TranslationInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Germersheim
Fristen
September 2026 (Inland)
September 2026 (EU)
September 2026 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Dolmetschen
  • Übersetzen

Schwerpunkt

Fachdolmetschen / Soziales / Medizin / Recht, Arabisch / Chinesisch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch, Dolmetschen, Übersetzen, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Translationswissenschaft, Fachübersetzen / Sprachmanagement / Künstliche Intelligenz, Konferenzdolmetschen, Übersetzen / Literatur / Medien / Kultur

Zielgruppe

Personen, die spezialisierte Kenntnisse und Qualifikationen sowohl im Bereich der Translation, insbesondere der Fachkommunikation, als auch in den Bereichen Sprache und Kultur, insbesondere in Bezug auf fremde Sprachen und Kulturen in ihrer Beziehung zur Ausgangssprache und -kultur, erwerben wollen.

Anmerkung zum Studiengang

Bewerbung über das Studierendensekretariat in Germersheim Studienaufnahme in der Regel zum Wintersemester; Zulassung zum Sommersemester, sofern keine Eignungsprüfung erforderlich ist; Anmeldung zur Eignungsprüfung bis 15.5. Studium in den Grundsprachen: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

  • Partner-Institution: Université de Strasbourg in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master)
  • Partner-Institution: Université Bourgogne Europe, Djon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master)

Zulassungsbedingungen

Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Bei Deutsch als Grundsprache: Aktive und passive Sprachkenntnisse in der Grundsprache sowie in einer oder zwei gewählten Arbeitssprache/n mindestens auf dem Niveau C1. Die Bewerber*innen bestätigen bei der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Vorlage eines Nachweises ist nicht erforderlich. Deutsch als Arbeitssprache 1 oder als einzige Arbeitssprache: Es wird vorausgesetzt, dass die Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nachweisen. Der Beginn des Studiums im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen ist nur zum WiSe möglich. Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als Arbeitssprache 1.

Vorlesungszeit

  • 13.04.2026 - 11.07.2026
  • 19.10.2026 - 13.02.2027

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2026 - 01.09.2026

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2026 - 01.09.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2026 - 01.09.2026

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2026 - 01.09.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Niederländisch, Chinesisch, Türkisch, Griechisch