MedienmanagementVollzeitstudium

  • Master of Arts

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Mai 2025 (Inland)

    Mai 2025 (EU), Mai 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Publizistik
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Medienwirtschaft, Medienmanagement
Schwerpunkt

Medienmärkte, Medienmarketing, Medienbetriebslehre, Publizistik, Betriebswirtschaftslehre, Medienrecht, Journalismus/Medienproduktion, Medienwirtschaftliche Forschung

Zielgruppe

Ziel des Masterstudiengangs Medienmanagement ist es, Studierende als Führungsnachwuchs für Medienunternehmen und mediennahen Institutionen oder für eine wissenschaftliche Laufbahn in der medienwirtschaftlichen Forschung und Lehre zu qualifizieren. Unsere Studierenden lernen anhand von Veranstaltungen wie Medienbetriebslehre und Medienmärkte, Medienmarketing und Mediencontrolling sowie einem publizistischen Seminar und weiteren medienbezogenen Wahlpflichtfächern die Besonderheiten der Medien, ihrer Märkte und ihres Managements kennen. Des Weiteren werden die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen studiert. Das Studium legt Wert auf projektbezogenes Arbeiten, das Präsentieren eigener Ergebnisse und Teamfähigkeit. Ein obligatorisches Praktikum in einem Medienunternehmen und ein optionales Auslandssemester runden die Ausbildung ab. Der Masterstudiengang Medienmanagement verbindet Theorie und Praxis in einer für deutsche Universitäten einzigartigen Weise.

Anmerkung zum Studiengang

Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Grundlage ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder eines Studienabschlusses, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Es müssen 140 Leistungspunkte im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, Kommunikations- oder Medienwissenschaften nachgewiesen werden, davon mindestens 60 Leistungspunkte im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich Methodenlehre, darunter verpflichtend Statistik. Die erforderlichen Leistungspunkte im Bereich Wirtschaftswissenschaften (mind. 60 Leistungspunkte) und im Bereich Methodenlehre (mind. 12, darunter verpflichtend Statistik) müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Weitere Zugangsvoraussetzungen finden Sie unter: https://www.studium.uni-mainz.de/studienwahl/studienangebot/medienmanagement-ma/

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bis zum 15.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch