Slavistik/Osteuropastudien - Schwerpunkt RussistikInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Russisch
Schwerpunkt
Literatur / Geschichte, Philologie, Sprachwissenschaft
Zielgruppe
Das Masterstudium Slavistik vermittelt vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der slavischen Sprachen, Literaturen und Kulturen. Als Ein-Fach-Studium hat es entweder Russisch oder Polnisch als Schwerpunktsprache. Hinzu kommt eine zweite slavische Sprache, in der eine solide passive Sprachkompetenz erreicht werden soll (die jeweils andere der als Schwerpunkt wählbaren Sprachen bzw. Tschechisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch). Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Themen aus den gewählten Bereichen der Slavistik selbständig wissenschaftlich auszuarbeiten und Einzelerscheinungen angemessen einzuordnen. In der Schwerpunktsprache zielt das Masterstudium auf eine aktive Sprachkompetenz mindestens auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Russisch wird als Schwerpunktsprache studiert. Als zweite Sprache kann Polnisch, Tschechisch oder Bosnisch/Kroatisch/Serbisch gewählt werden.
Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt
Bei ausländischen Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2026 - 01.03.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2026 - 01.03.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Russisch, Polnisch, Serbokroatisch, Tschechisch, Kroatisch