MusikwissenschaftVollzeitstudium

  • Bachelor of Arts

    Bachelor
    Abschluss

  • 6 Semester

    Regelstudienzeit

  • Halle

    Standort

  • September 2025 (Inland)

    Juli 2025 (EU), Juli 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Musikwissenschaft

Schwerpunkt

Gehörbildung, Historische Musikwissenschaft, Musikethnologie, Musikgeschichte, Musiktheorie, Musikkultur, Musik- und Medienforschung, Musikalische Akustik, Sozialgeschichte der Musik

Anmerkung zum Studiengang

Bachelor-Teilstudiengang mit 120 Leistungspunkten. Ein vollständiger Bachelorstudiengang besteht immer aus 180 LP. Folglich ist die Kombination mit einem weiteren Bachelor-Teilstudiengang mit 60 LP erforderlich.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Ohne fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Vorlesungszeit
  • 01.04.2025 - 12.07.2025
  • 13.10.2025 - 07.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.03.2025 - 15.07.2025

    Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Hinweis: Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.03.2025 - 15.07.2025

    Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Hinweis: Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    03.05.2025 - 30.09.2025

    Deutsche mit ausländischem Abschluss bewerben sich bitte über uni-assist. Fristen siehe "International Studierende". Eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    03.05.2025 - 30.09.2025

    Eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen. Deutsche mit ausländischem Abschluss bewerben sich bitte über uni-assist. Fristen siehe "International Studierende".

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch