Studieren und leben in Spanien

Ein junger Mann benutzt ein Tablet und einen Stift, um Ideen am Küchentisch festzuhalten.

Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Sprach- und Zulassungsvoraussetzungen sowie die Studiengebühren.

Inhalt

Hochschulen
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen

Hochschulen

In Spanien schließt die Universität praktisch die gesamte Hochschulausbildung ein. Es gibt nur wenige außeruniversitäre Hochschuleinrichtungen. Der Begriff Universität bezeichnet in Spanien eine Institution, die von vielen Hochschuleinrichtungen gebildet wird. Dies können Facultades (Fakultäten), Escuelas Técnicas Superiores bzw. Escuelas Politécnicas Superiores (Ingenieurwissenschaftliche Fakultäten), Escuelas Universitarias bzw. Escuelas Universitarias Politécnicas (Einrichtungen mit berufsqualifizierendem Abschluss nach drei Jahren) oder Colegios Universitarios (mit wenigen Ausnahmen nur Studium im primer ciclo) u.ä. sein. In Spanien gibt es zur Zeit 76 Universitäten, 50 öffentliche und 26 private.

Studiensystem

Nachdem die spanischen Universitäten seit 2007 die inzwischen sehr weitreichende Einführung von Master-Studiengängen nach dem Bologna-Modell vorangetrieben haben, wurden im akademischen Jahr 2009/2010 landesweit auch die grundständigen Studiengänge auf das Bachelor-System umgestellt. Anders als es zumeist in Deutschland der Fall ist, haben die neuen Bachelor-Studiengänge (Estudios de Grado) in Spanien eine Dauer von vier Jahren. Entsprechend werden die spanischen „Bologna-Master“ in aller Regel bereits nach einem Jahr beendet, in Ausnahmefällen auch nach zwei Jahren. Seit März 2015 ist den Universitäten allerdings die Einführung dreijähriger Bachelor- und zweijähriger Masterstudeingänge rechtlich freigestellt.

Neben den Master-Studien nach dem Bologna-Modell (Másteres universitarios oficiales) existieren in Spanien bereits seit längerem berufsbezogene Master (z.B. MBA), die allerdings mit einem hochschuleigenen Titel (Título propio) beendet werden, der nicht zur Promotion berechtigt.

Voraussetzung für den Erhalt einer Promotionszulassung an spanischen Universitäten ist der „Bologna-Master“. Für die sich daran anschließende Doktorarbeit sind weitere drei bis vier Jahre vorgesehen.

Die bisherigen grundständigen Kurzzeitstudiengänge mit berufsqualifizierendem Abschluss (Diplomaturas) wurden im Zuge der Bologna-Reformen in vierjährige Bachelor-Studiengänge (Grados) überführt.

Die Zulassung zu einem spanischen Master-Studiengang ist mit einem in Deutschland erworbenen Bachelor-Titel in aller Regel problemlos möglich. Nach dem Königlichen Dekret (Real Decreto) 1393-2007, gilt der Grundsatz, dass die Hochschulabschlüsse, die in einem anderen Land des Europäischen Hochschulraums zur dortigen Aufnahme eines Master-Studiums berechtigen gleichfalls für die Zulassung in einen spanischen Master-Studiengang nach dem Bologna-Modell gelten.
Die letztliche Entscheidung über die Zulassung trifft allerdings (wie in Deutschland auch) die Hochschule. Im Einzelfall empfiehlt es sich daher dringend, die Zulassungsbedingungen für einen bestimmten Master-Studiengang rechtzeitig über die jeweilige spanische Hochschule in Erfahrung zu bringen.

Alle hier genannten Neuerungen gelten für Erstimmatrikulationen ab dem Studienjahr 2009/2010 bzw. 2010/2011. Da bereits eingeschriebene Studierende ihr Studium nach dem bisherigen nationalen System beenden können, besteht dieses in den kommenden Jahren noch parallel fort.

Das Studienjahr beginnt je nach Hochschule zwischen Mitte September und Mitte Oktober, die Vorlesungszeit endet Ende Mai/Anfang Juni. Im Januar und Februar sowie im Juni und Juli sind vorlesungsfreie Prüfungsphasen.

Ein zentraler Punkt der Hochschulreform ist die Einführung von Studienpunkten (créditos). So wird die Länge eines Studiums nicht mehr in Jahren, sondern in créditos angegeben. Ein crédito entspricht zehn Stunden an Lehrveranstaltungen und Selbststudium (carga lectiva).

Detaillierte Informationen zum Bildungssystem und zur Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen in Spanien finden Sie auf den Seiten der Bildungsabteilung der spanischen Botschaft.
Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden sie in unseren Tipps & FAQ.

Zulassung

Grundsätzlich bestehen für deutsche Studienbewerber dieselben Bedingungen für den Hochschulzugang wie für Spanier. Voraussetzung für die Zulassung an einer spanischen Hochschule ist die Qualifikation „Bachiller“ oder ein dem spanischen gleichwertiger Sekundarschulabschluss, der mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) gegeben ist.

