MediendramaturgieVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Dramaturgie, Drehbuch
- Medienkultur
- Digitale Medien
- Medienwissenschaft
- Film, Fernsehen
Schwerpunkt
Film / Filmwissenschaft, Fernsehen / : Fernsehwissenschaft, Computerspiele / Game studies, Neue Medien, Audiovisuelles Erzählen, Interaktives Erzählen, Hörspiel
Anmerkung zum Studiengang
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Im Falle einer Bewerbung vor Abschluss des Bachelorstudiums müssen mind. 20 der geforderten fachspezifischen Leistungspunkte bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Im ersten Semester des Masterstudiums muss ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegt werden, das die geforderten 30 Leistungspunkte vollständig nachweist.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch durch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2027 - 15.05.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2027 - 15.05.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2027 - 15.05.2027
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.05.2027 (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch