Studieren und leben in Schweden

Ein junger Mann benutzt ein Tablet und einen Stift, um Ideen am Küchentisch festzuhalten.

Erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Hochschultypen, den Zulassungs- und Sprachvoraussetzungen sowie zu Studiengebühren.

Inhalt

Hochschulen
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen

 

Hochschulen

In Schweden unterscheidet man zwischen Universitäten und University-Colleges. Bis auf wenige Ausnahmen stehen die Hochschulen unter öffentlicher Trägerschaft. Die Forschungsaktivitäten konzentrieren sich in erster Linie auf die Universitäten, aber auch an den größeren University-Colleges wird Forschung betrieben.

Studiensystem

Das akademische Jahr ist in zwei Semester (Herbst- und Frühjahrssemester) gegliedert. Das Herbstsemester beginnt Mitte oder Ende August und endet Mitte Januar, das Frühjahrssemester beginnt Mitte Januar und endet Anfang Juni.

Die Hochschulausbildung in Schweden hat sich seit 2007 den Strukturen des Bologna-Prozesses angeschlossen. Jedes Semester beinhaltet 30 „högskolepäng“ (Hochschulpunkte), die in Schweden den „ECTS-credits“ entsprechen.

Die zu erlangenden akademischen Grade sind abhängig von den erreichten Studienpunkten.

  • Daher beträgt der Bachelor (Kandidatexamen) 180 högskolepoäng und ein Master 300 högskolepoäng. Zu einem Postgraduierten-Studium wird man nur zugelassen, wenn man ein Master-Studium abgeschlossen hat oder wenigstens 240 credits mit einem Minimum von 60 credits auf avanciertem Niveau erworben hat oder ein gleichwertiges Studium in einem anderen Land durchgeführt hat.

  • Daneben werden noch Berufsdiplome in Fächern wie Medizin, Kunst, Jura, Ingenieurwissenschaften etc. vergeben. Auch hier sind Mindestzahlen an Studienpunkten zu erreichen.

  • Ein Doktorandenstudium dauert in der Regel vier Jahre und umfasst neben dem Besuch von Seminaren das Verfassen einer schriftlichen Arbeit und deren öffentliche Verteidigung.

  • Neben dem Doktorandenstudium ist auch ein Lizentiatsstudium möglich, das in der Regel nach zwei Jahren abgeschlossen wird

Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden sie in unseren Tipps & FAQ.

Zulassung

Deutsche Bewerber berechtigt generell die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife grundsätzlich zur Zulassung zu einem Hochschulstudium in Schweden. Die Hochschule prüft im Einzelfall die Qualifikationen des Bewerbers und entscheidet individuell über die Zulassung.

Es bestehen Zulassungsbeschränkungen für alle Kurse und Programme. Die Zulassungskriterien wie Notendurchschnitt, Arbeitsproben oder Tests werden von den einzelnen Hochschulen festgelegt.

Alle ausländischen Studienbewerber können sich direkt bei den Hochschulen über Termine und Fristen, Eingangsvoraussetzungen etc. informieren. Die Bewerbung muss aber über die zentrale Anmeldeplattform elektronisch erfolgen.

Bei Studiengängen in schwedischer Sprache ist ein bestandener Sprachtest - TISUS-Test (Test i svenska för universitets- och högskolestudier) Zulassungsvoraussetzung.

Studiengebühren

Für ein Hochschulstudium in Schweden werden in der Regel von Bürgern der EU-Mitgliedsaaten keine Studiengebühren erhoben. Eine Mitgliedschaft in der Studentengewerkschaft bietet gegen eine kleine Mitgliedsgebühr (SEK 50,- bis SEK 400,-) zahlreiche Vergünstigungen wie auch Versicherungsschutz. (1 Euro (EUR) = 10,4353 Swedish Krona (SEK); Stand: März 2019).

Informationen zu schwedischen Finanzierungsmöglichkeiten erhält man bei der CSN - Centrala studiestödsnämnden - Swedish National Board of Student Aid.

Sprachvoraussetzungen

Bereits vor Beginn des Studiums müssen die sprachlichen Voraussetzungen so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht. Teil der Zulassungsvoraussetzungen ist der Nachweis über einen Universitätssprachkurs (TISUS). Darüber hinaus werden gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift vorausgesetzt.

Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die hier zusammen gestellten Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Inhalt

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft

 

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Angehörige von Mitgliedstaaten der EU benötigen kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung; es reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft muss eine Registrierung beim nächstgelegenen Migrationsamt (Migrationsverket) stattfinden. Für die Dauer des Studienaufenthalts kann ohne spezielle Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachgegangen werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der schwedischen Botschaft und beim Migrationsverket.

Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU, kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.

Lebenshaltungskosten

Nach Erfahrung von Studierenden muss von einer monatlichen Orientierungssumme von etwa SEK 8.000,- augegangen werden. In Stockholm ist es wesentlich teurer als in ländlichen Gebieten. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie bei Study in Sweden.

Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.

(Euro (EUR) 1 = Swedish Krona (SEK) 10,4353; Stand: März 2019)

Unterkunft

Die preiswerteste Möglichkeit besteht in den Studentenwohnheimen, die sich teilweise auf dem Campus der Hochschulen befinden. Die Kosten für die Unterkunft betragen ca. SEK 2.500,- bis SEK 6.500,- pro Monat. Eine detaillierte Aufgliederung finden Sie bei Study in Sweden.