Seit dem Studienjahr 2009/2010 ist es generell möglich, das deutsche Abitur als allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung für Spanien anerkennen zu lassen und sich dann direkt bei der entsprechenden Universität zu bewerben. Die Anerkennung für diesen Acceso a la unversidad española muss bei der Universidad Nacional de Educación a Distancia (UNED) online beantragt werden.

In diesem Falle wird von der Universität, an der das Studium aufgenommen werden soll, lediglich noch ein Spanisch-Sprachnachweis bzw., falls nicht vorhanden, das Ablegen einer Spanisch-Sprachprüfung verlangt. Die genauen Bedingungen sind vor Ort zu erfragen.Für ein Teilstudium bewirbt man sich direkt bei der jeweiligen Universität - Facultades/Escuelas, die über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (convalidación de estudios parciales) und die Anerkennung von Studienabschlüssen entscheiden. Die Bewerbungstermine sind bei den Universitäten zu erfragen.

Studiengebühren

Alle Hochschulen erheben Studiengebühren, die zwischen den Hochschulen leicht variieren können. Die Studiengebühren werden jedes Jahr neu festgelegt und im Boletín Oficial de Estado der jeweiligen Comunidad Autónoma veröffentlicht.
An den öffentlichen Universitäten liegen sie pro Studienjahr zur Zeit zwischen € 500,- und € 900,-, für Bachelor-Studiengänge (Grados),  in Master-Studiengänge (Másteres oficiales) können auch € 4000,- je nach Studiengang und Provinz pro Studienjahr erreicht werden. Die Spanne an privaten Hochschulen reicht von € 5000,- bis € 15.000.

Sprachvoraussetzungen

Bereits vor Beginn des Studiums müssen die sprachlichen Voraussetzungen so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht.

Dies gilt auch für die Aufnahmeprüfung für Zulassung von Studienanfängern (s. „Zulassung“). Die einzelnen Hochschulen behalten sich vor, eine Spanisch-Sprachprüfung durchzuführen oder zuvor nachweislich erworbene Spanischkenntnisse ohne eine weitere Prüfung anzuerkennen.Die Lehrveranstaltungen an spanischen Hochschulen finden größtenteils auf Spanisch statt. Es ist jedoch zu beachten, dass in den autonomen Gemeinschaften, in denen es eine zweite offizielle Sprache gibt, einige Lehrveranstaltungen möglicherweise in dieser Sprache abgehalten werden.

Visum, Arbeitserlaubnis, Versicherungsfragen, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die hier zusammen gestellten Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

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Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedslandes können ohne weitere Formalitäten, nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, nach Spanien einreisen und dürfen sich ohne besondere Erlaubnis bis zu neunzig Tagen dort aufhalten.

Studienbewerber aus EU-Ländern, die mehr als drei Monate in Spanien verbringen wollen, beantragen eine Número de Identidad de Extranjero / N.I.E. beim Ausländerbüro (Oficina de Extranjeria). Eine Liste der Ausländerbüros erhalten Sie beim Ministerio del Interior.
Zuvor hat man sich beim Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) des spanischen Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage des deutschen Reisepasses oder Personalausweises und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Miet- bzw. Untermietvertrag). Wenngleich die genannten Dokumente im Original vorzulegen sind, empfiehlt es sich, zu diesen Behördengängen einige Fotokopien mitzunehmen.

Während der vorlesungsfreien Zeit kann ein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitserlaubnis eingegangen werden.
Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU, kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.

Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu Deutschland kann man in Spanien von insgesamt etwas niedrigeren Lebenshaltungskosten ausgehen. Nach Erfahrungen von Studierenden ist von einer Orientierungssumme von ca. EUR 1000,- (ohne Studiengebühren) im Monat auszugehen (Metropolen wie Barcelona und Madrid sind teurer).
Weitere Informationen zu Lebenshaltungskosten auch im Hinblick auf Sozial- und Gesudheitssystem finden Sie im Internetportal Monetos in der Rubrik Service.

Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.

 

 


 

Unterkunft

Die preisgünstigste Unterkunftsmöglichkeit besteht in Wohnheimen der Hochschulen (Colegio Mayor, Residencia Universitaria); das Antragsformular kann bei der jeweiligen Hochschule - beim Ofina de Relaciones Internacionales - angefordert werden. Die Wohnsituation in einem Colegio Mayor unterscheidet sich jedoch grundlegend von der in deutschen Wohnheimen und ist eher mit einer Hotelunterkunft zu vergleichen. Studierende wohnen in Ein- bis Vierbettzimmern mit Halb- oder Vollpension, die Bettwäsche wird gewaschen. Die Preise liegen bei ca. EUR 500,- im Monat mit Verköstigung und bei ca. EUR 250,- ohne.
Die Mieten auf dem Wohnungsmarkt betragen ca. EUR 450,- bis EUR 550,- monatlich für ein Zimmer (in einer Wohngemeinschaft); in den größeren Städten können sie höher sein.