RechtswissenschaftInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Abschluss
Staatsexamen
Staatsexamen
Regelstudienzeit
10 Semester
Standort
Mainz
Fristen
Noch 0 Tage (Inland)
Noch 0 Tage (EU)
Noch 0 Tage (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Schwerpunkt

Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht, Jura

Anmerkung zum Studiengang

Auch als dt.-franz. Studiengang mit Doppelabschluss (siehe auch https://www.studium.uni-mainz.de/internationale-studienprogramme/). Zudem gibt es die Möglichkeit ab dem 2. Fachsemester des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft den Studiengang Magister iuris (Magister des deutschen und ausländischen Rechts) zu absolvieren (siehe auch https://auslandsbuero.jura.uni-mainz.de/outgoing/magister-iuris/).
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Université Bourgogne Europe (Dijon) in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Licence/Maîtrise)

Vorlesungszeit

  • 13.04.2026 - 11.07.2026
  • 19.10.2026 - 13.02.2027

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren

Wintersemester (2026/2027)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2026 - 15.07.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2026 - 15.07.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)

    Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch