Bewerbungsvoraussetzungen
Wohnberechtigt sind Studierende folgender Hochschulen:
- Akademie für Darstellende Kunst in Baden-Württemberg
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
- Evangelische Fachhochschule Ludwigsburg
- Filmakademie Baden-Württemberg Ludwigsburg
- Hochschule der Medien Stuttgart
- Hochschule Esslingen
- Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Ludwigsburg
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
Stuttgart
- Universität Stuttgart
- Hochschule für Kommunikation und Gestaltung
- Merz Akademie – Hochschule für Gestaltung, Kunst
und Medien
- Internationale Studien- und Berufsakademie Stuttgart
Einschränkungen:
- Studierende mit Hochschulabschluss
- Studierende, die bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, sie haben Anspruch auf BAföG
- Studierende, die bereits die in Höchstwohndauer in einem mit öffentlichen Mitteln geförderten, studentischem Wohnheim ausgeschöpft haben.
Bewerbungsfrist
Wer als Studierender grundsätzlich für einen Platz in einem der Wohnheime des Studierendenwerks Stuttgart in Frage kommt, sollte sich rechtzeitig nach einem geeigneten Platz umsehen und sich dann so früh wie möglich beim Studierendenwerk bewerben.
Bewerbung
Sie können sich hier online bewerben.