ArbeitsrechtBerufsbegleitend
- Abschluss
- Master of Laws
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Münster
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Rechtswissenschaft, Jura
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristinnen und Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen genauso wie an junge Absolvierende, Berufseinsteigende und Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in einer Kanzlei oder einem Unternehmen, z. B. in der Personalabteilung, ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen kostenlosen Vorschaltkurses ebenfalls offen.
Anmerkung zum Studiengang
nächster Studienstart : Wintersemester 25/26
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: • Staatsexamen • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden) Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium: • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule oder • Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur Erforderliche Sprachkenntnisse Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen: • DSH-2 (Deutsch) Erforderliche Praxiserfahrung Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich i.d.R. Ökonomie / Rechtswissenschaft
Vorlesungszeit
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2025 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.08.2025 - 15.09.2025 (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch