Gesundheits- und SozialrechtBerufsbegleitend
- Abschluss
- Master of Laws
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Heidelberg
- Fristen
- Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Öffentliches Recht
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Für die Bewerbung zum Master-Studium Gesundheits- und Sozialrecht brauchst du: - Einen ersten juristischen Studienabschluss (180 ECTS) mit Durchchnittsnote mind. "gut" (LL.B., Diplom) oder ein Staatsexamen - Einen berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Soziale Arbeit, BWL) mit Rechtsanteilen von mindestens 30 CPs (oder Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis mit juristischer Tätigkeit) - Erfolgreich abgelegtes Auswahlverfahren - Lebenslauf mit aktuellem Passfoto - Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), bei ausländischen Studierenden Kopie der National Identity Card Kommst du aus dem Ausland, kannst du zugelassen werden, wenn du uns eine Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorlegen kannst und wenn du zusätzlich unser Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert hast.
Vorlesungszeit
- 01.10.2025 - 31.03.2026
- 01.04.2026 - 30.09.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Studienbeitrag
Staatsangehörigkeit | EU/EWR (inkl. Westbalkan, Schweiz, Ukraine): 690 € / Monat Staatsangehörigkeit | Nicht-EU/EWR: 4.140 € / Semester Der monatliche Beitrag bleibt über die gesamte Studienzeit gleich. Die einmalige Immatrikulationsgebühr beträgt 750,00 EUR. Solltest du aus einem Nicht-EWR-Staat ohne Niederlassungserlaubnis kommen, beträgt die Immatrikulationsgebühr 1.000 € – die Studiengebühren musst du für ein Semester im Voraus zahlen.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch