ArbeitsrechtBerufsbegleitend

Abschluss
Master of Laws
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Münster
Fristen
Juli 2025 (Inland)
Juli 2025 (EU)
Juli 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Zielgruppe

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristinnen und Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen genauso wie an junge Absolvierende, Berufseinsteigende und Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in einer Kanzlei oder einem Unternehmen, z. B. in der Personalabteilung, ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen kostenlosen Vorschaltkurses ebenfalls offen.

Anmerkung zum Studiengang

nächster Studienstart : Wintersemester 25/26

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: • Staatsexamen • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden) Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium: • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule oder • Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur Erforderliche Sprachkenntnisse Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen: • DSH-2 (Deutsch) Erforderliche Praxiserfahrung Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich i.d.R. Ökonomie / Rechtswissenschaft

Vorlesungszeit

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)

    In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)

    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2025 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)

    Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.08.2025 - 15.09.2025 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch