Studieren und leben in Österreich

Ein junger Mann benutzt ein Tablet und einen Stift, um Ideen am Küchentisch festzuhalten.

In einigen Ländern kann sich das Hochschul- und Studiensystem von dem in Deutschland geltenden unterscheiden. Erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Hochschultypen, den Zulassungsvoraussetzungen sowie zu Studiengebühren.

Inhalt

Hochschulen

Die Hochschulsysteme Deutschlands und Österreichs gleichen einander in wesentlichen Merkmalen. Es gibt 22 öffentliche Universitäten, 21 Fachhochschulen, 14 Pädagogische Hochschulen, 17 Privatuniversitäten (Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung).

Studiensystem

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und ist in zwei etwa gleich lange Semester gegliedert. Es empfiehlt sich, das Studium zu Beginn des Wintersemesters aufzunehmen, da die Lehrpläne auf das gesamte Studienjahr abgestimmt sind. An den Fachhochschulen herrscht teilweise eine andere Semestereinteilung!

Man unterscheidet folgende Studientypen und akademische Grade:

  • Bachelor- (Bakk.) und Masterstudien (Mag.)
  • Diplomstudien (altes System; Magister oder Diplom; ausg. Human- und Zahnmedizin: Dr.)
  • Doktoratsstudien (Dr.)

Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden sie in unseren FAQ zum Studium im Ausland.

Zulassung

Grundsätzlich sind Schulabschlusszeugnisse eines Europäische Union (EU/EWR) Landes der österreichischen Matura gleichgestellt. Im Einzelfall entscheidet der Rektor der jeweiligen Universität, ob Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen abgelegt werden müssen. Inhaber eines Zeugnisses über die fachgebundene Hochschulreife haben in Österreich die gleiche Studienberechtigung, die ihnen ihr Zeugnis in Deutschland gewährt.

Das Rektorat jeder Universität kann den Zugang zu Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien, die von einer hohen Studienbewerberzahl (z.B. Medizinische Fächer, Biologie, Pharmazie, Psychologie, Betriebswirtschaftslehre ((BWL)) etc.) betroffen sind, entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens 2 Semester nach der Zulassung beschränken. Weitere Informationen müssen daher direkt bei den Hochschulen eingeholt werden. Eine Quote von 20 % für Medizinstudenten aus EU-Ländern ist gemäß des Urteils des EuGH vom 13.04.2010 zulässig.

Für EU / EWR-Staatsangehörige gelten die allgemeinen Zulassungsfristen wie für österreichische Staatsbürger. Die Frist für das Wintersemester beträgt mindestens 8 Wochen (bis spätestens 31. Oktober) und für das Sommersemester mindestens 4 Wochen (bis spätestens 31. März). Es ist aber unerlässlich bei der jeweiligen Hochschule direkt nach zu fragen, zu mal für Fachhochschulen und Privatuniversitäten spezielle Fristen gelten.

Studiengebühren

Deutsche Studierende sind den österreichischen Studenten gleichgestellt. Sie zahlen daher (zur Zeit) keine Studiengebühren solange die gebührenfreie Studiendauer nicht überschritten wird.

Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

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Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Bei einem Aufenthalt in Österreich über 3 Monate Dauer, müssen Sie Ihren Aufenthalt binnen vier Monaten persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis braucht ein Bürger der EU in der Regel nicht.

Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der Europäische Union (EU), kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.

Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten sind ähnlich wie in Deutschland, vielleicht geringfügig höher. Nach Erfahrung von Studierenden muss von einer Orientierungssumme von ca. EUR 850,- ausgegangen werden.

Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.

 

Unterkunft

Die preiswerteste Möglichkeit besteht in den zahlreichen unter privater Aufsicht stehenden Wohnheimen, die jedoch nur wenige Plätze für Ausländer zur Verfügung stellen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu bewerben. Auf dem freien Wohnungsmarkt betragen die Mieten monatlich zwischen Euro 250 und 450,- für ein Studentenapartment.

Auf der OeAD-Housing Website finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner für die Suche nach einem Platz im Studentenwohnheim. Bei der Wohnungssuche sind auch die Wohnungsvermittlungsstellen der HochschülerInnenschaft behilflich.