Studieren und leben in Island
Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren.
Inhalt
Hochschulen
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen
Hochschulen
Es gibt sieben staatlich anerkannte Universitäten in Island. Vier von ihnen sind in staatlicher Hand (z.B. die University of Iceland) und drei sind privat mit staatlicher Unterstützung.
Studiensystem
Das akademische Jahr ist in 2 Semester eingeteilt (Anfang September bis Ende Dezember und Anfang Januar bis Ende Mai). Die Abschlüsse sind mit dem englischen Studiensystem (Bachelor / Master) vergleichbar. Eine detaillierte Beschreibung des Bildungs- und Hochschulsystems finden Sie auf den Seiten des Ministry of Education, Science and Culture.
Zulassung
Der Sekundarschulabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium. Nähere Informationen und Zulassungsanträge sind direkt bei der jeweiligen Hochschule anzufordern. Ob andere Qualifikationen gelten, muss in direktem Kontakt mit der jeweiligen Hochschule geklärt werden.
Studiengebühren
Die Studiengebühren variieren von Hochschule zu Hochschule und müssen bei der jeweiligen Einrichtung erfragt werden. An den öffentlichen Hochschulen werden Einschreibgebühren erhoben, die zwischen EUR 100,- und EUR 250,- liegen.
Sprachvoraussetzungen
Die Unterrichtssprache ist isländisch. Für ausländische Studieninteressenten werden Kurse angeboten. Es gibt auch ein online-Programm des University of Iceland Language Centre. Bereits vor Beginn des Studiums müssen die sprachlichen Voraussetzungen so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht. Auch für die Alltagsbewältigung ist sprachlich adäquates Ausdrucksvermögen unerlässlich. Es werden auch englischsprachige Studiengänge angeboten (s.o.).
Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
Inhalt
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Für die Einreise wird kein Visum benötigt. Wer sich länger als 3 Monate zu Studienzwecken in Island aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung, die beim Icelandic Directorate of Immigration zu beantragen ist. Dort sollten Sie sich auch nach den Vorraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis erkundigen.
Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU, kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten betragen ca. ISK 165.000,- pro Monat (1 Euro (EUR) = 135,588 Iceland Krona (ISK) ; Stand Februar 2019) und liegen damit wesentlich höher als in Deutschland.
Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.
Unterkunft
Die Miete für ein Zimmer mit Bad- und Küchenbenutzung beträgt zwischen ISK 40.000,- und ISK 50.000,- pro Monat. Die günstigse Unterkunft ist die Unterbringung im Wohnheim der Hochschule.