TranslationInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Germersheim
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Dolmetschen
- Übersetzen
Schwerpunkt
Fachdolmetschen / Soziales / Medizin / Recht, Arabisch / Chinesisch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch, Dolmetschen, Übersetzen, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Translationswissenschaft, Fachübersetzen / Sprachmanagement / Künstliche Intelligenz, Konferenzdolmetschen, Übersetzen / Literatur / Medien / Kultur
Zielgruppe
Personen, die spezialisierte Kenntnisse und Qualifikationen sowohl im Bereich der Translation, insbesondere der Fachkommunikation, als auch in den Bereichen Sprache und Kultur, insbesondere in Bezug auf fremde Sprachen und Kulturen in ihrer Beziehung zur Ausgangssprache und -kultur, erwerben wollen.
Anmerkung zum Studiengang
Bewerbung über das Studierendensekretariat in Germersheim Studienaufnahme in der Regel zum Wintersemester; Zulassung zum Sommersemester, sofern keine Eignungsprüfung erforderlich ist; Anmeldung zur Eignungsprüfung bis 15.5. Studium in den Grundsprachen: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
- Partner-Institution: Université de Strasbourg in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master)
- Partner-Institution: Université Bourgogne Europe, Djon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master)
Zulassungsbedingungen
Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Bei Deutsch als Grundsprache: Aktive und passive Sprachkenntnisse in der Grundsprache sowie in einer oder zwei gewählten Arbeitssprache/n mindestens auf dem Niveau C1. Die Bewerber*innen bestätigen bei der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Vorlage eines Nachweises ist nicht erforderlich. Deutsch als Arbeitssprache 1 oder als einzige Arbeitssprache: Es wird vorausgesetzt, dass die Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nachweisen. Der Beginn des Studiums im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen ist nur zum WiSe möglich. Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als Arbeitssprache 1.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Niederländisch, Chinesisch, Türkisch, Griechisch

