Studieren und leben in den Niederlanden

Ein junger Mann benutzt ein Tablet und einen Stift, um Ideen am Küchentisch festzuhalten.

Erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Hochschultypen, den Zulassungs- und Sprachvoraussetzungen sowie zu Studiengebühren.

Inhalt

Hochschulen
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen

Hochschulen

Das niederländische Hochschulwesen unterscheidet zwischen zwei Arten von Einrichtungen:

  • Wissenschaftliche Hochschulen (universiteit). Hier erhalten die Studenten eine Ausbildung, die sie zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten anleitet. Übersicht der 14 Universitäten
  • Berufsbildende Hochschulen (hogescholen - HBO). Sie bieten ein berufsbezogenes Studium mit starkem Praxisbezug an. Übersicht aller Hogeschoolen
  • Neben den Universitäten und Berufsbildenden Hochschulen gibt es seit 1984 die Open Universiteit in Heerlen, deren Studienangebot universitäre (WO) und HBO-Studiengänge umfasst.

Eine zunehmend prominente Rolle im Hochschulbereich nehmen die Internationalen Studien (internationaal onderwijs - IO ) ein. Dabei handelt es sich um Kurse und Studiengänge in englischer Sprache, die an speziell dafür eingerichteten Instituten für Internationale Studien, aber auch an Universitäten und hogescholen angeboten werden. Einen Überblick der angeboten Kurse finden Sie auf den Seiten der „Study in Holland“. Eine Übersicht der Master-Studiengänge an niederländischen Hochschulen finden Sie auf den Seiten von „universitairemasters“.

Die Unterrichtsform zeichnet sich durch einen sogenannten „problemgesteuerten Unterricht“ (probleemgestuurd onderwijs) aus.

Studiensystem

Das akademische Jahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Ein Studium kann in den Niederlanden fast nur zu Beginn des Studienjahres aufgenommen werden. Das Studium wird nicht mehr in Jahren gemessen, sondern in Studienpunkten (studiepunt) bzw. credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Ein Studienjahr enthält maximal 60 Studienpunkte.

Erster Akademischer Abschluss ist der Bachelor, der nach 3-4 Jahren Volllstudium bzw. 180 / 240 credits erreicht wird. Darauf aufbauend folgt der Master nach ein- bis zweijährigem Vollstudium bzw. 60 / 120 credits. Nach erfolgreichem Master-Degree kann der Doktorgrad - Ph.D. / dr. durch eine selbständige Forschungsarbeit erworben werden. Die Promotionsausbildung bedeutet: bezahlte Stellen (aio = assistent in opleiding = Assistent in Ausbildung oder oio = onderzoeker in opleiding = Forscher in Ausbildung) mit anschließender öffentlichen Verteidigung der Dissertation (proefschrift).

Ein Studium an einer HBO-Fachhochschule enthält neben kürzeren Praktika ein ganzes Praktikumsjahr. Der erfolgreiche Abschluss der HBO-Ausbildung berechtigt zum Führen des internationalen Titels Bachelor und dauert 4 Jahre. Besonders qualifizierte HBO-Absolventen haben die Möglichkeit zur Promotion an den niederländischen Universitäten.

Rechtsgrundlage für die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anerkannten niederländischen Hochschulen erbracht wurden, ist das deutsch-niederländische Äquivalenzabkommen vom 23.03.1983. Den Text dieses Abkommens finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter dem Stichwort „Dokumente“.

Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden sie in unseren Tipps & FAQ.

Zulassung

Deutsche Bewerber berechtigt die allgemeine bzw. die fachgebundene Hochschulreife grundsätzlich zur Zulassung zu einem Universitätsstudium in den Niederlanden; für das Studium an einer HBO-Hochschule genügt die Fachhochschulreife. Es können darüber hinaus jedoch Nachweise über den Besuch bestimmter Schulfächer im Sekundarschulbereich verlangt werden, bei nicht erbrachtem Nachweis müssen Ergänzungsprüfungen abgelegt werden. Ob andere Eingangsqualifikationen gelten, muss im Einzelfall bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Zulassungsbeschränkungen sind an niederländischen Hochschulen seltener als in Deutschland und werden durch ein Numerus fixus-Verfahren geregelt.

Bewerbungsverfahren

Studienanfänger bewerben sich für die meisten Studiengänge über die Internetplattform „Studielink“. (Da noch nicht alle Hochschulen an diesem Verfahren beteiligt sind, kann eine Direktbewerbung an der jeweiligen Hochschule nötig sein).

Mit Ihrer künftigen Hochschule sollten Sie auf jeden Fall im Vorfeld Kontakt aufnehmen. Zu klären wäre z.B. etwaige Anforderungen hinsichtlich Niederländisch, Schulfächern in ihrem Abschlusszeugnis und eine eventuelle Aufnahmeprüfung bei entsprechenden Studiengängen.

