Studieren und leben in Luxemburg
Erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Hochschultypen, den Zulassungs- und Sprachvoraussetzungen sowie zu Studiengebühren.
Hochschulen
Das Hochschulwesen in Luxemburg umfasst folgende Hochschuleinrichtungen:
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Die Universität Luxemburg (Université du Luxembourg) mit drei Fakultäten für:
- Naturwissenschaften, Technologie und Kommunikation;
- Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften;
- Sprachwissenschaften und Literatur, Geisteswissenschaften, Kunst und Erziehungswissenschaften
...und folgenden Studiengängen.
- Zweijährige Ausbildungen, die zum höheren Techniker (Brevet de Technicien Supérieur - BTS) ausbilden. Sie werden an zwei technischen Sekundarschulen angeboten.
Studiensystem
In den Studiengängen der Universität Luxemburg können drei Studienabschlüsse erworben werden: Bachelor, Master, Doktorat.
Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und akademischen Graden finden sie in unseren Tipps & FAQ.
Zulassung
Zuständig für die Anerkennung ausländischer Reifezeugnisse ist das Ministère de l'Éducation Nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse. Deutsche Sekundarschulabschlusszeugnissse müssen dort eingereicht und anerkannt werden.
Studiengebühren
Die Einschreibgebühren an der Universität Luxemburg betragen in der Regel EUR 400,- (für das 1. und 2. Semester) / 200,- (für das 3. bis 6. Semester) pro Semester. Die Studiengebühren für einige Master-Kurse können höher sein.
Sprachvoraussetzungen
Das Studienangebot an der Universität ist mehrsprachig - französisch, deutsch, englisch. Informationen über die Sprachausrichtung der jeweiligen Studiengänge erhalten Sie bei der Universität.
Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
Inhalt
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass einreisen. Wer nicht länger als ein Jahr bleiben will und gleichzeitig seinen Wohnsitz in Deutschland behält, braucht auch keinen Ausländerausweis (carte d'identité d'étranger), muss jedoch dem Einwohnermeldeamt seinen Wohnsitz mitteilen. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis braucht ein Bürger der EU in der Regel nicht.
Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU, kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind mit denen in Deutschland vergleichbar, vielleicht ein wenig höher. Man kann von einer Orientierungssumme von ca. EUR 800,- ausgehen.
Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.
Unterkunft
Über Unterkunftsmöglichkeiten in Luxemburg informiert die Universität. Ein Platz in universitären Wohnheimen ist möglich, aber auch relativ teuer (ca. EUR 400,-). Die Miete auf dem privaten Markt beträgt für ein Zimmer ca. EUR 600,-.
Hilfreich bei der Unterkunftssuche ist die Organisation Wunnraum fir Stagiairen A.S.B.L..