Wohnheim Kammerstraße 206-208Kammerstraße 206-208 · 47057 Duisburg
Überblick
Das Wohnheim verfügt über 290 möblierte Zimmer in Wohngemeinschaften.
Die Anlage besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden und wurde 2011 umfassend saniert und komplett neu möbliert. Die Entfernung zur Uni beträgt ungefähr einen Kilometer Fußweg entlang des Waldrandes. Eine Bushaltestelle liegt direkt vor dem Wohnheim. Mit dem Bus ist es nur eine kurze Strecke zum Hauptcampus, zum Campus Bismarckstraße, zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt.
Zum Zimmerstandard gehört eine Gigabit Ethernet Anbindung an das Internet; ebenso verfügen alle Zimmer über einen Kabelanschluss. Die Kosten hierfür sind bereits mit dem monatlichen Mietpreis abgedeckt.
Die Anlage besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden und wurde 2011 umfassend saniert und komplett neu möbliert. Die Entfernung zur Uni beträgt ungefähr einen Kilometer Fußweg entlang des Waldrandes. Eine Bushaltestelle liegt direkt vor dem Wohnheim. Mit dem Bus ist es nur eine kurze Strecke zum Hauptcampus, zum Campus Bismarckstraße, zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt.
Zum Zimmerstandard gehört eine Gigabit Ethernet Anbindung an das Internet; ebenso verfügen alle Zimmer über einen Kabelanschluss. Die Kosten hierfür sind bereits mit dem monatlichen Mietpreis abgedeckt.
Betreiber
Studierendenwerk Essen-Duisburg
Anzahl der Plätze/Zimmer
290 Plätze
Mietkaution
850 EUR
Wohndauer
Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.
Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Internetanschluss
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
- Waschcenter
- Fahrradkeller
- Fahrradständer
- Parkplatz, Tiefgarage
- Innenhof
- Grillplatz
- Fahrradkeller
- Fahrradständer
- Parkplatz, Tiefgarage
- Innenhof
- Grillplatz
Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Supermarkt in 10 Min. erreichbar