Studieren und leben in Estland

Ein junger Mann benutzt ein Tablet und einen Stift, um Ideen am Küchentisch festzuhalten.

Hochschul- und Bildungssysteme im Ausland weisen häufig gravierende Unterschiede zu Deutschland auf. Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren.

Inhalt

Hochschulen
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen

Hochschulen

In Estland gibt es sechs staatliche und eine private Universität, die analog zu deutschen Universitäten als Volluniversitäten alle Abschlüsse anbieten. Daneben gibt es acht staatliche und acht private sog. „professionelle Hochschuleinrichtungen“, die überwiegend Bachelorabschlüsse anbieten sowie zwei staatliche berufspraktische Bildungseinrichtungen - „vocational education institutions“.

Die angebotenen Studiengänge finden Sie bei Study in Estonia. Vereinzelt werden auch Studienprogramme in russischer, englischer und deutscher Sprache angeboten.

Studiensystem

Das akademische Jahr ist in zwei Semester gegliedert. Das Wintersemester beginnt in der Regel im September und endet im Januar. Das Sommersemester dauert von Februar bis Juni.  Seit dem Studienjahr 2002/2003 ist Estland im Zuge des Bologna-Prozesses Teil des Europäischen Hochschulraums. Das estnische Studiensystem sieht folgende Gliederung des Studiums vor:

  • Universitäres Grundstudium:
    Die Studiendauer beträgt zwischen drei und vier Jahren und führt zum Erwerb des akademischen Titels Bakalaureusekraad bzw. Bachelor.
     
  • Weiterführendes universitäres Studium:
    Aufbauend auf dem ersten akademischen Abschluss, kann nach zwei weiteren Studienjahren der Magistrikraad bzw. Master erworben werden.
     
  • Doktoranden-Studiengänge:
    Maximal vier weitere Jahre dauern die Doktoranden-Studiengänge. Sie beinhalten Forschungstätigkeit, das Verfassen einer Doktorarbeit und deren öffentliche Verteidigung. Danach kann der Doktorikraad (Doktortitel) verliehen werden.

Die Studiendauer wird anhand eines Kreditpunktesystems (ECTS) bemessen. Ein Kreditpunkt (AP - Ainepunkt) entspricht einer Woche Studienarbeit, wobei von 40 Stunden ausgegangen wird. Das Studienjahr besteht aus 40 AP.

Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und Akademischen Graden finden sie in unseren Tipps vorab.

Zulassung

Grundvoraussetzung zur Zulassung zum Studium ist ein mindestens 12-jähriger Sekundarschulabschluss. Die deutsche allgemeine Hochschulreife wird als Zulassungsvoraussetzung anerkannt. Studienbewerber müssen an zwei bis drei Eignungsprüfungen teilnehmen. Ein Nachweis über die Sprachkenntnisse ist eine weitere Zulassungsvoraussetzung. Für viele Studiengänge bestehen Zulassungbeschränkungen, die von den Hochschulen individuell festgelegt werden. Es ist unbedingt erforderlich, die genauen Zulassungsbedingungen bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

Studiengebühren

Es werden generell Studiengebühren für ausländische Studierende erhoben; die Höhe der Gebühren reicht von EUR 1.600,- bis zu EUR 7.500,- ( in medizinischen Fächern auch bis EUR 11.000,-) pro Studienjahr. Die Beträge werden von den Hochschulen individuell festgelegt.

Sprachvoraussetzungen

Die Unterrichtssprache ist in der Regel Estnisch. Die Sprachkenntnisse müssen daher bereits vor Beginn des Studiums so gut sein, dass ein ausreichender Wortschatz an Fachbegriffen eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht. Eine Sprachprüfung ist Teil der Zulassungsbedingungen.

Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die hier zusammen gestellten Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Inhalt

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Für die Einreise nach Estland genügt ein gültiger Reisepass, ein Visum ist nicht nötig. Für einen längeren Aufenthalt über 90 Tage muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden; sie muss nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministry of Foreign Affairs. Eine Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich für EU-Bürger nicht erforderlich. Informationen zur Arbeitserlaubnis erhalten Sie bei der Konsularabteilung der Botschaft.

Aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU, kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.

Lebenshaltungskosten

Bei nicht allzu hohen Ansprüchen liegen die monatlichen Kosten für Unterkunft, Lebensmittel, Visagebühren, Bücher und Freizeit bei ca. EUR 600,-: in den Metropolen ist es teurer, die Lebenshaltungskosten sind mit denen in Deutschland zu vergleichen.

Einige Vergünstigungen gibt es über den Internationalen Studentenausweis.

Unterkunft

Die preiswerteste Unterkunftsmöglichkeit bieten die Studentenwohnheime. Internationalen Studierenden werden Plätze in den Wohnheimen garantiert, sofern sie sich rechtzeitig dafür beim International Student's Office der jeweiligen Hochschule anmelden. Die monatliche Miete beträgt zwischen EUR 80,-. und EUR 190,- Auf dem privaten Wohnungsmarkt muss für ein Appartement zwischen EUR 100,- und EUR 500,- gerechnet werden.