MusikVollzeitstudium

Abschluss
Lehramt für Förderpädagogik
Staatsexamen
Regelstudienzeit
9 Semester
Standort
Gießen
Fristen
Noch 21 Tage (Inland)
Noch 4 Tage (EU)
Noch 4 Tage (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt)
  • Musik (Lehramt)

Anmerkung zum Studiengang

Das Lehramt für Förderpädagogik (L5) berechtigt zum Unterricht an Förderschulen, die Lehrbefähigung bezieht sich aber auch auf den Unterricht an Grundschulen und in studiertem Fach zum Unterricht an Haupt- und Realschulen. Studiengang modularisiert (Abschluss Staatsexamen für das Lehramt für Förderpädagogik).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife).

Für das Unterrichtsfach Musik muss vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung bestanden werden. Nähere Informationen zu dieser, Anmeldefristen etc. finden Sie unter www.uni-giessen.de/studium/eignungspruefung

Vorlesungszeit

Wintersemester 2026/2027: 12.10.2026 - 12.02.2027
weitere Informationen: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch