MathematikVollzeitstudium

  • Master of Science

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • April 2025 (Inland)

    April 2025 (EU), April 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Angewandte Mathematik
  • Mathematik
  • Statistik
Schwerpunkt

Algebra, Algebraische Topologie, Algebraische Geometrie, Zahlentheorie, Differentialgleichungen, Globale Analysis, Komplexe Analysis, Funktionalanalysis, Differentialgeometrie, Mathematische Physik, Numerik, Stochastik

Zielgruppe

Der Studiengang spricht mathematisch begabte Studierende an, die die Front der Forschung erreichen wollen und eine berufliche Tätigkeit in Industrie und Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung anstreben, mit ähnlichem Niveau und ähnlichem Charakter wie die des traditionellen Diplom-Mathematikers.

Anmerkung zum Studiengang

Für den Masterstudiengang "Mathematik (M.Sc.)" gibt es eine ganzjährige Bewerbungsmöglichkeit (siehe https://www.studium.uni-mainz.de/ganzjaehrige-bewerbung/). Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Bachelorabschluss im Fach Mathematik mit mind. der Note befriedigend oder eines Abschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Im Falle eines Bachelorabschlusses in einem anderen Fach als Mathematik müssen mind. 100 Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 27 LP im gewählten Nebenfach. Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 11.04.2025

    Bachelorabsolventen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.10. - 01.03.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2024 - 11.04.2025

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 11.04.2025

    Bachelorabsolventen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.10. - 01.03.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2024 - 11.04.2025

    Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.01.2025 - 24.10.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.01.2025 - 24.10.2025

    Bachelorabsolvent*innen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.04. - 01.09.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.01.2025 - 24.10.2025

    Bachelorabsolvent*innen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.04. - 01.09.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.01.2025 - 24.10.2025

    Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbung-international/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch