ImmobilienrechtBerufsbegleitend
- Abschluss
- Master of Laws
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Münster
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Rechtswissenschaft, Jura
Schwerpunkt
Immobilienwirtschaftsrecht
Zielgruppe
Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und erlaubt den Teilnehmenden dadurch, neben dem Studiengang einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Angesprochen sind vor allem Berufserfahrene wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowie Mitarbeitenden in den Immobilienabteilungen von Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen, wie z. B. Immobilienfondsgesellschaften, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einem Schwerpunkt in der Besteuerung von Immobiliengeschäften, Unternehmensberatungen und Aufsichtsbehörden. Der Studiengang ist aber auch für junge Absolventinnen und Absolventen und Berufseinsteigenden geeignet sowie für Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten.
Anmerkung zum Studiengang
nächster Studienbeginn: Sommersemester 2025
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen: • Staatsexamen • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolventinnen und Absolventen) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben: • Fächergruppe: Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften • Studienbereich: Wirtschaftswissenschaften Erforderliche minimale Sprachkenntnisse: • DSH-2 (Deutsch) Erforderliche Praxiserfahrung Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung,: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften
Vorlesungszeit
07.04.2025 - 18.07.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2025 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.08.2025 - 15.09.2025 (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch