Bewerbungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind zugelassene oder bereits immatrikulierte Direktstudierende einer dem Studentenwerk zugeordneten Dresdner Hochschule, sofern Sie noch kein Studium abgeschlossen haben.
Wenn freie Kapazitäten vorhanden sind (vorrangig im Sommersemester), können auch Promotions-, Zusatz- und Aufbaustudierende sowie Praktikanten und Praktikantinnen und Diplomanden anderer Hochschulen einen Antrag stellen. Diese Mietverträge sind grundsätzlich maximal befristet bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters (31. August) und können nicht verlängert werden.
Wohnberechtigungsnachweis für Studienplatzbewerberinnen und -bewerber:
Zulassungsbescheid, Ausnahme für zulassungsfreie Studiengänge der TU und der HTW Dresden: „Wohnberechtigungsnachweis“ (nach erfolgter Online-Studienplatzbewerbung ausdruckbar, letzte Seite des „Anmeldeschreibens zur Immatrikulation...“). Studienplatzbewerberinnen und -bewerber können mit vorliegendem Zulassungsbescheid/Wohnberechtigungsnachweis auch einen früheren, vor dem Semesterbeginn liegenden, Einzugstermin wählen.
Wohnberechtigungsnachweis für bereits in Dresden Studierende:
Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, in dem der Mietvertragsbeginn liegen soll oder Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters plus Einzahlungsnachweis der Semestergebühr für das Semester, in dem der Mietvertrag beginnen soll.
Bewerbungsfrist
Keine. Die Bewerbung für einen Wohnheimplatz ist möglich, wenn der Wohnberechtigungsnachweis für das Semester vorliegt, in dem der Mietvertragsbeginn liegen soll.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online.