Einen einheitlichen Bewerbungstermin gibt es nicht, Bewerbungen sind möglich ab Mitte Oktober des vorhergehenden Jahres. Für einige Studiengänge (Psychologie, Humanmedizin, Physiotherapie u.a.) gibt es Zulassungsbeschränkungen (Numerus fixus). Für Studiengänge, die unter die Numerus fixus-Regelung ( > quota studies) fallen, gilt der 15. Mai vor Beginn des Studienjahres als Stichtag. Für Zahnmedizin und künstlerische Ausbildungen ist der Stichtag aber oft schon Mitte Januar.

Studienfortsetzer müssen ihre Bewerbung direkt an die zentrale Studienberatungsstelle der gewählten Hochschule richten, um ihre Unterlagen prüfen zu lassen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die Internetplattform „Studielink“.

Eine Liste der Studiengänge bzw. eine Suchmaschine finden Sie bei „Studieren in Holland“ und bei „Studienscout“.

Studiengebühren

In den Niederlanden müssen jährlich Studiengebühren (wettelijk collegegeld) in Höhe von EUR 2143,- (Stand: 2020/2021) gezahlt werden. Dies gilt sowohl für die Niederländer selbst wie auch für Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten (unter 30 Jahre alt).

Neben den staatlich festgelegten Studiengebühren gibt es das sogenannte instellingscollegegeld. Das instellingscollegegeld wird von der Hochschuleinrichtung festgelegt und kann daher, abhängig von Hochschule und Studiengang, unterschiedlich ausfallen. Die Gebühren liegen allerdings mindestens so hoch wie die staatlich festgelegten Studiengebühren. Es wird nur unter bestimmten Voraussetzungen fällig.

Es besteht die Möglichkeit der Finanzierung durch den Collegegeldkrediet (Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren). Unter bestimmten Voraussetzungen können Deutsche in den Genuss der niederländischen Förderung kommen. Stipendien von niederländischer Seite findet man im „Grantfinder“.

Sprachvoraussetzungen

Bereits vor Beginn des Studiums müssen die sprachlichen Voraussetzungen so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht.

Obwohl Sprachprüfungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind, müssen ausländische Bewerber in der Regel ihre Kenntnisse der niederländischen Sprache mit dem NT2-II Staatsexamen demonstrieren. (Für englischsprachige Studiengänge mit dem TOEFL oder IELTS).

Genaue Auskunft über die sprachlichen Voraussetzungen erhalten sie von der Universität/Hogeschool ihrer Wahl. Die meisten niederländischen Universitäten bieten Sprachkurse zur Vorbereitung auf die mögliche Sprachprüfung an.

Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Inhalt

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Ein Visum ist für Angehörige von Mitgliedsstaaten der EU nicht erforderlich; es reicht die Vorlage eines güligen Personalausweises oder Reisepasses.

Bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten muss bei der Ausländerbehörde oder bei der örtlichen Polizeidienststelle (vreemdelingenpolitie) eine Aufenthaltserlaubnis (verblijfsvergunning) beantragt werden. Studenten aus Staaten der EU benötigen keine Arbeitserlaubnis, man sollte aber eine Sozialversicherungnummer ('SoFi-nummer') bei der Steuerbehörde (Belastingdienst) beantragen.

Wer in den Niederlanden einen Wohnsitz begründet, muss diesen bei der örtlichen Gemeinde und beim Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND, Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde) melden. Bei der Registrierung vergibt die Gemeinde dann eine individuelle Burgerservicenummer (BSN, Bürgerservicenummer), die der zentralen Administration durch die Behörden dient und personengebunden ist.

Über die Krankenversicherungspflicht sollte man sich im Vorfeld bei der deutschen Krankenkasse informieren.

Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU, kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.

Lebenshaltungskosten

Nach Erfahrung von Studierenden muss von einer Orientierungssumme ähnlich wie in Deutschland von ca. EUR 800,- bis EUR 1.100,- pro Monat ausgegangen werden (einschließlich der Kosten für Unterkunft muss man mit einer Summe in Höhe von ca. EUR 1.100,- bis EUR 1.500,- rechnen).

Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.

Unterkunft

Die niederländischen Hochschulen verfügen nur unzureichend über Studentenwohnheime. Ein Zimmer hier oder in einer WG kostet je nach Stadt, Größe und Lage zwischen EUR 250,- und EUR 400,- incl. aller Nebenkosten. Für die Studentenwohnheime kann man sich meistens schon im Jahr vor dem Studienanfang anmelden, meistens ab 1. November. Dies sollte man so früh wie möglich tun!

Auf dem privaten Wohnungsmarkt betragen die monatlichen Mieten für ein Zimmer ca. EUR 300,- bis EUR 450,-. In den Ballungsgebieten ist Wohnraum knapp und teuer (in Amsterdam, Rotterdam und Utrecht z.B. kann die Unterkunft von ca. EUR 500,- bis EUR 800,- kosten). Eine staatliche Mietbeihilfe (Huurtoeslag) ist auch für ausländische Studierende unter bestimmten Voraussetzungen möglich.