Bewerbungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Studierende mit Immatrikulationsbescheinigung folgender Hochschulen:
- Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
- Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle
- Hochschule Anhalt
- Hochschule Merseburg
- Studierende im Rahmen des bilateralen Austausches zwischen den Hochschulen (für maximal sechs Monate)
Um die Wohnberechtigung nachzuweisen, reicht der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Einzug, sowie für jedes folgende Semester bis spätestens 31. Oktober (Wintersemester) bzw. 30.April (Sommersemester) unaufgefordert eine gültige Immatrikulationsbescheinigung beim zuständigen Hausverwalter/Wohnplatzvermittler oder per E-Mail bei der zuständigen Wohnplatzvermittlung am Studienstandort ein.
Bewerbungsfrist
Die Anträge für das Wintersemester sind bis zum 31. August und für das Sommersemester bis zum 28. Februar des laufenden Jahres zu stellen. Die Immatrikulationsbescheinigung kann nach der Antragsstellung eingereicht werden. Die Anträge werden nach Eingang in einer Warteliste registriert.
Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt online.
Die Anträge werden gemäß der Warteliste und unter Berücksichtigung sozialer und studienorganisatorisch bedingter Kriterien sowie der Vereinbarungen mit den Hochschulen bearbeitet.
Kontingente im Rahmen der Vereinbarungen mit den Hochschulen:
- Reservierung von 10% der zum Semesterbeginn freien Plätze für Programm- und Austauschstudenten,
- Reservierung von 10% der zum Semesterbeginn freien Plätze für Studierende des Studienkollegs,
- Reservierung von 10 % der zum Semesterbeginn freien Plätze für NC-Studenten.
Soziale und studienorganisatorische Kriterien:
- schwerbehinderte Studierende sowie Studierende mit Kind,
- Studienanfänger,
- Antragsteller, die ihr Masterstudium am Studienstandort beginnen,
- Studierende höherer Fachsemester, die im Rahmen ihrer Ausbildung bisher noch keinen Wohnheimplatz am Studienstandort in Anspruch genommen haben,
- Promotionsstudenten (national und international),
- Antragsteller mit einer Immatrikulationsbescheinigung von Hochschulen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Studentenwerkes im Rahmen des bilateralen Austausches zwischen den Bildungseinrichtungen und
- Antragsteller mit Heimatwohnsitz am Studienstandort und/oder ab dem vollendeten 30. Lebensjahr erhalten erst ein Wohnraumangebot des Studentenwerkes Halle, wenn die vorher genannten Antragsteller mit Wohnraum versorgt sind.