praktikum im Ausland machen will, wird sicher einen Weg fin-den. So können Sie sich zum Beispiel finanzielle Unterstützung organisieren (siehe Box „Praktikum finanzieren“).