MusikwissenschaftVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Musikgeschichte
- Musikwissenschaft
Schwerpunkt
Musikwissenschaft als historische Kulturwissenschaft, Theaterwissenschaft, Buchwissenschaft, Musiktheorie, Musikinformatik, Kunstgeschichte, Medienmanagement, Ethnologie
Zielgruppe
Das Studium der Musikwissenschaft an der JGU vermittelt traditionell einen breiten, die Teildisziplinen des Fachs konsequent integrierenden Zugang zum Fach, der die wissenschaftliche Ausbildung mit praxisorientierten Anteilen verbindet und im Rahmen des Masterstudiengangs Musikwissenschaft durch eine dezidiert kulturhistorische Ausrichtung ergänzt und verstärkt wird. Die zentrale Leitidee des Masterstudiengangs Musikwissenschaft besteht dabei in einer wissenschaftlichen wie anwendungsorientierten deutlichen Vertiefung wesentlicher Kernkompetenzen musikwissenschaftlichen Denkens und Arbeitens sowie deren breiter Verortung im kulturhistorischen Fächer- und Methodendiskurs.
Anmerkung zum Studiengang
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
oder
gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Ausreichende Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache oder Lateinkenntnisse werden vorausgesetzt.
Zum Studium der Musikwissenschaft sind Fähigkeiten im Instrumentalspiel dringend empfohlen. Ebenso sind fundierte musiktheoretische Kenntnisse unabdingbar.
Vor Aufnahme des Masterstudiums wird eine Studienfachberatung im Fach Musikwissenschaft dringend angeraten.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2026 - 01.03.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2026 - 01.03.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2026 - 01.03.2027
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 01.09.2026
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2026 - 01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch