Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich alle Studierenden, die an einer vom Studierendenwerk Kaiserslautern betreuten Hochschule/Universität eingeschrieben sind.
Im Studierendenwohnheim I in der Trippstadter Straße 121, Kaiserslautern, werden Bewerber mit BAföG-Bescheid bevorzugt aufgenommen.
Bewerbungsfrist
Einen Bewerbungsschluss gibt es in der Regel nicht. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zum 01.03. / 01.04. oder 01.09. / 01.10. eines Jahres. Solange Zimmer zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe.
Nur für das Studierendenwohnheim Trippstadter Str. 121 gibt es feste Bewerbungstermine:
- für das Sommersemester bis Mitte Februar für Immatrikulierte und Studienanfänger
- für das Wintersemester bis Mitte Juli für Immatrikulierte und Mitte August für Studienanfänger
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online. Für eine Bewerbung ist eine Kopie eines Studiennachweises - entweder eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung (bzw. Kopie des Zulassungsbescheides bei Studienanfängern) oder des Studierendenausweises - beizufügen und dann mit dem ausgefüllten Aufnahmeantrag an das Studierendenwerk Kaiserslautern abzuschicken.
Die Bewerbung kann ohne Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung online eingereicht werden. Sobald der Zulassungsbescheid erhalten wurde, einfach mithilfe des Webpasswortes online der Bewerbung hinzufügen.
Wenn Sie sich für das Studierendenwohnheim I in der Trippstadter Straße 121 bewerben, wird außerdem eine Kopie Ihres BAföG-Bescheides benötigt. Mit dieser Anlage werden Sie bevorzugt aufgenommen.
Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.
Ihr Antrag hat ein Semester Gültigkeit.
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der beim Studierendenwerk eingegangenen Bewerbungen. Die Aufnahme für das Studierendenwohnheim I erfolgt über ein Losverfahren.