Fortbildungszuschüsse für Mitglieder der Green Hydrogen Community

Eine Gruppe Menschen in einem Stuhlkreis

Der DAAD bietet Stipendiaten und Stipendiatinnen, aktive Arbeitsgruppenmitglieder und Alumni/Alumnae des Programms „ERA-Fellowships – Green Hydrogen“ (Green Hydrogen Community) an, einen Antrag auf Zuschuss für Fortbildungen zu stellen. Die Fortbildung sollte der beruflichen Weiterbildung dienen und wird bis zu einer Höchstgrenze von bis zu 500,00 EUR pro Antragsteller/Antragstellerin und Kalenderjahr gefördert.

Mit dem Programm können Fortbildungen im gesamten erweiterten Europäischen Forschungsraum (ERA) besucht werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses?

Voraussetzung für einen Zuschuss (bis max. 500,00 Euro) ist, dass es sich um eine Fortbildung zur beruflichen Weiterbildung handelt.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Stipendiaten und Stipendiatinnen, aktive Arbeitsgruppenmitglieder und Alumni/Alumnae des Programms „ERA-Fellowships – Green Hydrogen.

Das Angebot steht Studierenden, Promovierenden, Nachwuchswissenschaftlerinnen- und wissenschaftlern bis zur angehenden Professur offen, nicht jedoch etablierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen.

Welche Fortbildungen können gefördert werden?

Es können für folgende Fortbildungen Zuschüsse beantragt werden:

•    Führungskompetenzschulung

•    Fachseminar mit Fortbildungscharakter (z.B. Präsentationstraining) oder ein berufliches Weiterbildungsseminar (z.B. Karriereentwicklung, berufliche Orientierung)

•    Interkulturelles Training (mit regionalem Fokus oder Länderschwerpunkt)

•    Fortbildung zur Kompetenzentwicklung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (z.B. im Bereich Wissenschaftskommunikation)

•    Berufsbezogener Sprachkurs (z.B. „Business Englisch“)

Was gibt es noch zu beachten?

Die Fortbildung muss von einem professionellen Anbieter durchgeführt werden und kann einmalig oder wochen- bzw. monatsweise stattfinden. Sie kann sowohl im online-Format als auch in Präsenzform stattfinden.

Ausgeschlossen ist eine finanzielle Unterstützung für Konferenzteilnahmen, Sommerschulen, laufende Kurse oder bereits begonnene Weiterbildungsmaßnahmen und Kurse im Rahmen des Studiums. Auch Fortbildungen im Rahmen des Bildungsurlaubs können nicht gefördert werden.

Beiträge, die über 500,00 Euro liegen, sind vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin selbst zu tragen. Anfallende Gebühren für Abschlussprüfungen sowie die Ausstellung eines Zeugnisses können nicht erstattet werden, dies gilt auch für die Ausgaben für Bücher und Prüfungsunterlagen. Eine Möglichkeit der Übernahme etwaiger Reise- und/oder Aufenthaltskosten besteht nicht.