Musik - Oper und KonzertVollzeitstudium
Bachelor of Music
Bachelor
Abschluss8 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
Juli 2025 (Inland)
Juli 2025 (EU), Juli 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Gesang, Sprechen
- Korrepetition
- Oper
Schwerpunkt
Gesang, Korrepetition, Chor, Vokalensemble
Anmerkung zum Studiengang
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Hochschulzugangsberechtigung gem. § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG: Allgemeine Hochschulreife oder fachbezogene Studienberechtigung. Abweichend davon reicht der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Besipiel Abschluss der Realschule) aus, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Eignungsprüfung in dem gewählten künstlerischen Hauptfach mit mindestens der Punktzahl 13 bestanden hat und die Eignungsprüfung insgesamt bestanden wurde. Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/). Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Niveau DSH-1-GERR oder Äquivalente) zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 15.07.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2025 - 15.07.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 15.07.2025
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch