Speech and Language ProcessingInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Konstanz
Fristen
Januar 2026 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Allgemeine Sprachwissenschaft
  • Computerlinguistik
  • Linguistik
Schwerpunkt

Korpuslinguistik, Computationelle Semantik, Grammatikentwicklung, Psycholinguistik, Neurolinguistik, Allgemeine Linguistik, Methoden der Linguistik, Menschliche Sprachverarbeitung / Human Language Processing, Maschinelle Sprachverarbeitung / Machine Language Processing

Anmerkung zum Studiengang

Die Studierenden erwartet ein breites Angebot an verschiedenen theoretischen und praktischen Kursen, die die Grundlage für eine spätere Spezialisierung in maschineller oder menschlicher Sprachverarbeitung bilden.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Zulassungsvoraussetzung für den sprachwissenschaftlichen Master-Studiengang ist der Nachweis eines qualifizierten Abschlusses (Note mindestens 2,5) eines mindestens dreijährigen Studiengangs an einer Hochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie im Bereich "Sprachwissenschaft" (Mindestabschluss Bachelor of Arts [BA] oder äquivalenter akademischer Grad).

Vorlesungszeit
  • 20.10.2025 - 07.02.2026
  • 07.04.2026 - 18.07.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Bis zum 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bewerbung bis 15.5. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bewerbung bis 15.5. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

Studienbeitrag

In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch