Kunstgeschichte / Histoire de l'art (dt.-frz. Studiengang)Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

  • Master of Arts

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • März 2025 (Inland)

    März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Kunstgeschichte
  • Interkulturelle Studien
Zielgruppe

Ziel der integrierten Studiengänge Mainz-Dijon ist der Erwerb zweier, jeweils national anerkannter Abschlüsse nach dem erfolgreichen Absolvieren des entsprechenden Studiengangs. Die deutsche Hochschule vergibt den Master of Arts (M. A.), die französische Hochschule den Master Recherche. Neben der binationalen Fachausbildung in zwei Bildungssystemen ist der Erwerb interkultureller Kompetenzen ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Gegenüber den "regulären" Studiengängen bieten die integrierten Studiengänge nicht nur einen Doppelabschluss, sondern bilden die Studierenden ohne Studienzeitverlängerung für den internationalen Arbeitsmarkt aus.

Anmerkung zum Studiengang

Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Université de Bourgogne, Dijon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master de Recherche)

Zulassungsbedingungen

Nachweis französischer Sprachkenntnisse einer mit mind. der Note „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossenen fünfjährigen Schulausbildung oder durch Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden. Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit kunsthistorischem Anteil von mind. 90 Leistungspunkten (LP) oder gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen. Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit kunsthistorischem Anteil von mind. 60 Leistungspunkten (LP) oder gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Bestehen eines Auswahlgesprächs.

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Französisch