Wohnheim Duisburger Straße 426-428Duisburger Straße 426-428 · 45478 Mülheim an der Ruhr
Überblick
Das Wohnheim bietet 59 Plätze in Einzelappartements sowie Zimmer in Wohngemeinschaften. Alle Wohneinheiten sind möbliert. Zum Zimmerstandard gehört eine Gigabit Ethernet Anbindung an das Internet; ebenso verfügen alle Zimmer über einen Kabelanschluss. Die Kosten hierfür sind bereits mit dem monatlichen Mietpreis abgedeckt.
Die Duisburger Stadtgrenze liegt 550 m entfernt, die UDE 1,8 km, die Hochschule Ruhr West rund 5 km. Die Innenstädte Duisburg und Mülheim sowie die jeweiligen Hauptbahnhöfe sind bequem mit der Straßenbahn zu erreichen, die Haltestellen befinden sich vor dem Haus.
Die Duisburger Stadtgrenze liegt 550 m entfernt, die UDE 1,8 km, die Hochschule Ruhr West rund 5 km. Die Innenstädte Duisburg und Mülheim sowie die jeweiligen Hauptbahnhöfe sind bequem mit der Straßenbahn zu erreichen, die Haltestellen befinden sich vor dem Haus.
Betreiber
Studierendenwerk Essen-Duisburg
Anzahl der Plätze/Zimmer
59 Plätze
Mietkaution
850 EUR
Wohndauer
Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.
Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Internetanschluss
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
Waschcenter im Keller mit Waschmaschinen und Trocknern
Pkw-Stellplätze, Fahrradkeller
Pkw-Stellplätze, Fahrradkeller
Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Supermarkt in 5 Min. erreichbar